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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

Um Wahlfreiheit zu an<strong>der</strong>en öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll<br />

ab dem Jahr 2013 e<strong>in</strong> Betreuungsgeld <strong>in</strong> Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als<br />

Gutsche<strong>in</strong>, für <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er unter drei Jahren als Bundesleistung e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

Das Betreuungsgeld wird am 1. August 2013 e<strong>in</strong>geführt. Grundlage hierfür ist <strong>der</strong> § 16<br />

SGB VIII, <strong>der</strong> die allgeme<strong>in</strong>e För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erziehung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie regelt:<br />

§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:<br />

Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er von e<strong>in</strong> bis drei Jahren nicht <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>richtungen betreuen lassen wollen o<strong>der</strong> können, e<strong>in</strong>e monatliche Zahlung (zum Beispiel<br />

Betreuungsgeld) e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

Für wen wird Betreuungsgeld gezahlt?<br />

Eltern von e<strong>in</strong>- und zweijährigen <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern, die ab dem 1. August 2012 geboren s<strong>in</strong>d,<br />

können Betreuungsgeld beantragen, wenn die <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er ke<strong>in</strong>e öffentlich geför<strong>der</strong>te Kita<br />

besuchen o<strong>der</strong> nicht durch e<strong>in</strong>e Tagesmutter betreut werden. Die Zahlung setzt <strong>mit</strong> dem<br />

15. Lebensmonat des <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es o<strong>der</strong> dem Ende des Elterngeldbezugs e<strong>in</strong>. Das<br />

Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate gezahlt.<br />

Ab wann wird das Betreuungsgeld ausgezahlt?<br />

Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es gezahlt. Wird<br />

Elterngeld bezogen, so kann das Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat,<br />

nämlich <strong>mit</strong> Beendigung des Elterngeldbezugs <strong>in</strong> Empfang genommen worden. Es wird<br />

jedoch immer nur längstens für 22 Monate gezahlt.<br />

Wo muss das Betreuungsgeld beantragt werden?<br />

Das Betreuungsgeld muss dort beantragt werden, wo auch das Elterngeld beantragt wird.<br />

Die Zuständigkeit ist <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedlich geregelt.<br />

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?<br />

Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro für <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er im zweiten Lebensjahr. Und<br />

zwar ab dem 1. August 2013; dann wird das Betreuungsgeld e<strong>in</strong>geführt. Ab dem 1.<br />

August 2014 werden dann 150 Euro pro <strong>K<strong>in</strong>d</strong> gezahlt, und zwar für <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er sowohl im<br />

zweiten als auch im dritten Lebensjahr.<br />

Wie viel Betreuungsgeld wird an Eltern von Zwill<strong>in</strong>gen o<strong>der</strong> Mehrl<strong>in</strong>gen gezahlt?<br />

Eltern von Zwill<strong>in</strong>gen erhalten das komplette Betreuungsgeld für jedes <strong>K<strong>in</strong>d</strong>. Bei Drill<strong>in</strong>gen<br />

o<strong>der</strong> weitere Mehrl<strong>in</strong>gen gilt dies entsprechend.<br />

Hat e<strong>in</strong>e Berufstätigkeit Auswirkungen auf das Betreuungsgeld?<br />

Die Berufstätigkeit des Vaters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mutter hat ke<strong>in</strong>erlei Auswirkungen auf das<br />

Betreuungsgeld. Auch Eltern, die <strong>in</strong> Vollzeit arbeiten und ihr <strong>K<strong>in</strong>d</strong> währenddessen von e<strong>in</strong>er<br />

Privatperson, etwa Großeltern, betreuen lassen, erhalten Betreuungsgeld. Die eigene<br />

Berufstätigkeit muss also nicht e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />

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