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Worte des Bürgermeisters<br />

Liebe Gemeindebürger, liebe Jugend!<br />

Als Bürgermeister der Marktgemeinde<br />

<strong>Kaindorf</strong> will ich Sie wieder<br />

über Wichtiges aus dem Gemeindeleben<br />

informieren. Wie Sie sicher<br />

bemerkt haben, sind die Bauarbeiten<br />

bei der Schulsanierung,<br />

beim Altstoffzentrum mit Bauhof,<br />

im Kanalbau und in der Gartengasse<br />

wieder voll angelaufen.<br />

Wir freuen uns auch, dass die Errichtung<br />

des Gehsteiges im Bereich<br />

Müllner - Jägergasse und der<br />

erste Abschnitt des Radweges zwischen<br />

dem neuen Gewerbegebiet<br />

und dem Parkplatz bei der Mehrzweckhalle<br />

möglich wurden.<br />

Mit der Entschärfung der Ebersdorferstrasse<br />

wurde in diesen Tagen<br />

begonnen. Darüber werden sich<br />

auch die Fußgänger freuen, da bis<br />

zur Fa. Schirnhofer ein Gehweg<br />

mitgebaut wird. Die Gesamtkosten<br />

für dieses Projekt betragen ca.<br />

250.000,- Euro. Der Gemeindeanteil<br />

beträgt ca. 20.000,- Euro.<br />

Die Eröffnung der Solar- Tankstelle<br />

soll unsere Bevölkerung für die<br />

Möglichkeit der elektrobetriebenen<br />

Fortbewegung sensibilisieren. Bitte<br />

beachten Sie dazu auch die Fördermöglichkeiten<br />

durch das Land<br />

und die Gemeinde (siehe unten)!<br />

Verordnung ...<br />

... des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Kaindorf</strong> vom 23. April<br />

2009<br />

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung<br />

1967, LGBl. Nr.<br />

115 i.d.g.F. wird zur Abwehr bzw.<br />

Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben<br />

störenden Missständen<br />

verordnet:<br />

Foto: Radio Hartberg<br />

Bgm. Loidl auf einem E-Roller<br />

Aufgrund vieler Beschwerden über<br />

Lärmbelästigung durch Mitbürger<br />

hat der Gemeinderat eine sogenannte<br />

„Rasenmäherverordnung“<br />

erlassen, welche ab sofort gilt.<br />

Weiters wurde beschlossen, unseren<br />

Gemeindetraktor durch ein<br />

gleich großes neues Modell zu<br />

ersetzen. Viele Diskussionen gibt<br />

es auch um die Dachsanierung<br />

bei der neuen Feuerwehr. Es ist<br />

für manche Herren sehr einfach zu<br />

sagen, der Bürgermeister sei an<br />

der misslungenen Dachkonstruktion<br />

schuld. Ich möchte unmissverständlich<br />

klarstellen, dass bei der<br />

Auswahl des Planers zur Gänze<br />

der Wunsch unserer Feuerwehr<br />

berücksichtigt wurde.<br />

§ 1<br />

Die Verwendung von motorbetriebenen<br />

Rasenmähern und ähnlichen<br />

Lärm verursachenden Geräten<br />

wie Motor- und Kreissägen<br />

ist an Wochentagen von 12.00 Uhr<br />

bis <strong>13</strong>.00 Uhr, an Samstagen ab<br />

17.00 Uhr sowie an Sonn- und<br />

Feiertagen in verbauten Gebieten<br />

nicht gestattet.<br />

Als Bürgermeister muss ich davon<br />

ausgehen, dass die beauftragten<br />

Fachfirmen auch die Fähigkeit haben,<br />

die Gewerke ordnungsgemäß<br />

auszuführen. Somit ist es auch<br />

klar, dass für die Sanierungskosten<br />

nicht die Gemeinde, sondern<br />

die Versicherungen jener Firmen,<br />

welche die Mängel verursacht haben,<br />

zuständig sind.<br />

Ein „Danke“ an alle Vereine, die<br />

unsere Gemeinde durch ihre vielfältigen<br />

Tätigkeiten immer wieder<br />

mit „Leben“ erfüllen.<br />

Hinweisen möchte ich auch auf<br />

den <strong>Kaindorf</strong>er Radfrühling sowie<br />

auf das große 24 Stunden Biken<br />

am 17. u. 18. Juli.<br />

Wichtig: Die Auflage des neuen<br />

Flächennutzungsplanes wurde<br />

beschlossen. Er liegt während der<br />

Amtsstunden im Gemeindeamt<br />

noch bis 19. Juni zur Einsichtnahme<br />

auf.<br />

Allen Müttern wünsche ich zum<br />

bevorstehenden Muttertag alles<br />

Gute!<br />

Ihr Bürgermeister Fritz Loidl<br />

§ 2<br />

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen<br />

des § 1 bilden eine<br />

Verwaltungsübertretung und werden<br />

gemäß Artikel VII EGVG bestraft.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt am 8.5.2009<br />

in Kraft.<br />

Förderungen E-Mobilität<br />

Das Land Steiermark fördert den Kauf von elektrisch betriebenen PKWs oder elektrisch betriebenen einspurigen<br />

Kraftfahrzeugen einschließlich E-Fahrrad mit € 1.000,-, € 500,- bzw. € 250,-. Alle Mitglieder des<br />

Vereins Ökoregion erhalten zudem € 100,- Gemeindeförderung und Bezieher von Ökostrom der Feistritzwerke<br />

und des E-Werks Stubenberg erhalten eine Stromgutschrift in Höhe von € 75,-. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie im Büro der Ökoregion <strong>Kaindorf</strong> oder im Gemeindeamt.<br />

Mai 2009

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