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Studieren mit Kind in der Hochschule Regensburg

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Stand 6/2013<br />

Die Angebote <strong>der</strong> Virtuellen <strong>Hochschule</strong> Bayern (www.vhb.org) können im<br />

Urlaubssemester, aber auch sonst, e<strong>in</strong>e Entlastung darstellen.<br />

2.5 Teilzeitstudium<br />

Bitte sprechen Sie <strong>mit</strong> dem Bafög-Amt. Während Teilzeitstudium ist e<strong>in</strong> Bafög-Erhalt nicht<br />

möglich!<br />

(Quelle: www.hs-regensburg.de – <strong>Studieren</strong>de – Studien- und Prüfungsordnung – Satzungen und weitere<br />

Ordnungen)<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Prüfungsordnung (APO) <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong><br />

§ 2 Teilzeitstudium:<br />

(1) Das Studium ist als Vollzeitstudium durchzuführen. Die Studien- und Prüfungsordnung<br />

zum jeweiligen Studiengang kann die Möglichkeit des dauerhaften Teilzeitstudiums<br />

vorsehen.<br />

(2) In Bachelor- und Masterstudiengängen können <strong>Studieren</strong>de <strong>in</strong> begründeten Fällen (z.<br />

B. dualer Studiengang, praktisches Studiensemester im Ausland, Familienzeit,<br />

Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Grad von m<strong>in</strong>d. 50) auf Antrag e<strong>in</strong> Studiensemester <strong>in</strong> Teilzeitform<br />

absolvieren. Die Dauer e<strong>in</strong>es Studiensemesters <strong>in</strong> Teilzeit beträgt e<strong>in</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr. Fristen<br />

verlängern sich entsprechend. Anträge auf Studiensemester <strong>in</strong> Teilzeit s<strong>in</strong>d bis spätestens<br />

zur Rückmeldung für das betreffende Studiensemester beim Prüfungsamt zu stellen. Dieser<br />

Antrag bedarf zur Genehmigung <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Prüfungskommission.<br />

----------------------<br />

Zu den Anträgen:<br />

Anträge auf das Studiensemester <strong>in</strong> Teilzeit s<strong>in</strong>d spätestens zur Rückmeldung für das<br />

betreffende Studiensemester beim Prüfungsamt zu stellen o<strong>der</strong> bei Erstsemestern bei <strong>der</strong><br />

Bewerbung o<strong>der</strong> spätestens bei <strong>der</strong> Immatrikulation. Dieser Antrag bedarf zur<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Prüfungskommission.<br />

----------------------<br />

Seit 29.10.2012 wurde die APO <strong>der</strong> HS.R um den § 12 b erweitert. Für <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong><br />

Familienaufgaben ist § 3 erwähnenswert:<br />

(3) 1Auf Antrag wird bei Fristen und Term<strong>in</strong>en die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Schutzfristen entsprechend<br />

<strong>der</strong> Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, des Pflegezeitgesetzes sowie <strong>der</strong> Fristen des Gesetzes<br />

zum Elterngeld und zur Elternzeit <strong>in</strong> ihren jeweils geltenden Fassungen gewährt. 2Über den Antrag<br />

entscheidet die jeweilige Fakultät.<br />

2.6 Befreiung von Studienbeiträgen<br />

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht verschiedene Umstände vor, unter denen<br />

<strong>Studieren</strong>de von den Zahlungen <strong>der</strong> Studienbeiträge befreit werden können.<br />

Da den <strong>Hochschule</strong>n e<strong>in</strong> gewisser Spielraum belassen wurde, welchen <strong>Studieren</strong>den sie<br />

die Studienbeiträge erlassen wollen, hat die <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong> zahlreiche<br />

großzügige Regelungen festgelegt. Für Befreiungen kommen beispielsweise <strong>in</strong> Betracht:<br />

- <strong>Studieren</strong>de, die e<strong>in</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erziehen.<br />

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