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IKZM-Oder Berichte 8 - Hintergrund - Küsten Union Deutschland

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Hierbei soll der Gewässerzustand überwacht werden nach Artikel acht EU<br />

WRRL. Ziel der Richtlinie ist der gute Zustand von Oberflächengewässern<br />

und Grundwasser bis 2015. Die Anhänge der Richtlinie enthaltenen<br />

konkrete Detailregelungen. Problematisch erwies sich die Umsetzung der<br />

Wasserrahmenrichtlinie in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>. Soweit dies mit<br />

der Rahmengesetzgebung des Bundes vereinbar war, wurde das<br />

Wasserhaushaltsgesetz durch die siebente Novelle vom 19.8.2002 in<br />

Umsetzung der Richtlinie geändert. Weitere Konkretisierungen sind durch<br />

die Länder wegen deren Zuständigkeiten erforderlich. Der<br />

Umsetzungsverpflichtungen sind nicht alle Länder fristgemäß<br />

nachgekommen.<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz gibt in seinem § 1 Abs.1 den<br />

Anwendungsbereich: oberirdische Gewässer (ständig oder zeitweilig in Betten<br />

fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser),<br />

<strong>Küsten</strong>gewässer (März zwischen der <strong>Küsten</strong>linie bei mittlerem Hochwasser<br />

oder der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der<br />

seewärtigen Begrenzung des <strong>Küsten</strong>meeres) und Grundwasser (gesamtes<br />

unterirdisches Wasser in der Sättigung zu oder, dass in unmittelbarer<br />

Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht) vor.<br />

Kleinere Gewässer oder Heilquellen, wie Teiche, Gräben und<br />

Straßenseitegräben können nach der Ermächtigungsgrundlage für die<br />

Länder gemäß § 1 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz vom Anwendungsbereich<br />

ausgenommen werden.<br />

In § 1 a Wasserhaushaltsgesetz findet man die Grundsätze der<br />

Gewässerbewirtschaftung:<br />

- Bewirtschaftungspflicht mit den Zielen: Wahrung oder<br />

Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts der Gewässer,<br />

einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft,<br />

Gewährleistung aller anderer Wasserfunktionen (Fischerei, Erholung,<br />

Energieversorgung, Schifffahrt, und so weiter) unter Berücksichtigung<br />

nachteiliger Auswirkungen,<br />

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