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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

Wer ist berechtigt?<br />

<strong>K<strong>in</strong>d</strong>er ab Geburt. Grundsätzlich erhält man bis zum 18. Lebensjahr <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld.<br />

<strong>Studieren</strong>de können für sich selbst <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld bis zum Alter von 25 Jahren erhalten. Die<br />

Zeiten für Zivildienst, dem „freiwilligen sozialen Jahr“ o<strong>der</strong> ähnlicher Dienste verlängern<br />

den Zeitraum.<br />

Bestimmte E<strong>in</strong>kommensgrenzen s<strong>in</strong>d dabei zu beachten. So werden beispielsweise<br />

Studienbeiträge als beson<strong>der</strong>e Ausbildungskosten abgezogen, Semester- o<strong>der</strong><br />

Rückmeldegebühren s<strong>in</strong>d übliche Ausbildungskosten und daher nicht anrechnungsfähig.<br />

Bitte fragen Sie für genauere Informationen bei <strong>der</strong> Familienkasse nach!<br />

Höhe des <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeldes (Stand Januar 2010):<br />

1. und 2. <strong>K<strong>in</strong>d</strong> 184 Euro/Monat<br />

3. <strong>K<strong>in</strong>d</strong> 190 Euro/Monat<br />

4. <strong>K<strong>in</strong>d</strong> und weitere <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er 215 Euro/Monat<br />

Die Beträge werden immer wie<strong>der</strong> von Amts wegen angepasst und das erhöhte <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld<br />

wird ausgezahlt. <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeldberechtigte brauchen nichts weiter zu veranlassen.<br />

Informationen erhalten Sie unter dem L<strong>in</strong>k:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-<strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld/A091-<br />

steuerrechtliche-Leistungen/Allgeme<strong>in</strong>/Wichtige-Aen<strong>der</strong>ungen-KG-2010.html<br />

Wo beantrage ich das <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld?<br />

Agentur für Arbeit <strong>Regensburg</strong><br />

Familienkasse,<br />

Galgenbergstraße 24<br />

Tel. 01801 546337<br />

E-Mail: Familienkasse-<strong>Regensburg</strong>@arbeitsagentur.de<br />

Dauer <strong>der</strong> Antragsbearbeitung ca. 4- 6 Wochen<br />

4.3 Elterngeld<br />

(Quelle: Amt für Jugend und Familie <strong>Regensburg</strong> – Ratgeber für Familien)<br />

Die Elternzeit gibt Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem <strong>K<strong>in</strong>d</strong><br />

zu widmen und gleichzeitig Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den<br />

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an <strong>der</strong><br />

Erziehung des <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es zu beteiligen. Elterngeld kann auch parallel (beide Elternteile)<br />

bezogen werden, dann verkürzt sich die Bezugsdauer.<br />

Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und <strong>der</strong> Durchsetzung des<br />

Anspruchs s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ erhältlich beim<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) zu<br />

entnehmen.<br />

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