Worte des Bürgermeisters Liebe Gemeindebürger, liebe Jugend! Als Bürgermeister der Marktgemeinde <strong>Kaindorf</strong> will ich Sie wieder über Wichtiges aus dem Gemeindeleben informieren. Wie Sie sicher bemerkt haben, sind die Bauarbeiten bei der Schulsanierung, beim Altstoffzentrum mit Bauhof, im Kanalbau und in der Gartengasse wieder voll angelaufen. Wir freuen uns auch, dass die Errichtung des Gehsteiges im Bereich Müllner - Jägergasse und der erste Abschnitt des Radweges zwischen dem neuen Gewerbegebiet und dem Parkplatz bei der Mehrzweckhalle möglich wurden. Mit der Entschärfung der Ebersdorferstrasse wurde in diesen Tagen begonnen. Darüber werden sich auch die Fußgänger freuen, da bis zur Fa. Schirnhofer ein Gehweg mitgebaut wird. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen ca. 250.000,- Euro. Der Gemeindeanteil beträgt ca. 20.000,- Euro. Die Eröffnung der Solar- Tankstelle soll unsere Bevölkerung für die Möglichkeit der elektrobetriebenen Fortbewegung sensibilisieren. Bitte beachten Sie dazu auch die Fördermöglichkeiten durch das Land und die Gemeinde (siehe unten)! Verordnung ... ... des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Kaindorf</strong> vom 23. April 2009 Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 i.d.g.F. wird zur Abwehr bzw. Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen verordnet: Foto: Radio Hartberg Bgm. Loidl auf einem E-Roller Aufgrund vieler Beschwerden über Lärmbelästigung durch Mitbürger hat der Gemeinderat eine sogenannte „Rasenmäherverordnung“ erlassen, welche ab sofort gilt. Weiters wurde beschlossen, unseren Gemeindetraktor durch ein gleich großes neues Modell zu ersetzen. Viele Diskussionen gibt es auch um die Dachsanierung bei der neuen Feuerwehr. Es ist für manche Herren sehr einfach zu sagen, der Bürgermeister sei an der misslungenen Dachkonstruktion schuld. Ich möchte unmissverständlich klarstellen, dass bei der Auswahl des Planers zur Gänze der Wunsch unserer Feuerwehr berücksichtigt wurde. § 1 Die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen Lärm verursachenden Geräten wie Motor- und Kreissägen ist an Wochentagen von 12.00 Uhr bis <strong>13</strong>.00 Uhr, an Samstagen ab 17.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in verbauten Gebieten nicht gestattet. Als Bürgermeister muss ich davon ausgehen, dass die beauftragten Fachfirmen auch die Fähigkeit haben, die Gewerke ordnungsgemäß auszuführen. Somit ist es auch klar, dass für die Sanierungskosten nicht die Gemeinde, sondern die Versicherungen jener Firmen, welche die Mängel verursacht haben, zuständig sind. Ein „Danke“ an alle Vereine, die unsere Gemeinde durch ihre vielfältigen Tätigkeiten immer wieder mit „Leben“ erfüllen. Hinweisen möchte ich auch auf den <strong>Kaindorf</strong>er Radfrühling sowie auf das große 24 Stunden Biken am 17. u. 18. Juli. Wichtig: Die Auflage des neuen Flächennutzungsplanes wurde beschlossen. Er liegt während der Amtsstunden im Gemeindeamt noch bis 19. Juni zur Einsichtnahme auf. Allen Müttern wünsche ich zum bevorstehenden Muttertag alles Gute! Ihr Bürgermeister Fritz Loidl § 2 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 1 bilden eine Verwaltungsübertretung und werden gemäß Artikel VII EGVG bestraft. § 3 Diese Verordnung tritt am 8.5.2009 in Kraft. Förderungen E-Mobilität Das Land Steiermark fördert den Kauf von elektrisch betriebenen PKWs oder elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen einschließlich E-Fahrrad mit € 1.000,-, € 500,- bzw. € 250,-. Alle Mitglieder des Vereins Ökoregion erhalten zudem € 100,- Gemeindeförderung und Bezieher von Ökostrom der Feistritzwerke und des E-Werks Stubenberg erhalten eine Stromgutschrift in Höhe von € 75,-. Nähere Informationen erhalten Sie im Büro der Ökoregion <strong>Kaindorf</strong> oder im Gemeindeamt. Mai 2009
Wichtige Informaiton für alle Grundbesitzer Mai 2009