Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Versicherungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Beitragsrecht</strong> 23<br />
C. Meldeverfahren<br />
1. Meldeverfahren für Seeleute<br />
Maschinelle Meldungen mit den Besonderheiten des<br />
Reedermeldeverfahrens aus maschinellen Entgeltabrechnungsprogrammen<br />
sind nur möglich, wenn die meldende Stelle<br />
auch für das besondere Reedermeldeverfahren zugelassen<br />
ist. Die Zulassung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See. Entsprechende Anträge sind<br />
an die<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />
Dezernat VII.9.1<br />
45115 Essen<br />
zu richten.<br />
Liegt keine Zulassung <strong>zum</strong> besonderen Reedermeldeverfahren<br />
vor, können die Meldungen gleichwohl maschinell erstellt<br />
werden, wenn sie mit einer systemgeprüften Ausfüllhilfe<br />
erstellt werden. Auf die Ausführungen unter Ziffer 4 wird in<br />
diesem Zusammenhang verwiesen.<br />
Im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz der jeweiligen Datensatzlieferung<br />
sowie im Datensatz Meldung (DSME) ist die Empfänger bzw.<br />
Krankenkassenbetriebsnummer 980 0000 6 zu verwenden. Die<br />
Übermittlung der Daten zur Sozialversicherung hat ausschließlich<br />
an die Datenannahmestelle der Deutschen Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See, E-Mail-Adresse: dav01@b2b.<br />
mailorbit.de zu erfolgen.<br />
2. Meldeverfahren für Personen, die in der allgemeinen<br />
Rentenversicherung versichert sind bzw. dem<br />
Gr<strong>und</strong>e nach in diesem <strong>Versicherungs</strong>zweig versicherungspflichtig<br />
sind<br />
Für Personen, die nicht der knappschaftlichen Rentenversicherungspflicht<br />
unterliegen, aber die <strong>Knappschaft</strong> für die Durchführung<br />
ihrer Krankenversicherung gewählt haben, gilt das<br />
allgemeine Meldeverfahren zur Sozialversicherung. In diesen<br />
Fällen ist der besondere knappschaftliche Datenbaustein<br />
(DBKS) nicht zu melden. Darüber hinaus genügt es, wenn das<br />
Programm von der Informationstechnischen Servicestelle der<br />
Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) systemgeprüft<br />
ist. Eine Zulassung durch die Deutsche Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See ist nicht erforderlich.<br />
Im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz der jeweiligen Datensatzlieferung<br />
sowie im Datensatz Meldung (DSME) ist jeweils die Empfängerbzw.<br />
Krankenkassenbetriebsnummer 980 0000 6 zu verwenden.<br />
Die Übermittlung der Daten hat ausschließlich an die Datenannahmestelle<br />
der Deutschen Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<br />
Bahn-See, E-Mail-Adresse: dav01@b2b.mailorbit.de zu erfolgen.