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weiterlesen - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

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<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> - 11 - Ausgabe 42/2013<br />

Erfüllung der Meldepflicht<br />

Noch immer häufigen sich die Fälle, wonach die Bürger ihrer Meldepflicht<br />

nicht nachkommen. Dadurch entsteht in unserer Verwaltung<br />

nicht nur erheblichen Mehraufwand, es treten auch Schwierigkeiten<br />

bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen, Meldebescheinigungen,<br />

Wahlbenachrichtigungen usw. auf. Die Nichterfüllung der<br />

Meldepflicht führt auch z.B. bei der Kreisverwaltung zu erheblichen<br />

Problemen bei der Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühr, da für<br />

die Berechnung das Melderegister maßgebend ist.<br />

Wir verweisen deshalb auf das am 01.11.1983 in Kraft getretene Meldegesetz,<br />

wonach jeder der eine Wohnung bezieht, verpflichtet ist,<br />

sich innerhalb einer Woche bei uns anzumelden.<br />

Bei jeder Anmeldung muss der Personalausweis bzw. der Reisepass<br />

vorgelegt werden. Neugeborene müssen nicht angemeldet werden.<br />

Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn ein Wegzug in<br />

das Ausland erfolgt. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam,<br />

dass ein Verstoß gegen das Meldegesetz eine Ordnungswidrigkeit<br />

darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.<br />

Linck, Bürgermeister<br />

Überwachung des „ruhenden Verkehrs“<br />

Wir weisen darauf hin, dass das Halten unzulässig ist, insbesondere<br />

- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen<br />

- im Bereich von scharfen Kurven<br />

- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten<br />

- auf Grenzmarkierungen für Halteverbote<br />

- im Haltverbot<br />

- im eingeschränkten Haltverbot nur zum Ein- und Aussteigen,<br />

Be- und Entladen (Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3<br />

Minuten hält, der parkt) das Parken unzulässig ist, insbesondere<br />

- auf Bürgersteigen, soweit keine Parkbuchten eingezeichnet sind<br />

- auf der linken Fahrbahnseite, mit Ausnahme von Einbahnstraßen<br />

- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von<br />

den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten<br />

- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen<br />

auch ihnen gegenüber<br />

- bis zu je 15 m vor und hinter Bushaltestellen<br />

- auf Parkplätzen für Behinderte (Schwerbehindertenausweis mit<br />

Merkmal „aG“ erforderlich)<br />

- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten<br />

Parkflächen<br />

- auf Parkplätzen, mit Parkbeschränkungen ohne Parkscheibe ( gut<br />

sichtbar auslegen )<br />

- in Straßen, die aufgrund ihrer Ausbaubreite den fließenden Verkehr<br />

erschweren oder behindern (wenn ein Fahrzeug abgestellt wird, muss<br />

eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter zwischen abgestelltem<br />

Fahrzeug und Straßenbegrenzung vorhanden sein).<br />

Aufgrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens und immer geringer<br />

werdenden Parkraums sollten vorhandene Park- und Abstellmöglichkeiten<br />

auf eigenen Grundstücken auch genutzt werden. Beachten Sie,<br />

dass die Straßenverkehrsordnung auch gilt, wenn der Gehweg über Ihr<br />

privates Eigentum führt. Sobald die Verkehrsfläche öffentlichen Charakter<br />

hat, indem sie für einen objektiven Betrachter als Bürgersteig, Parkplatz<br />

oder Straße angesehen werden kann, gilt die Straßenverkehrsordnung.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Örtliche Ordnungsbehörde<br />

Busfahrt für Seniorinnen und Senioren<br />

Die Sicherheitsberaterin für Senioren, Frau Elisabeth Hassemer, und<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> laden zur nächsten Seniorenreise<br />

ein. Die Fahrten finden am Dienstag, dem 5. November und<br />

am Donnerstag, dem 7. November statt und führen ins Mossautal<br />

und Hüttenthal im Odenwald. Abfahrt ist jeweils um 10:00 Uhr am<br />

Festplatz in <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der<br />

Anzahl der Teilnehmer/innen. Anmeldungen nimmt Frau Elisabeth<br />

Hassemer, Schillerstraße 36, 55435 <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>, Tel. 06725 / 5528<br />

bis spätestens 25.10.2013 mit Angabe der Telefonnummer zwecks<br />

Rückrufmöglichkeit entgegen.<br />

Dieter Linck, Bürgermeister<br />

Hinweis für alle Hundehalter/innen<br />

Wir weisen hiermit auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung<br />

über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung hin, wonach die Halter und Führer von Hunden<br />

dafür sorgen müssen, dass diese die öffentlichen Anlagen, Plätze und<br />

Gehflächen von öffentlichen Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung<br />

eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in<br />

gleicher Weise verpflichtet. Die Beseitigung ist unverzüglich vorzunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass<br />

Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint<br />

geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend<br />

und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen<br />

nähern. Zuwiderhandlungen können mit einer empfindlichen Geldbuße<br />

geahndet werden.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Ordnungsbehörde

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