weiterlesen - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
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<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> - 11 - Ausgabe 42/2013<br />
Erfüllung der Meldepflicht<br />
Noch immer häufigen sich die Fälle, wonach die Bürger ihrer Meldepflicht<br />
nicht nachkommen. Dadurch entsteht in unserer Verwaltung<br />
nicht nur erheblichen Mehraufwand, es treten auch Schwierigkeiten<br />
bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen, Meldebescheinigungen,<br />
Wahlbenachrichtigungen usw. auf. Die Nichterfüllung der<br />
Meldepflicht führt auch z.B. bei der Kreisverwaltung zu erheblichen<br />
Problemen bei der Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühr, da für<br />
die Berechnung das Melderegister maßgebend ist.<br />
Wir verweisen deshalb auf das am 01.11.1983 in Kraft getretene Meldegesetz,<br />
wonach jeder der eine Wohnung bezieht, verpflichtet ist,<br />
sich innerhalb einer Woche bei uns anzumelden.<br />
Bei jeder Anmeldung muss der Personalausweis bzw. der Reisepass<br />
vorgelegt werden. Neugeborene müssen nicht angemeldet werden.<br />
Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn ein Wegzug in<br />
das Ausland erfolgt. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam,<br />
dass ein Verstoß gegen das Meldegesetz eine Ordnungswidrigkeit<br />
darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.<br />
Linck, Bürgermeister<br />
Überwachung des „ruhenden Verkehrs“<br />
Wir weisen darauf hin, dass das Halten unzulässig ist, insbesondere<br />
- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen<br />
- im Bereich von scharfen Kurven<br />
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten<br />
- auf Grenzmarkierungen für Halteverbote<br />
- im Haltverbot<br />
- im eingeschränkten Haltverbot nur zum Ein- und Aussteigen,<br />
Be- und Entladen (Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3<br />
Minuten hält, der parkt) das Parken unzulässig ist, insbesondere<br />
- auf Bürgersteigen, soweit keine Parkbuchten eingezeichnet sind<br />
- auf der linken Fahrbahnseite, mit Ausnahme von Einbahnstraßen<br />
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von<br />
den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten<br />
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen<br />
auch ihnen gegenüber<br />
- bis zu je 15 m vor und hinter Bushaltestellen<br />
- auf Parkplätzen für Behinderte (Schwerbehindertenausweis mit<br />
Merkmal „aG“ erforderlich)<br />
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten<br />
Parkflächen<br />
- auf Parkplätzen, mit Parkbeschränkungen ohne Parkscheibe ( gut<br />
sichtbar auslegen )<br />
- in Straßen, die aufgrund ihrer Ausbaubreite den fließenden Verkehr<br />
erschweren oder behindern (wenn ein Fahrzeug abgestellt wird, muss<br />
eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter zwischen abgestelltem<br />
Fahrzeug und Straßenbegrenzung vorhanden sein).<br />
Aufgrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens und immer geringer<br />
werdenden Parkraums sollten vorhandene Park- und Abstellmöglichkeiten<br />
auf eigenen Grundstücken auch genutzt werden. Beachten Sie,<br />
dass die Straßenverkehrsordnung auch gilt, wenn der Gehweg über Ihr<br />
privates Eigentum führt. Sobald die Verkehrsfläche öffentlichen Charakter<br />
hat, indem sie für einen objektiven Betrachter als Bürgersteig, Parkplatz<br />
oder Straße angesehen werden kann, gilt die Straßenverkehrsordnung.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Örtliche Ordnungsbehörde<br />
Busfahrt für Seniorinnen und Senioren<br />
Die Sicherheitsberaterin für Senioren, Frau Elisabeth Hassemer, und<br />
die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> laden zur nächsten Seniorenreise<br />
ein. Die Fahrten finden am Dienstag, dem 5. November und<br />
am Donnerstag, dem 7. November statt und führen ins Mossautal<br />
und Hüttenthal im Odenwald. Abfahrt ist jeweils um 10:00 Uhr am<br />
Festplatz in <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der<br />
Anzahl der Teilnehmer/innen. Anmeldungen nimmt Frau Elisabeth<br />
Hassemer, Schillerstraße 36, 55435 <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>, Tel. 06725 / 5528<br />
bis spätestens 25.10.2013 mit Angabe der Telefonnummer zwecks<br />
Rückrufmöglichkeit entgegen.<br />
Dieter Linck, Bürgermeister<br />
Hinweis für alle Hundehalter/innen<br />
Wir weisen hiermit auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung<br />
über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung hin, wonach die Halter und Führer von Hunden<br />
dafür sorgen müssen, dass diese die öffentlichen Anlagen, Plätze und<br />
Gehflächen von öffentlichen Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung<br />
eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in<br />
gleicher Weise verpflichtet. Die Beseitigung ist unverzüglich vorzunehmen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass<br />
Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint<br />
geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend<br />
und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen<br />
nähern. Zuwiderhandlungen können mit einer empfindlichen Geldbuße<br />
geahndet werden.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Ordnungsbehörde