29.10.2012 Aufrufe

Trainerordnung - Baden - Württembergischer Badminton - Verband

Trainerordnung - Baden - Württembergischer Badminton - Verband

Trainerordnung - Baden - Württembergischer Badminton - Verband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Trainerordnung</strong><br />

Stand 11 / 1999<br />

Seite 20<br />

3. Struktur von Fortbildungen<br />

(1) Bestimmte Themenkreise können in den Lehrgängen verstärkt angesprochen<br />

werden,<br />

Beispiel: spezielle Techniken usw.<br />

Inhaltliche Vertiefungen können berücksichtigt werden,<br />

Beispiel: Sport mit Kindern<br />

(2) Es sind verschiedene Typen von Fortbildungen möglich:<br />

• Rein praxisorientierte Veranstaltungen<br />

• Veranstaltungen mit einer Mischung aus Theorie und Praxis<br />

• Veranstaltungen rein theoretischer Art mit einer großen Zahl von Teilnehmern<br />

Beispiel: sportmedizinische Seminare für Übungsleiter und Trainer, Seminare für<br />

Honorar-, Landes- oder Bundestrainer o.ä.<br />

• Veranstaltungen des DBV, die sich speziell mit leistungssportlich orientierten<br />

Fachthemen befassen.<br />

• Veranstaltungen für spezielle Berufsgruppen<br />

Beispiel: Fortbildungen für Sportlehrer<br />

• Externe Veranstaltungen, die für Mentoren, Assistenten, Übungsleiter Ü und F, Trainer<br />

C, Trainer B und Trainer A anerkennungsfähig sind.<br />

Voraussetzung ist, dass die Inhalte dieser Veranstaltungen einer Fortbildung in der<br />

jeweiligen Lizenzstufe entsprechen.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

je größer der Anteil der Praxis ist, um so mehr Referenten sind notwendig. Näheres ist in der<br />

Finanzordnung des BWBV geregelt.<br />

4. Als Fortbildung nicht anerkannt werden...<br />

• Maßnahmen, die den Ausbildungsinhalten der jeweiligen Lizenzstufe entsprechen, also<br />

keinen fortbildenden Charakter haben.<br />

• Maßnahmen, die im Rahmen einer eigenen Tätigkeit als Trainer/Referent geleistet<br />

werden, z. B. die Leitung von Spieler- und/oder Aus- und Fortbildungslehrgängen.<br />

Die Entscheidung, ob Maßnahmen anerkannt werden, trifft in jedem Einzelfall der zuständige<br />

Lehrausschuss auf Antrag.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!