IKZM-Oder Berichte 8 - Hintergrund - Küsten Union Deutschland
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Hierbei soll der Gewässerzustand überwacht werden nach Artikel acht EU<br />
WRRL. Ziel der Richtlinie ist der gute Zustand von Oberflächengewässern<br />
und Grundwasser bis 2015. Die Anhänge der Richtlinie enthaltenen<br />
konkrete Detailregelungen. Problematisch erwies sich die Umsetzung der<br />
Wasserrahmenrichtlinie in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>. Soweit dies mit<br />
der Rahmengesetzgebung des Bundes vereinbar war, wurde das<br />
Wasserhaushaltsgesetz durch die siebente Novelle vom 19.8.2002 in<br />
Umsetzung der Richtlinie geändert. Weitere Konkretisierungen sind durch<br />
die Länder wegen deren Zuständigkeiten erforderlich. Der<br />
Umsetzungsverpflichtungen sind nicht alle Länder fristgemäß<br />
nachgekommen.<br />
Das Wasserhaushaltsgesetz gibt in seinem § 1 Abs.1 den<br />
Anwendungsbereich: oberirdische Gewässer (ständig oder zeitweilig in Betten<br />
fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser),<br />
<strong>Küsten</strong>gewässer (März zwischen der <strong>Küsten</strong>linie bei mittlerem Hochwasser<br />
oder der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der<br />
seewärtigen Begrenzung des <strong>Küsten</strong>meeres) und Grundwasser (gesamtes<br />
unterirdisches Wasser in der Sättigung zu oder, dass in unmittelbarer<br />
Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht) vor.<br />
Kleinere Gewässer oder Heilquellen, wie Teiche, Gräben und<br />
Straßenseitegräben können nach der Ermächtigungsgrundlage für die<br />
Länder gemäß § 1 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz vom Anwendungsbereich<br />
ausgenommen werden.<br />
In § 1 a Wasserhaushaltsgesetz findet man die Grundsätze der<br />
Gewässerbewirtschaftung:<br />
- Bewirtschaftungspflicht mit den Zielen: Wahrung oder<br />
Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts der Gewässer,<br />
einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft,<br />
Gewährleistung aller anderer Wasserfunktionen (Fischerei, Erholung,<br />
Energieversorgung, Schifffahrt, und so weiter) unter Berücksichtigung<br />
nachteiliger Auswirkungen,<br />
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