unsere Bilanzdaten - Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen
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Posten 12: Sachanlagen<br />
31.12.2012 31.12.2011<br />
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR<br />
- Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke<br />
und Bauten<br />
8.511 7.066<br />
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.030 1.906<br />
Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände<br />
In diesem Posten sind nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 5.836 TEUR (im Vorjahr<br />
5.260 TEUR) enthalten.<br />
31.12.2012<br />
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche<br />
Einzelposten enthalten:<br />
TEUR<br />
- Stille Einlagen, BayernLB 5.836<br />
- Beteiligungen BGV 3.149<br />
- Rückdeckungsversicherung 1.975<br />
- Steuererstattungsansprüche 2.205<br />
Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 195 TEUR (im Vorjahr 284 TEUR)<br />
Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser<br />
höher ist als der Ausgabebetrag.<br />
Latente Steuern<br />
Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und<br />
außerbilanzieller Korrekturen inklusive negativer und positiver Anleger-Aktiengewinne bestehen zum<br />
31. Dezember 2012 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen<br />
durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht<br />
erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen<br />
Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Darlehensforderungen und<br />
negativen Aktiengewinnen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten<br />
absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen<br />
bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, bestimmten Beteiligungen und Rückstellungen.<br />
Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,33 %<br />
(Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an<br />
Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />
unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.<br />
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