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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

4.9 Sozialgeld<br />

(Quelle: Amt für Jugend und Familie <strong>Regensburg</strong> – Ratgeber für Familien)<br />

Siehe § 28 SGB II<br />

Höhe des Sozialgelds für das <strong>K<strong>in</strong>d</strong> s<strong>in</strong>d ca. 219 €/Monat. Das Sozialgeld wird als<br />

Zuschuss gewährt unter Berücksichtigung des E<strong>in</strong>kommens und des Vermögens <strong>der</strong> Eltern<br />

des <strong>K<strong>in</strong>d</strong>es. E<strong>in</strong>e Lebensversicherung wird nicht als Vermögen gesehen, aber e<strong>in</strong><br />

Bausparvertrag. <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld wird als E<strong>in</strong>kommen angerechnet.<br />

Der Antrag auf Sozialhilfe ist nach vorheriger Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung zu stellen beim:<br />

Amt für Soziales <strong>der</strong> Stadt <strong>Regensburg</strong><br />

Johann-Hösl-Straße 11a – 11 b<br />

Tel.: 0941/507 1502<br />

E-Mail: sozialamt@regensburg.de<br />

4.10 <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag<br />

Informationen f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter:<br />

www.familienkasse.de bzw. www.k<strong>in</strong><strong>der</strong>zuschlag.de<br />

Siehe Merkblatt zum <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag 2013:<br />

Allgeme<strong>in</strong>es:<br />

Elternpaare und Alle<strong>in</strong>erziehende haben Anspruch auf <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag für ihre<br />

unverheirateten, unter 25 Jahre alten <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er, die <strong>in</strong> ihrem Haushalt leben, wenn<br />

- für diese <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e das <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld ausschließende Leistung<br />

bezogen wird,<br />

- die monatlichen E<strong>in</strong>nahmen <strong>der</strong> Eltern die M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommensgrenze erreichen,<br />

- das zu berücksichtigende E<strong>in</strong>kommen und Vermögen die Höchste<strong>in</strong>kommensgrenze<br />

nicht übersteigt und<br />

- <strong>der</strong> Bedarf <strong>der</strong> Familie durch die Zahlung von <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag und evtl.<br />

zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb ke<strong>in</strong> Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.<br />

-<br />

Der höchstmögliche <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag beträgt für jedes im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebende<br />

<strong>K<strong>in</strong>d</strong> 140 Euro monatlich. Steht für mehrere <strong>K<strong>in</strong>d</strong>er e<strong>in</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlagsbetrag zu, wird<br />

hieraus e<strong>in</strong> auszuzahlen<strong>der</strong> Gesamtk<strong>in</strong><strong>der</strong>zuschlagsbetrag gebildet.<br />

Als Faustregel gilt: Eltern <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern, die nur ALG II, Sozialgeld o<strong>der</strong> Sozialhilfe beziehen<br />

und sonst ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen bzw. Vermögen haben, können daneben nur das <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeld,<br />

aber ke<strong>in</strong>en <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag erhalten.<br />

Zu beachten ist außerdem, dass <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erzuschlag für bestimmte Personengruppen, wie z. B.<br />

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Studenten/Auszubildende<br />

<strong>der</strong>en Ausbildung nach dem BAföG för<strong>der</strong>ungsfähig ist o<strong>der</strong> für Rentner nur unter<br />

beson<strong>der</strong>en Voraussetzungen <strong>in</strong> Betracht kommt. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie von<br />

Ihrer Familienkasse.<br />

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