Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Versicherungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Beitragsrecht</strong> 27<br />
wobei als Beurteilungszeitraum die ersten zwei Monate <strong>und</strong><br />
die ersten zwei Arbeitswochen des dritten Monats zugr<strong>und</strong>e<br />
zu legen sind. Für Arbeitnehmer, die erst während des laufenden<br />
Quartals eine Tätigkeit bei der Firma aufnehmen, sind<br />
die tatsächlich verfahrenen Schichten für die Beurteilung<br />
ausschlaggebend. Urlaubstage, Arbeitsunfähigkeitstage <strong>und</strong><br />
Ähnliches werden der Beschäftigung, die unmittelbar vorher<br />
verrichtet wurde, zugerechnet.<br />
Zu den knappschaftlichen Arbeiten gehören nach § 134 Absatz<br />
4 Nummer 1 SGB VI „alle Arbeiten unter Tage mit Ausnahme<br />
von vorübergehenden Montagearbeiten“. Die Auslegung des<br />
Begriffs „vorübergehend“ erfolgt in § 134 Absatz 6 SGB VI, der<br />
auch aus der Anlage 1 ersichtlich ist. Die Auslegung bereitet<br />
dann keine Schwierigkeiten, wenn die Montagearbeiten<br />
ununterbrochen <strong>und</strong> im Rahmen eines einheitlichen Auftrags<br />
ausgeführt werden.<br />
Beispiel 1<br />
Der Arbeitnehmer A verrichtet in der Zeit vom 1. April bis<br />
31. August Montagearbeiten unter Tage. Die Dauer der<br />
Untertagetätigkeit ist von vornherein absehbar.<br />
Ergebnis<br />
a) Prüfung, ob überhaupt knappschaftliche Arbeiten<br />
verrichtet werden<br />
Gemäß § 81 Absätze 2 <strong>und</strong> 3 der Satzung der Deutschen<br />
Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />
handelt es sich bei den Montagearbeiten unter Tage<br />
um knappschaftliche Arbeiten, denn es ist von vornherein<br />
zu übersehen, dass die Arbeiten länger als drei<br />
Monate dauern werden.<br />
b) Prüfung, ob die knappschaftlichen Arbeiten überwiegend<br />
verrichtet werden<br />
ba) Monatliche Prüfung<br />
Die knappschaftlichen Arbeiten werden in der Zeit<br />
vom 1. April bis 31. August überwiegend verrichtet.<br />
Dementsprechend besteht während dieses Zeitraums<br />
<strong>Versicherungs</strong>pflicht in der knappschaftlichen<br />
Rentenversicherung.<br />
bb) Prüfung anhand der Richtlinien<br />
Sowohl im zweiten als auch im dritten Quartal werden<br />
überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichtet.<br />
Folglich besteht in der Zeit vom 1. April bis 30.<br />
September <strong>Versicherungs</strong>pflicht in der knappschaftlichen<br />
Rentenversicherung.<br />
Werden die Montagearbeiten wiederholt aus betrieblichen<br />
Gründen unterbrochen, handelt es sich doch um ein geschlossenes<br />
Ganzes, so dass nicht jede einzelne Verrichtung zeitlich<br />
gesehen für sich gesondert zu betrachten ist (Urteil des Sozialgerichts<br />
Dortm<strong>und</strong> vom 4. Juli 1957 - 16 Pens. 102 / 56).