Haupt- und Finanzausschuss vom 5. September 2013 - Stadt ...
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Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch eine<br />
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt wird.<br />
Die Bürger <strong>und</strong> Bürgerinnen sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele <strong>und</strong> Zwecke der<br />
Planung <strong>und</strong> die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.<br />
Dazu ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 der <strong>Stadt</strong> Spangenberg <strong>und</strong> die 2. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes mit Begründung <strong>und</strong> Umweltbericht öffentlich auszulegen. Ort <strong>und</strong> Dauer<br />
der Auslegung sind vorher ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Weiterhin holt die <strong>Stadt</strong> Spangenberg die Stellungnahmen der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, möglichst frühzeitig<br />
ein.<br />
Die nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beteiligten Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
sind über die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten <strong>und</strong> zur Äußerung auch im<br />
Hinblick auf den erforderlichen Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
aufzufordern.<br />
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung von Verfahrensschritten gemäß<br />
§ 4b Baugesetzbuch einem Dritten übertragen wurde.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bei 9 anwesenden Stimmberechtigten<br />
9 Ja-Stimmen, also einstimmig.<br />
2.12. I. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der <strong>Stadt</strong><br />
Spangenberg<br />
Vorsitzender Aschenbrenner verweist auf die vorliegenden Erläuterungen.<br />
Beschluss des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es:<br />
Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die I. Änderungssatzung zur<br />
Wasserversorgungssatzung (WVS) der <strong>Stadt</strong> Spangenberg in der vorgelegten Form.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bei 9 anwesenden Stimmberechtigten<br />
9 Ja-Stimmen, also einstimmig.<br />
2.13. I. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der <strong>Stadt</strong><br />
Spangenberg<br />
Vorsitzender Aschenbrenner verweist auf die vorliegenden Erläuterungen.<br />
Beschluss des <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong>es:<br />
Der <strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Finanzausschuss</strong> empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden Beschluss zu<br />
fassen:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die I. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung<br />
(EWS) der <strong>Stadt</strong> Spangenberg in der vorgelegten Form.<br />
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