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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

4.8 Wohngeld<br />

(Quelle: Amt für Jugend und Familie <strong>Regensburg</strong> – Ratgeber für Familien)<br />

Voraussetzungen<br />

Wohngeldberechtigt s<strong>in</strong>d nur wenige <strong>Studieren</strong>de, da <strong>der</strong> Gesetzgeber diejenigen<br />

ausschließt, die BAföG-berechtigt s<strong>in</strong>d. Dazu zählen auch alle, die ke<strong>in</strong> BAföG erhalten,<br />

weil das E<strong>in</strong>kommen ihrer Eltern zu hoch ist.<br />

Wohngeld kann nach <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen Voraussetzungen also gewährt werden,<br />

wenn dem Grunde nach ke<strong>in</strong> BAföG-Anspruch besteht. Dies ist <strong>der</strong> Fall bei<br />

• Zweitstudium<br />

• Überschreitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöchstdauer, verspätetem Fachrichtungswechsel<br />

Außerdem müssen <strong>Studieren</strong>de e<strong>in</strong>en eigenen Haushalt gegründet haben. Hierzu gehört,<br />

dass<br />

• am Hochschulort <strong>der</strong> Erstwohnsitz ist (notwendige, aber nicht ausreichende Begründung)<br />

und<br />

• e<strong>in</strong>e selbstf<strong>in</strong>anzierte Ausbildung und berufliche Tätigkeit vorausgegangen ist<br />

und<br />

• die elterliche Wohnung zu kle<strong>in</strong> ist (ke<strong>in</strong> eigenes Zimmer vorhanden ist).<br />

Bei studierenden Eltern und Ehepaaren wird immer von e<strong>in</strong>em eigenen Familienhaushalt<br />

ausgegangen.<br />

Berechnung<br />

In die Berechnung gehen e<strong>in</strong>: Familiengröße, E<strong>in</strong>kommen und Miete. Es gilt <strong>der</strong><br />

Grundsatz: je niedriger das E<strong>in</strong>kommen, desto höher das Wohngeld; allerd<strong>in</strong>gs müssen als<br />

verfügbares E<strong>in</strong>kommen m<strong>in</strong>destens 80% des Regelsatzes von € 345,- nachgewiesen<br />

werden.<br />

Zum E<strong>in</strong>kommen zählen: Eigene E<strong>in</strong>künfte (Bruttogehalt), E<strong>in</strong>nahmen aus selbstständiger<br />

Tätigkeit, Waisenrenten, Unterhaltszahlungen, <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld <strong>der</strong> Eltern.<br />

Bei studierenden Eltern werden Erziehungsgeld/Elterngeld und <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld für das <strong>K<strong>in</strong>d</strong><br />

nicht angerechnet.<br />

Vom Gesamte<strong>in</strong>kommen können Werbungskosten, Pauschbeträge für Kranken-, Pflegeund<br />

Rentenversicherung und Steuern bis zu 30% abgesetzt werden.<br />

Für Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Wohngeme<strong>in</strong>schaft kann es kompliziert werden: Sie müssen glaubhaft<br />

machen, dass sie e<strong>in</strong>zeln wirtschaften und getrennte Nutzungsbereiche <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

Wohnung existieren.<br />

Weitere Informationen können bei den örtlichen Wohngeldstellen bzw. den zuständigen<br />

Geme<strong>in</strong>deverwaltungen e<strong>in</strong>geholt werden, diese f<strong>in</strong>den Sie unter folgen<strong>der</strong> Adresse:<br />

Wohngeldstelle <strong>Regensburg</strong><br />

Johann-Hösl-Straße 11a -11b<br />

Tel. 0941 507-3500<br />

E-Mail: sozialamt@regensburg.de<br />

Wohngeld dient <strong>der</strong> wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten<br />

Wohnens und wird als Zuschuss (Miet- o<strong>der</strong> Lastenzuschuss) zu den Aufwendungen für den<br />

Wohnraum geleistet.<br />

Antragsformulare sowie weitere H<strong>in</strong>weise und Ratschläge unter:<br />

www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen/wohngeld<br />

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