Wertermittlung von Hochschulliegenschaften
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Bestandsaufnahme<br />
3.2.17 Stadt Hannover / Niedersachsen<br />
Allgemeine Angaben<br />
<strong>Wertermittlung</strong><br />
Ja<br />
Zeitpunkt 2010<br />
Ziele der Gebäudewertermittlung<br />
Verfahrensgrundlage<br />
Ort der Abbildung der Werte<br />
Einführung Kaufmännisches Rechnungswesen<br />
Eröffnungsbilanz<br />
§96 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO),<br />
§42 ff GemHKVO, HGB<br />
Bilanz der Stadt Hannover<br />
Angaben zum <strong>Wertermittlung</strong>sverfahren<br />
Verfahren<br />
Bewertungsdurchführung<br />
Basiswert für Ermittlung des Buchbzw.<br />
Zeitwerts<br />
Basis Normalherstellungskosten<br />
Alterswertminderung<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Ermittlung Restnutzungsdauer (zusätzlich<br />
zur rein rechnerischen Ermittlung)<br />
Abbildungswert in Bilanz<br />
Sachwertverfahren<br />
Einzelbewertung<br />
1. Tatsächliche Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
(Ist-Investitionen) im Baujahr<br />
2. Rechnerischer Wiederbeschaffungswert mit Rückindizierung<br />
auf das Baujahr<br />
1913er Standardwert<br />
ja<br />
Schulen 50 – 90 Jahre, je nach Ausführungsart<br />
Keine Begutachtung im Rahmen der Ermittlung der<br />
Gebäudewerte.<br />
Getätigte Sanierungsmaßnahmen vor der Eröffnungsbilanz<br />
wurden ohne Indizierung auf den<br />
<strong>Wertermittlung</strong>sstichtag separat aktiviert.<br />
Gebäudewerte und Grundstückswerte getrennt<br />
<strong>Wertermittlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Hochschulliegenschaften</strong> |<br />
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