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3. Anpassung der Geschäftsfeldpolitik<br />

Zur Steigerung ihrer Effizienz richten auch kirchliche Sozialeinrichtungen ihre Geschäftsfeldpolitik<br />

zunehmend an der „Marktfähigkeit“ bzw. „Rentabilität“ der sozialen Leistungen<br />

aus. Viele Einrichtungen der organisierten Caritas unterscheiden insoweit zwischen<br />

„marktfähigen“ und „nicht marktfähigen“ Dienstleistungen 129 . Die zunehmende Pauschalisierung<br />

der Leistungsvergütung eröffnet hier zusätzliche Möglichkeiten, durch eine entsprechende<br />

Ausrichtung des Leistungsangebots die Rentabilität zu steigern.<br />

Tatsächlich richten sich die sozialen Problemlagen und Bedürfnisse aber nicht nach ihrer<br />

„Marktfähigkeit“. Es besteht daher die Gefahr, dass nicht rentable soziale Dienste aus den<br />

Hilfsangeboten der Caritas nach und nach verdrängt werden, was mit dem Leitbild der Caritas<br />

nur schwer zu vereinbaren wäre. Schließlich stellt die Caritas an sich selbst den Anspruch,<br />

umfassende Hilfe und Unterstützung in möglichst vielen Lebenslagen leisten zu<br />

können. Zudem soll in karitativen Werken und Einrichtungen stets der Mensch und gerade<br />

nicht lediglich die Effizienz im Mittelpunkt stehen.<br />

4. Verweltlichungstendenzen innerhalb der organisierten Caritas<br />

Im Zusammenhang mit den vorstehend dargestellten Umstrukturierungsprozessen unternehmen<br />

einige kirchliche Einrichtungsträger mitunter auch Schritte, die eindeutig eine<br />

Tendenz zur Verweltlichung erkennen lassen. Hintergrund sind häufig wirtschaftliche oder<br />

rechtliche Nachteile, die sich für karitative Einrichtungen aus ihrer Zuordnung zur katholischen<br />

Kirche ergeben können. Von Seiten der karitativen Einrichtungen wird insofern vor<br />

allem die mit der rechtlichen Zuordnung zur katholischen Kirche einhergehende Bindung<br />

an das kirchliche Tarifsystem immer wieder als erheblicher Kostenfaktor beklagt. Daneben<br />

betrachten einige karitative Einrichtungen aber auch die kirchliche Zweckbindung und die<br />

mit ihr regelmäßig einhergehenden Einfluss- und Aufsichtsrechte der katholischen Kirche<br />

als Einschränkung ihrer unternehmerischen Bewegungsfreiheit 130 . Zunehmend ziehen karitative<br />

Einrichtungen daher auch einen Ausstieg aus dem kirchlichen Tarifsystem in Betracht<br />

oder streben mitunter gar die Aufhebung ihrer kirchlichen Zuordnung auf dem<br />

Rechtsweg an.<br />

129 Manderscheid, in: Manderscheid/Hake (Hrsg.), Modernisierungsstrategien und Organisationsentwicklung<br />

innerhalb der verbandlichen Caritas, in: Wie viel Caritas braucht die Kirche – wie viel Kirche braucht die Caritas?<br />

S. 47 f.<br />

130 Am Beispiel der Stiftung Liebenau Kästner/Couzinet, S. 3.<br />

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