Trainerordnung - Baden - Württembergischer Badminton - Verband
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<strong>Trainerordnung</strong><br />
Stand 11 / 1999<br />
Seite 20<br />
3. Struktur von Fortbildungen<br />
(1) Bestimmte Themenkreise können in den Lehrgängen verstärkt angesprochen<br />
werden,<br />
Beispiel: spezielle Techniken usw.<br />
Inhaltliche Vertiefungen können berücksichtigt werden,<br />
Beispiel: Sport mit Kindern<br />
(2) Es sind verschiedene Typen von Fortbildungen möglich:<br />
• Rein praxisorientierte Veranstaltungen<br />
• Veranstaltungen mit einer Mischung aus Theorie und Praxis<br />
• Veranstaltungen rein theoretischer Art mit einer großen Zahl von Teilnehmern<br />
Beispiel: sportmedizinische Seminare für Übungsleiter und Trainer, Seminare für<br />
Honorar-, Landes- oder Bundestrainer o.ä.<br />
• Veranstaltungen des DBV, die sich speziell mit leistungssportlich orientierten<br />
Fachthemen befassen.<br />
• Veranstaltungen für spezielle Berufsgruppen<br />
Beispiel: Fortbildungen für Sportlehrer<br />
• Externe Veranstaltungen, die für Mentoren, Assistenten, Übungsleiter Ü und F, Trainer<br />
C, Trainer B und Trainer A anerkennungsfähig sind.<br />
Voraussetzung ist, dass die Inhalte dieser Veranstaltungen einer Fortbildung in der<br />
jeweiligen Lizenzstufe entsprechen.<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
je größer der Anteil der Praxis ist, um so mehr Referenten sind notwendig. Näheres ist in der<br />
Finanzordnung des BWBV geregelt.<br />
4. Als Fortbildung nicht anerkannt werden...<br />
• Maßnahmen, die den Ausbildungsinhalten der jeweiligen Lizenzstufe entsprechen, also<br />
keinen fortbildenden Charakter haben.<br />
• Maßnahmen, die im Rahmen einer eigenen Tätigkeit als Trainer/Referent geleistet<br />
werden, z. B. die Leitung von Spieler- und/oder Aus- und Fortbildungslehrgängen.<br />
Die Entscheidung, ob Maßnahmen anerkannt werden, trifft in jedem Einzelfall der zuständige<br />
Lehrausschuss auf Antrag.