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Haupt- und Finanzausschuss vom 5. September 2013 - Stadt ...

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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Aschenbrenner über die Punkte a)<br />

<strong>und</strong> b) getrennt abstimmen.<br />

Beschluss des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es:<br />

Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 der <strong>Stadt</strong><br />

Spangenberg für das Gebiet „Windpark Stölzinger Höhe“, in den Gemarkungen Bischofferode, Pfieffe<br />

<strong>und</strong> Herlefeld, gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch.<br />

Gemäß Baugesetzbuch ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch<br />

beizufügen <strong>und</strong> eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchzuführen.<br />

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.<br />

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 54 sowie der 2. Flächennutzungsplanänderung in den<br />

Gemarkungen Bischofferode, Pfieffe <strong>und</strong> Herlefeld ist in nachstehenden Skizzen ersichtlich:<br />

Geltungsbereich ohne Maßstab (TK 25)<br />

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