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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld I angerechnet?<br />

Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, es sei<br />

denn, die Eltern erhalten mehr als 300 Euro (bei zwei und mehr <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern). Ab 300 Euro<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e Anrechnung.<br />

Wird das Betreuungsgeld auf das Bafög angerechnet?<br />

Beim Bezug von Bafög gilt das gleiche wie beim Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> von Betreuungsgeld und<br />

Arbeitslosengeld I. Es erfolgt e<strong>in</strong>e Anrechnung erst ab e<strong>in</strong>er Summe von 300 Euro, die nur<br />

bei zwei und mehr <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern erreicht wird.<br />

Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV, ALG II) angerechnet?<br />

Ja, auf das (umgangssprachlich Hartz IV genannte) Arbeitslosengeld II wird das<br />

Betreuungsgeld <strong>in</strong> voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die<br />

Altersvorsorge o<strong>der</strong> das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt ke<strong>in</strong>e Anrechnung.<br />

E<strong>in</strong>e Anrechnung erfolgt auch bei <strong>der</strong> Sozialhilfe (Grundsicherung und beim<br />

<strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag.<br />

Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden?<br />

Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird<br />

das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von Elterngeld gezahlt. E<strong>in</strong>e<br />

Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt.<br />

Dann kann man während des Bezugs <strong>der</strong> zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld<br />

beziehen.<br />

Es ist auch nicht möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn <strong>der</strong> Vater Elterngeld<br />

erhält, also etwa im 13. o<strong>der</strong> 14. Lebensmonat des <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es. Umgekehrt natürlich<br />

ebensowenig.<br />

Gibt es Betreuungsgeld, wenn das <strong>K<strong>in</strong>d</strong> privat betreut wird?<br />

Läßt man das <strong>K<strong>in</strong>d</strong> privat betreuen, dann steht das dem Bezug von Betreuungsgeld nicht<br />

entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob diese private Betreuung durch e<strong>in</strong>e bezahlte<br />

Fachkraft o<strong>der</strong> kostenlos etwa durch die Großeltern erfolgt. Wichtig ist nur, dass nicht auf<br />

e<strong>in</strong>e durch öffentliche Gel<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>te Tagesmutter zurückgegriffen wird.<br />

Kann Betreuungsgeld auch bezogen werden, wenn das <strong>K<strong>in</strong>d</strong> an e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> zwei Tagen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche zu e<strong>in</strong>er durch öffentliche Gel<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>te Tagesmutter geht?<br />

E<strong>in</strong> Anspruch auf Betreuungsgeld ist nicht gegeben, wenn die Tagesmutter durch<br />

öffentliche Gel<strong>der</strong>, also durch das Jugendamt f<strong>in</strong>anziert o<strong>der</strong> <strong>mit</strong>f<strong>in</strong>anziert wird. Liegt e<strong>in</strong><br />

beson<strong>der</strong>er Härtefall vor, kann es jedoch auch <strong>in</strong> diesem Fall gezahlt werden, wenn die<br />

wöchentliche Betreuungszeit 20 Stunden nicht überschreitet. E<strong>in</strong> solcher Härtefall ist etwa<br />

bei e<strong>in</strong>er Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> schweren Erkrankung <strong>der</strong> Eltern gegeben.<br />

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