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IKZM-Oder Berichte 8 - Hintergrund - Küsten Union Deutschland

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Personen- und Güterverkehr. Überdies kann auch eine Einschätzung nach<br />

privatgerichtetem oder öffentlichem Verkehr erfolgen.<br />

Die hier insbesondere einschlägige Nutzungsart 15 Schifffahrt wird als<br />

zielgerichtete Verkehrsnutzung 16 des Wassers begriffen.<br />

(3) Energie<br />

Dieser Bereich, der die Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und des<br />

Staates mit Energie umfasst, ist aus aktueller Sicht sowohl aus<br />

Nutzungsansprüchen heraus wie auch aus schutzgutbezogenen<br />

Überlegungen von Bedeutung. Energie entsteht nicht nur im Kraftwerk aus<br />

nicht erneuerbaren Rohstoffen, wie fossilen Brennstoffen sondern auch aus<br />

erneuerbaren Ressourcen, wie beispielsweise Wind und Sonne durch die<br />

Verwendung und den Einsatz entsprechender Anlagen gewonnen werden,<br />

aber auch das Wasser stellt durch die Ausnutzung der Strömung oder<br />

Gezeiten ein reiches Energiepotential dar.<br />

Mit der Energieversorgung geht nicht nur die Gewinnung in dieser einher,<br />

sondern auch die Verschickung über Ver- und Entsorgungsleitungen. In der<br />

von Ihnen <strong>Küsten</strong>zone wird dies über ein Netz von ober- und unterirdischen<br />

Rohrleitungen, wie auch Seekabeln (sog. Unterwasserkabel) gewährleistet.<br />

Diese Kommunikationsmittel bestimmen auch eine weitere Nutzungsart. 17<br />

(4) Beschäftigung<br />

Die Beschäftigung ist als Nutzungsanspruch im Text der Empfehlung<br />

verankert. Diese kann als einkunftsorientierte Betätigung der Menschen der<br />

vorherrschenden Gewinnorientierung des Marktes definiert werden. In<br />

diesen Bereich fallen jedoch nicht nur die Beschäftigten sondern auch die<br />

Arbeitgeber als Beschäftigungsinitiatoren, die ebenso zielgerichtet und auf<br />

Gewinn abgestellt, sich betätigen. Die negative Form der Beschäftigung, die<br />

15 Zu Begriffsbestimmungen für die Nutzung auf dem Wasser siehe beispielsweise<br />

Janssen, 31 ff.<br />

16 Ehlers, Nutzungsregime in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), NordÖR<br />

2004, 51, 52 so zur Seeschifffahrt.<br />

17 Siehe wegen der Regelungen in der AWZ: Ehlers, 56.<br />

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