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Haupt- und Finanzausschuss vom 5. September 2013 - Stadt ...

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Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch eine<br />

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt wird.<br />

Die Bürger <strong>und</strong> Bürgerinnen sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele <strong>und</strong> Zwecke der<br />

Planung <strong>und</strong> die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.<br />

Dazu ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 der <strong>Stadt</strong> Spangenberg <strong>und</strong> die 2. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes mit Begründung <strong>und</strong> Umweltbericht öffentlich auszulegen. Ort <strong>und</strong> Dauer<br />

der Auslegung sind vorher ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Weiterhin holt die <strong>Stadt</strong> Spangenberg die Stellungnahmen der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, möglichst frühzeitig<br />

ein.<br />

Die nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beteiligten Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

sind über die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten <strong>und</strong> zur Äußerung auch im<br />

Hinblick auf den erforderlichen Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

aufzufordern.<br />

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung von Verfahrensschritten gemäß<br />

§ 4b Baugesetzbuch einem Dritten übertragen wurde.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bei 9 anwesenden Stimmberechtigten<br />

9 Ja-Stimmen, also einstimmig.<br />

2.12. I. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der <strong>Stadt</strong><br />

Spangenberg<br />

Vorsitzender Aschenbrenner verweist auf die vorliegenden Erläuterungen.<br />

Beschluss des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es:<br />

Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die I. Änderungssatzung zur<br />

Wasserversorgungssatzung (WVS) der <strong>Stadt</strong> Spangenberg in der vorgelegten Form.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bei 9 anwesenden Stimmberechtigten<br />

9 Ja-Stimmen, also einstimmig.<br />

2.13. I. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der <strong>Stadt</strong><br />

Spangenberg<br />

Vorsitzender Aschenbrenner verweist auf die vorliegenden Erläuterungen.<br />

Beschluss des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es:<br />

Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden Beschluss zu<br />

fassen:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die I. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung<br />

(EWS) der <strong>Stadt</strong> Spangenberg in der vorgelegten Form.<br />

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