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Landesbeilage Thüringen zum DIB 1-2/2008 - Ingenieurkammer ...

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<strong>DIB</strong> THÜRINGEN 1-2 / <strong>2008</strong><br />

In der Vertreterversammlung am<br />

17.11.2005 wurde die Weiterbildungsordnung<br />

mit überwältigender Mehrheit beschlossen<br />

(21 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen);<br />

sie trat mit der Veröffentlichung<br />

im <strong>DIB</strong> Nr. 1/2 2006 in Kraft. Damit müsste<br />

sie auch allen <strong>Ingenieurkammer</strong>mitgliedern<br />

bekannt sein. Im § 2 wurde für<br />

unsere Mitglieder ein Mindestumfang von<br />

8 Stunden Weiterbildung pro Jahr festgelegt.<br />

Den Nachweis hat jeder gem. § 3<br />

selbst anzuzeigen und zu veröffentlichen.<br />

Dazu wurde im internen Bereich der<br />

Homepage der IKT für jedes Mitglied ein<br />

Weiterbildungskonto eingerichtet, in welches<br />

per Email der Nachweis fortlaufend<br />

eingetragen werden kann. Von einem Ingenieur<br />

kann inzwischen erwartet werden,<br />

dass er sich des Internets bedient. Weiterbildungsversäumnisse<br />

gelten als Verstoß<br />

gegen die Berufspflichten nach § 5 der<br />

Berufsordnung und können vom Vorstand<br />

gerügt oder in einem Ehrenverfahren geahndet<br />

werden. Nach 2 Jahren Gültigkeit<br />

der Ordnung ist es an der Zeit, eine erste<br />

Bilanz zu ziehen (Wehret den Anfängen<br />

von Nachlässigkeit!). Jeder unserer Auftraggeber<br />

hat im Internet im allgemein zugänglichen<br />

Teil der IKT-Homepage Zugriff<br />

<strong>zum</strong> Mitgliederverzeichnis mit dem<br />

Weiterbildungskonto und kann sich daher<br />

eine eigene Meinung <strong>zum</strong> Weiterbildungsniveau<br />

des einzelnen Ingenieurs und der<br />

<strong>Ingenieurkammer</strong> insgesamt bilden. Dieser<br />

erste Eindruck ist erschreckend: Wenn<br />

man davon ausgeht, dass bereits für 2005<br />

die Eintragung gemäß § 3 nachträglich erfolgen<br />

konnte, d.h., dass nun das Konto<br />

für 3 Jahre gefüllt sein sollte, wäre der<br />

Mindestsatz 3 x 8 = 24 Stunden Weiterbildung<br />

je Mitglied für 2005 bis 2007. Eine<br />

Kontrolle der Konten des gesamten<br />

7-köpfigen Vorstandes und aller 26 Vertreterversammlungs-Mitglieder,<br />

sowie eine<br />

Stichprobe der restlichen Mitglieder (jeweils<br />

1. Mitglied im Alphabet mit Prädikat<br />

= Qualifikation BI und/oder BV d.h.<br />

weitere 24 Daten) ergab folgendes Bild<br />

(Stichtag 2.12.07):<br />

1. Vorstand: Nur 6 Ingenieure haben eine<br />

E-Mail-Adresse, und davon haben 4 Ingenieure<br />

(= 57 %) im Weiterbildungskonto<br />

(WK) i.M. je 235 Stunden nachgewiesen,<br />

dabei hat der Vorbildlichste<br />

(Koll. Lencer) 652 Stunden.<br />

2. Vertreterversammlungs-Mitglieder:<br />

9 Ingenieure (= 35 %) haben im WK<br />

Vertreterversammlung<br />

Lebenslanges Lernen. Die Weiterbildungsordnung<br />

der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> – ein Papiertiger?<br />

i.M. je 65 Stunden Nachweis, Spitzenreiter<br />

ist Koll. Biskop mit 133 Stunden,<br />

einige davon haben noch nicht das Soll<br />

geschafft. Von den restlichen 17 Ingenieuren<br />

gibt es bei dreien keine E-Mail-<br />

Adresse bzw. keine Datensätze <strong>zum</strong><br />

Büro.<br />

3. Von 24 Ingenieuren haben 9 keine<br />

E-Mail-Adresse, und von den restlichen<br />

lediglich 4 (= 17 %) im WK i.M.<br />

43 Stunden angegeben. Spitzenreiter ist<br />

hier Koll. Oberthür mit 135 Stunden,<br />

die anderen 3 haben das Soll noch nicht<br />

vollständig gebracht.<br />

4. Zusammenfassung: 13 von 61 kontrollierten<br />

Ingenieuren (= 21 %) nehmen<br />

wahrscheinlich noch nicht am Internet<br />

teil, und nur 17 (= 28 %) führen ein<br />

Weiterbildungskonto, mit signifikant<br />

sinkender Tendenz je Gruppe entsprechend<br />

ihrer vorauszusetzenden Vorbildhaltung<br />

innerhalb der IKT.<br />

Was ist zu tun?<br />

Wenn man in anderen nahezu gleichermaßen<br />

hoch qualifizierten Berufsgruppen<br />

recherchiert, ergeben sich ähnliche Verfahrensweisen<br />

zur Weiterbildung:<br />

• Die Thüringer Architekten haben in ihrer<br />

Fortbildungsordnung auch ein Soll von<br />

jährlich 8 Stunden, sie haben ihre Testate<br />

bei der Kammer einzureichen. Dort prüft<br />

man die Bescheinigung, auch auf Qualität<br />

der Veranstaltung, und führt eine interne<br />

Liste. Die Sanktionen bei versäumter<br />

Weiterbildung sind den unseren<br />

gleich.<br />

• Ärzte haben ein Punktesystem für den<br />

Weiterbildungsnachweis, den jeder intern<br />

führt und der nach 3 Jahren von der<br />

Landes-Ärztekammer kontrolliert wird.<br />

Verstöße können zur Aberkennung der<br />

Approbation führen.<br />

• Bei den Zahnärzten wird im Punktesystem<br />

nach 4 Jahren durch die Zahnärztekammer<br />

kontrolliert, Verstöße können<br />

die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang<br />

mit Prüfung, ggf. den Verlust<br />

der Zulassung nach sich ziehen.<br />

Der Appell an die Freiwilligkeit zur Weiterbildung<br />

allein reicht offenbar nicht.<br />

Das Prinzip der Freiwilligkeit hat noch in<br />

keiner Gesellschaftsordnung funktioniert.<br />

Im Sozialismus mussten die Bauern nach<br />

damals vorherrschender offizieller Meinung<br />

durch Zwangskollektivierung zu<br />

ihrem Glück in der LPG gezwungen werden.<br />

In der Marktwirtschaft muss der Unternehmer<br />

durch Streik gezwungen werden,<br />

seinen Profit mit dem Arbeitnehmer<br />

<strong>zum</strong>indest minimal, wenn auch immer<br />

noch unangemessen niedrig, zu teilen.<br />

Natürlich kann auch Unkenntnis, Geringschätzung<br />

und Nachlässigkeit bei der Aktualisierung<br />

des Weiterbildungskontos eine<br />

Rolle spielen. Man kann auch den<br />

Standpunkt vertreten, ein Rentner ohne<br />

„BI und/oder BV“, d.h. ohne sog. gefährdende<br />

planerische und/oder beratenden<br />

Tätigkeit, bedarf keines Nachweises; oder<br />

die Lehrtätigkeit eines Dozenten sei Weiterbildung<br />

genug, aber wir sollten immer<br />

an die Wirkung des WK-Systems nach<br />

außen denken. Andere haben sicher nicht<br />

umsonst ihr System intern aufgezogen.<br />

Aber wenn wir schon in die Öffentlichkeit<br />

gehen, dann muss es auch funktionieren.<br />

Ohne Wertung und Kontrolle durch die<br />

Kammer werden wir die Weiterbildungsordnung<br />

wohl nicht realistisch gestalten<br />

können. Aber warum dann erst die Kontrolle<br />

im Nachgang? Das System der AKT<br />

erscheint sinnvoller und zeitsparender. Es<br />

ist zu hoffen, dass das kommende Thüringer<br />

Architekten- und <strong>Ingenieurkammer</strong>gesetz<br />

nicht konträr zur Weiterbildungsordnung<br />

formuliert wird, aber selbst ihre<br />

Überarbeitung/Änderung sollte kein Problem<br />

sein.<br />

Dieser Beitrag soll von unseren Ingenieuren<br />

daher als Erinnerung und letzte Aufforderung<br />

zur Weiterbildung gesehen werden,<br />

verbunden mit einem Appell an die<br />

Vernunft und einen Hinweis auf gesetzlich<br />

festgeschriebene und daher mögliche harte<br />

Konsequenzen, wenn er nicht fruchtet.<br />

Auch die IKT sollte nach 3 oder 4 Jahren<br />

tabula rasa machen, damit die Ordnung<br />

eben gerade kein Papiertiger wird. Es geht<br />

schließlich um unseren guten Ruf als Ingenieure;<br />

der Genius braucht gelegentlich<br />

eine Auffrischung.<br />

Dr.-Ing. Fritz Rath<br />

Mitglied der Vertreterversammlung<br />

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