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Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...

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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Versicherungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Beitragsrecht</strong> 23<br />

C. Meldeverfahren<br />

1. Meldeverfahren für Seeleute<br />

Maschinelle Meldungen mit den Besonderheiten des<br />

Reedermeldeverfahrens aus maschinellen Entgeltabrechnungsprogrammen<br />

sind nur möglich, wenn die meldende Stelle<br />

auch für das besondere Reedermeldeverfahren zugelassen<br />

ist. Die Zulassung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See. Entsprechende Anträge sind<br />

an die<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />

Dezernat VII.9.1<br />

45115 Essen<br />

zu richten.<br />

Liegt keine Zulassung <strong>zum</strong> besonderen Reedermeldeverfahren<br />

vor, können die Meldungen gleichwohl maschinell erstellt<br />

werden, wenn sie mit einer systemgeprüften Ausfüllhilfe<br />

erstellt werden. Auf die Ausführungen unter Ziffer 4 wird in<br />

diesem Zusammenhang verwiesen.<br />

Im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz der jeweiligen Datensatzlieferung<br />

sowie im Datensatz Meldung (DSME) ist die Empfänger bzw.<br />

Krankenkassenbetriebsnummer 980 0000 6 zu verwenden. Die<br />

Übermittlung der Daten zur Sozialversicherung hat ausschließlich<br />

an die Datenannahmestelle der Deutschen Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See, E-Mail-Adresse: dav01@b2b.<br />

mailorbit.de zu erfolgen.<br />

2. Meldeverfahren für Personen, die in der allgemeinen<br />

Rentenversicherung versichert sind bzw. dem<br />

Gr<strong>und</strong>e nach in diesem <strong>Versicherungs</strong>zweig versicherungspflichtig<br />

sind<br />

Für Personen, die nicht der knappschaftlichen Rentenversicherungspflicht<br />

unterliegen, aber die <strong>Knappschaft</strong> für die Durchführung<br />

ihrer Krankenversicherung gewählt haben, gilt das<br />

allgemeine Meldeverfahren zur Sozialversicherung. In diesen<br />

Fällen ist der besondere knappschaftliche Datenbaustein<br />

(DBKS) nicht zu melden. Darüber hinaus genügt es, wenn das<br />

Programm von der Informationstechnischen Servicestelle der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) systemgeprüft<br />

ist. Eine Zulassung durch die Deutsche Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See ist nicht erforderlich.<br />

Im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz der jeweiligen Datensatzlieferung<br />

sowie im Datensatz Meldung (DSME) ist jeweils die Empfängerbzw.<br />

Krankenkassenbetriebsnummer 980 0000 6 zu verwenden.<br />

Die Übermittlung der Daten hat ausschließlich an die Datenannahmestelle<br />

der Deutschen Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<br />

Bahn-See, E-Mail-Adresse: dav01@b2b.mailorbit.de zu erfolgen.

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