PDF 1.500kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen
PDF 1.500kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen
PDF 1.500kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Anpassung der Geschäftsfeldpolitik<br />
Zur Steigerung ihrer Effizienz richten auch kirchliche Sozialeinrichtungen ihre Geschäftsfeldpolitik<br />
zunehmend an der „Marktfähigkeit“ bzw. „Rentabilität“ der sozialen Leistungen<br />
aus. Viele Einrichtungen der organisierten Caritas unterscheiden insoweit zwischen<br />
„marktfähigen“ und „nicht marktfähigen“ Dienstleistungen 129 . Die zunehmende Pauschalisierung<br />
der Leistungsvergütung eröffnet hier zusätzliche Möglichkeiten, durch eine entsprechende<br />
Ausrichtung des Leistungsangebots die Rentabilität zu steigern.<br />
Tatsächlich richten sich die sozialen Problemlagen und Bedürfnisse aber nicht nach ihrer<br />
„Marktfähigkeit“. Es besteht daher die Gefahr, dass nicht rentable soziale Dienste aus den<br />
Hilfsangeboten der Caritas nach und nach verdrängt werden, was mit dem Leitbild der Caritas<br />
nur schwer zu vereinbaren wäre. Schließlich stellt die Caritas an sich selbst den Anspruch,<br />
umfassende Hilfe und Unterstützung in möglichst vielen Lebenslagen leisten zu<br />
können. Zudem soll in karitativen Werken und Einrichtungen stets der Mensch und gerade<br />
nicht lediglich die Effizienz im Mittelpunkt stehen.<br />
4. Verweltlichungstendenzen innerhalb der organisierten Caritas<br />
Im Zusammenhang mit den vorstehend dargestellten Umstrukturierungsprozessen unternehmen<br />
einige kirchliche Einrichtungsträger mitunter auch Schritte, die eindeutig eine<br />
Tendenz zur Verweltlichung erkennen lassen. Hintergrund sind häufig wirtschaftliche oder<br />
rechtliche Nachteile, die sich für karitative Einrichtungen aus ihrer Zuordnung zur katholischen<br />
Kirche ergeben können. Von Seiten der karitativen Einrichtungen wird insofern vor<br />
allem die mit der rechtlichen Zuordnung zur katholischen Kirche einhergehende Bindung<br />
an das kirchliche Tarifsystem immer wieder als erheblicher Kostenfaktor beklagt. Daneben<br />
betrachten einige karitative Einrichtungen aber auch die kirchliche Zweckbindung und die<br />
mit ihr regelmäßig einhergehenden Einfluss- und Aufsichtsrechte der katholischen Kirche<br />
als Einschränkung ihrer unternehmerischen Bewegungsfreiheit 130 . Zunehmend ziehen karitative<br />
Einrichtungen daher auch einen Ausstieg aus dem kirchlichen Tarifsystem in Betracht<br />
oder streben mitunter gar die Aufhebung ihrer kirchlichen Zuordnung auf dem<br />
Rechtsweg an.<br />
129 Manderscheid, in: Manderscheid/Hake (Hrsg.), Modernisierungsstrategien und Organisationsentwicklung<br />
innerhalb der verbandlichen Caritas, in: Wie viel Caritas braucht die Kirche – wie viel Kirche braucht die Caritas?<br />
S. 47 f.<br />
130 Am Beispiel der Stiftung Liebenau Kästner/Couzinet, S. 3.<br />
27