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REPORT WP 3 – IRM-Organic<br />
Training approaches<br />
4 Zusammenfassung<br />
In der europäischen Union basiert die amtliche Lebens- und Futtermittelkontrolle auf der<br />
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des<br />
Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und<br />
Tierschutz. Artikel 6 definiert die Anforderungen an das Kontrollpersonal. Diese Anforderungen<br />
sind durch spezifische Verordnungen bezüglich Qualifikation und Schulung der Lebens- und<br />
Futtermittelkontrolleure in den Mitgliedsstaaten vertieft und spezifiziert.<br />
Zusätzlich existieren verschiedenste private Zertifizierungssysteme für Lebens- und Futtermittel<br />
in Europa, für die jeweils eigene Schulungskonzepte und Qualifikationsanforderungen gelten.<br />
Die grundlegenden Prinzipien sind vergleichbar in den privaten Systemen, insbesondere bei<br />
Systemen, die nach EN 45011 (ISO/IEC Guide 65, in Zukunft ISO/IEC 17065:<br />
Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und<br />
Dienstleistungen zertifizieren) akkreditiert sind. Die ISO/IEC 17065 sagt in Kapitel 6.1.2:<br />
„Die Zertifizierungsstelle muss ein Verfahren für das Management der Kompetenzen des<br />
Personals, das in den Zertifizierungsprozess (siehe Abschnitt 7) eingebunden ist, festlegen,<br />
einführen und aufrechterhalten. Das Verfahren muss von der Zertifizierungsstelle fordern:<br />
a) die Kriterien für die Kompetenz des Personals für jede Funktion im<br />
Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der Anforderungen der Programme b)<br />
b) den Schulungsbedarf zu ermitteln und, soweit erforderlich, Schulungsprogramme für<br />
Zertifizierungsprozesse, Anforderungen, Methoden, Tätigkeiten und andere<br />
relevante Anforderungen für Zertifizierungsprogramme bereitzustellen;<br />
c) nachzuweisen, dass das Personal für die Aufgaben, die es ausführt und für seine<br />
Verantwortlichkeiten die erforderlichen Kompetenzen aufweist;<br />
d) das Personal für Funktionen im Zertifizierungsprozess formell zu beauftragen;<br />
e) die Leistungsfähigkeit des Personals zu überwachen.“<br />
Mehrere Elemente für das Management der Kompetenz des Kontroll-/Auditpersonal wurden in<br />
den Schulungskonzepten und der Qualifikation der amtlichen Lebens- und<br />
Futtermittelkontrolleure sowie der Auditoren und Kontrolleure in privaten<br />
Zertifizierungssystemen izierungssystemen identifiziert. Diese Elemente werden im staatlichen sowie privaten<br />
Sektor in unterschiedlicher Intensität eingesetzt. Übliche Elemente sind:<br />
- festgelegte Kriterien für die Erstqualifikation sowie die Grundausbildung/ -schulung vor<br />
der Zulassung als Auditor / Kontrolleur<br />
- Onlinetrainings (einschließlich<br />
Prüfungen) vor der Erstzulassung um eine<br />
grundlegendes Wissen über das jeweilige Zertifizierungssystem zu gewährleisten<br />
(umgesetzt von 3 der 10 privaten Systeme)<br />
- Onlinetrainings zu Updates in den Zertifizierungssystemen in einer regelmäßigen<br />
Häufigkeit (umgesetzt von 3 der 10 privaten Systeme)<br />
- Präsenzschulungen mit Präsentationen von aktuellen Themen um die Auditoren und<br />
Kontrolleure bezüglich des aktuellen Geschehens auf dem Laufenden zu halten<br />
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