Wertermittlung von Hochschulliegenschaften
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Gebäudewertermittlung – Thematische Einführung<br />
Verfahren<br />
An das Verfahren werden besondere Anforderungen wie Rechtssicherheit, Einfachheit und Transparenz<br />
gestellt.<br />
1. Ermittlung der (Wieder)Herstellungskosten<br />
Datenerhebung Parameter Datenauswertung<br />
Nutzfläche (NF 1-6)<br />
(differenziert nach<br />
Richtwertgruppen)<br />
X<br />
Kostenrichtwert<br />
(differenziert nach<br />
Richtwertgruppen)<br />
Indizierung auf<br />
<strong>Wertermittlung</strong>sstichtag<br />
X<br />
Regionaler<br />
Korrekturfaktor<br />
Wertminderung<br />
(eingeschränkte<br />
Nutzungstauglichkeit)<br />
_<br />
X<br />
(Wieder)<br />
Herstellungskosten<br />
Die in einigen Bundesländern angewandte Rückindizierung der (Wieder)Herstellungskosten auf<br />
das Baujahr im Vorfeld der Alterswertminderung stellt eine unnötige und irreführende Verkomplizierung<br />
des Verfahrens dar.<br />
Eine Rückindizierung auf das Baujahr ist im Sachwertverfahren entsprechend der <strong>Wertermittlung</strong>srichtlinie<br />
nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass die Rückindizierung rechtlich nicht abgesichert<br />
ist. Zudem soll eine Eröffnungsbilanz den Wert der Gebäude zum Stichtag der Bilanzierung<br />
abbilden. Dafür ist die Ermittlung der Wiederherstellungskosten zu diesem Zeitpunkt erforderlich.<br />
Eine Rückindizierung auf das Baujahr gibt jedoch lediglich Auskunft über die evtl. Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten im Baujahr, das aber nicht Datum der Eröffnungsbilanz ist. Diese<br />
kann nicht in die Vergangenheit verlagert werden.<br />
Mittels Darstellung <strong>von</strong> gebundenem Kapital, Wertverlust und Reinvestitionsbedarf soll die<br />
Frage beantwortet werden, welche Ausgaben langfristig durch das Land getätigt werden müssen,<br />
wenn die Landesregierungen den derzeitigen Stand der Ausstattung erhalten möchten. Für<br />
annähernd realistische Annahmen ist eine Rückindizierung der (Wieder)Herstellungskosten auf<br />
das Baujahr nicht zielführend. Hierbei handelt es sich im Übrigen um eine rein rechnerische Größe,<br />
die nicht Bestandteil der kurzfristigen Haushaltsplanungen und -debatten ist.<br />
8 | <strong>Wertermittlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Hochschulliegenschaften</strong>