IKZM-Oder Berichte 8 - Hintergrund - Küsten Union Deutschland
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Kiesentnahme würde nämlich in diesen Zeiten bedeuten, dass die Brut<br />
beziehungsweise der junge Fischbestand mitgefördert und somit vernichtet<br />
würde. Dies wirkt sich direkt auf den Umfang der Zulassungen der<br />
Betriebspläne aus.<br />
(10) Verklappung<br />
Zur Unterhaltung der Wasserstraßen gibt es eine Klappstelle, welche „östlich<br />
Usedomer Steintrendel“ genannt wird. Hier wird ausgebaggertes Material<br />
entsorgt. Für den Ausbau von Wasserstraßen wird in dem jeweiligen<br />
Planfeststellungsbeschluss die zu nutzende der Klappstelle konkret benannt.<br />
Das Gebiet S1 „Pommersche Bucht“ war wasserrechtlich befristet vom<br />
22.7.2002 bis 15.1.2004 soll/te für Baggergut aus dem Bauvorhaben am<br />
Standort EWN Lubmin zugelassen sein. Zukünftig ist geplant, diesen<br />
Bereich für Baggergut aus dem Ausbau von Wasserstraßen weiter zu nutzen.<br />
(11) Naturschutzsystem<br />
Das Naturschutzsystem ist bereits unter C. 2. a. ee. (2) umfassend<br />
dargestellt worden.<br />
(12) Windenergie<br />
Die folgenden zwei Karten dienen der Veranschaulichung der geplanten<br />
Windparks in der Pilot- (1) und Ausbauphase (2).<br />
Abbildung: Geplante Windparks in der Pilotphase in der Ostsee (1)<br />
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