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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

die Leistungsursache se<strong>in</strong>, bei an<strong>der</strong>en ursächlichen Erkrankungen erhalten auch<br />

Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur<br />

<strong>in</strong> Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist <strong>der</strong> häufigere<br />

Leistungsfall die Entb<strong>in</strong>dung.<br />

Haushaltshilfe kann sowohl bei stationärer Entb<strong>in</strong>dung als auch bei e<strong>in</strong>er Hausgeburt<br />

gewährt werden.<br />

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft o<strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung unterliegt ke<strong>in</strong>er zeitlichen<br />

Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach <strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung besteht grundsätzlich<br />

Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen <strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung noch geschwächt ist.<br />

4 Geldleistungen aufgrund Geburt und <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong><br />

Während <strong>der</strong> Schwangerschaft evtl. möglich: Antrag auf Mehrbedarf, Unterkunftskosten,<br />

e<strong>in</strong>malige Leistungen zur Geburt – Infos: Amt für Soziales <strong>der</strong> Stadt <strong>Regensburg</strong> o<strong>der</strong><br />

ProFamilia o<strong>der</strong> DonumVitae<br />

4.1 Mutterschaftsgeld<br />

Das Mutterschaftsgeld ist e<strong>in</strong>e Lohnersatzleistung für die Zeit des Beschäftigungsverbotes –<br />

auch bei 400-Euro-Jobs. Diese Leistung muss beantragt werden. Zur Zeit zahlt die<br />

Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten 13 Euro/Tag. Die verbleibende Differenz zum<br />

Nettogehalt zahlt <strong>der</strong> Arbeitgeber.<br />

Falls ke<strong>in</strong>e Beschäftigung bestanden hat, wird Mutterschaftsgeld e<strong>in</strong>malig <strong>in</strong> Höhe von 210<br />

Euro gezahlt. Das gleiche gilt meist auch für Privatversicherte.<br />

Infos:<br />

Bundesversicherungsamt Bonn, Mutterschaftsgeldstelle,<br />

Tel. 0228 619-1888<br />

E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de<br />

4.2 <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld<br />

(Quelle: Amt für Jugend und Familie <strong>Regensburg</strong> – Ratgeber für Familien,<br />

www.arbeitsagentur.de – <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld – steuerrechtliche Leistungen o<strong>der</strong> www.familienkasse.de)<br />

<strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld nach dem E<strong>in</strong>kommensteuergesetz erhält, wer<br />

- <strong>in</strong> Deutschland se<strong>in</strong>en Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt hat<br />

o<strong>der</strong><br />

- im Ausland wohnt, aber <strong>in</strong> Deutschland entwe<strong>der</strong> unbeschränkt<br />

e<strong>in</strong>kommenssteuerpflichtig ist o<strong>der</strong> entsprechend behandelt wird.<br />

Auslän<strong>der</strong> können <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld erhalten, wenn sie e<strong>in</strong>e gültige Aufenthaltsgenehmigung<br />

o<strong>der</strong> Aufenthaltserlaubnis besitzen.<br />

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