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Wertermittlung von Hochschulliegenschaften

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Bestandsaufnahme<br />

3.2.17 Stadt Hannover / Niedersachsen<br />

Allgemeine Angaben<br />

<strong>Wertermittlung</strong><br />

Ja<br />

Zeitpunkt 2010<br />

Ziele der Gebäudewertermittlung<br />

Verfahrensgrundlage<br />

Ort der Abbildung der Werte<br />

Einführung Kaufmännisches Rechnungswesen<br />

Eröffnungsbilanz<br />

§96 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO),<br />

§42 ff GemHKVO, HGB<br />

Bilanz der Stadt Hannover<br />

Angaben zum <strong>Wertermittlung</strong>sverfahren<br />

Verfahren<br />

Bewertungsdurchführung<br />

Basiswert für Ermittlung des Buchbzw.<br />

Zeitwerts<br />

Basis Normalherstellungskosten<br />

Alterswertminderung<br />

Gesamtnutzungsdauer<br />

Ermittlung Restnutzungsdauer (zusätzlich<br />

zur rein rechnerischen Ermittlung)<br />

Abbildungswert in Bilanz<br />

Sachwertverfahren<br />

Einzelbewertung<br />

1. Tatsächliche Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

(Ist-Investitionen) im Baujahr<br />

2. Rechnerischer Wiederbeschaffungswert mit Rückindizierung<br />

auf das Baujahr<br />

1913er Standardwert<br />

ja<br />

Schulen 50 – 90 Jahre, je nach Ausführungsart<br />

Keine Begutachtung im Rahmen der Ermittlung der<br />

Gebäudewerte.<br />

Getätigte Sanierungsmaßnahmen vor der Eröffnungsbilanz<br />

wurden ohne Indizierung auf den<br />

<strong>Wertermittlung</strong>sstichtag separat aktiviert.<br />

Gebäudewerte und Grundstückswerte getrennt<br />

<strong>Wertermittlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Hochschulliegenschaften</strong> |<br />

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