29.01.2014 Aufrufe

PDF 386 KB - Bio Suisse

PDF 386 KB - Bio Suisse

PDF 386 KB - Bio Suisse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.1.2014<br />

<strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> – Richtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten<br />

LESEHILFE<br />

Lesehilfe für die Neuauflage der <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Richtlinien<br />

Eine einzelne Richtlinie setzt sich aus unterschiedlichen Teilen zu einem thematischen Bereich zusammen, wobei<br />

verschiedene Instanzen im Verband entscheidungsberechtigt sind:<br />

< < Die Grundsätze und Ziele einer Richtlinie welche von der Delegiertenversammlung verabschiedet werden,<br />

sind seitlich am Textrand durch einen grünen Balken gekennzeichnet.<br />

< < Die jeweils anschliessenden Weisungen bauen auf den Grundsätzen auf und regeln die technische Umsetzung.<br />

Weisungsänderungen werden den Mitgliedorganisationen vorgelegt und, sofern diese innert Frist<br />

von 60 Tagen keine Einsprache machen, vom Vorstand in Kraft gesetzt. Die Weisungen sind im Text ohne<br />

besondere Hervorhebung.<br />

< < Zu gewissen Aspekten gibt es operative Ausführungsbestimmungen, die von den zuständigen Markenkommissionen<br />

erlassen und angepasst werden. Sie sind durch einen vertikal schraffierten Balken am seitlichen<br />

Textrand gekennzeichnet.<br />

< < Die Anhänge schliesslich enthalten kurzfristig änderbare Listen und praktische Informationen. Die Zuständigkeiten<br />

sind individuell definiert, die <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Geschäftsstelle führt eine Übersichtsliste. Die Anhänge<br />

folgen jeweils direkt anschliessend an das Kapitel, auf das sie sich beziehen. Sie sind als Anhang bezeichnet<br />

und durch einen horizontal schraffierten Balken am seitlichen Textrand gekennzeichnet.<br />

Diese Richtlinien wie auch die darin mit einem Verweis bezeichneten zusätzlichen Dokumente werden unter<br />

www.bio-suisse.ch (Regelwerk & Merkblätter) und www.bioaktuell.ch (<strong>Bio</strong>regelwerk) zur Verfügung gestellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!