Samstag, 23. November 2013, 20.00 Uhr - Adelsheim
Samstag, 23. November 2013, 20.00 Uhr - Adelsheim
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Was ändert sich durch die SEPA-Einführung:<br />
1. Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer<br />
eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, einer<br />
zweistelligen Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzahl<br />
und der Kontonummer zusammensetzt.<br />
2. Die Einzugsermächtigungen, die uns vorliegen, können<br />
automatisch in sogenannte SEPA-Basislastschriftmandate<br />
umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung<br />
für alle künftigen Lastschrifteinreichungen.<br />
3. Die Stadt ist verpflichtet, jeden Schuldner über die Umwandlung<br />
seiner bisherigen Einzugsermächtigung in einen SEPA-<br />
Basislastschriftmandat zu informieren.<br />
Deshalb werden wir Ende <strong>November</strong> diese Informationen<br />
an alle betroffenen Einwohner versenden.<br />
Ablesen der Wasserzähler - Verbrauchsabrechnung<br />
für <strong>2013</strong><br />
Sehr geehrte Kunden der Wasserversorgung <strong>Adelsheim</strong>,<br />
ab dem 25. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> werden die Ableseblätter für das<br />
Ablesen der Wasserzähler an die jeweiligen Haushalte zugestellt.<br />
Während die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung<br />
nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden, sind<br />
für die Verteilung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
die versiegelten, an den Kanal angeschlossenen<br />
Flächen der Grundstücke maßgebend. Die Schmutzwassergebühr<br />
beträgt seit 2011 unverändert 1,37 €/m³. Der Niederschlagswassersatz<br />
beträgt 0,29 €/m².<br />
Auf dem Ableseblatt finden Sie die Zählernummer Ihres Wasserzählers<br />
bzw. bei mehreren Zählern mehrere Zählernummern.<br />
Tragen Sie dort den dazugehörigen Zählerstand ein.<br />
Bitte nur ganze Kubikmeter erfassen<br />
Diesen Abschnitt senden Sie bitte unterschrieben an uns zurück.<br />
Nach den von Ihnen abgelesenen Zählerständen wird dann Ihre<br />
Jahresendabrechnung erstellt. Der von Ihnen mitgeteilte Zählerstand<br />
wird hinsichtlich des ermittelten Jahresverbrauchs einer<br />
Plausibilitätsprüfung unterzogen.<br />
Änderungen der versiegelten Flächen Ihres Grundstücks<br />
sind ebenfalls mitzuteilen.<br />
Erhalten wir bis <strong>23.</strong> Dezember <strong>2013</strong> von Ihnen keine Ablesemitteilung,<br />
wird Ihr Wasserverbrauch geschätzt und dementsprechend<br />
berechnet.<br />
Der ausgefüllte Abschnitt kann wieder in den Rathausbriefkasten<br />
eingeworfen werden, bzw. übermittelt werden:<br />
Fax 06291/6200-37 oder E-Mail: klaus.schoell@adelsheim.de.<br />
In diesem Fall ist es wichtig, das Buchungszeichen und die<br />
Zählernummer anzugeben.<br />
Die Endabrechnung <strong>2013</strong> wird Ihnen Mitte Januar 2014<br />
zugestellt.<br />
Die Abschlagszahlungen 2014 sind zum 28.2., 30.4., 30.6.,<br />
31.8., 31.10. und 31.12. fällig.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen,<br />
dass Sie auch während des Jahres Ihren Zählerstand in regelmäßigen<br />
Abständen überprüfen sollten, um so eventuelle Unregelmäßigkeiten<br />
schneller festzustellen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre<br />
Stadtverwaltung <strong>Adelsheim</strong><br />
Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />
Hecken und Sträucher entlang von<br />
Gehwegen und Straßen<br />
Regelmäßig wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher aus<br />
Grundstücken in den Gehweg- und Straßenraum hineinragen,<br />
sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen von Verkehrsteilnehmern<br />
benutzt werden können.<br />
Oftmals verdecken sie auch die Sicht an Kreuzungen und<br />
5<br />
Einmündungen von Straßen sowie die Sicht auf Wegweiser,<br />
sonstige Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen. Nach den<br />
Bestimmungen des Straßengesetzes von Baden-Württemberg<br />
und der Straßenverkehrsordnung ist dies jedoch nicht erlaubt.<br />
Wir fordern alle Grundstückseigentümer auf, die auf dem<br />
eigenen Grundstück befindlichen Hecken und Sträucher zu<br />
überprüfen. Der Zeitraum außerhalb der Vegetationsperiode bis<br />
28.2. ist gut geeignet, bei Bedarf die Hecken und Sträucher so<br />
weit zurückzuschneiden, sodass diese bei Beginn der nächsten<br />
Vegetationsperiode nicht wieder in den Straßen- und Gehwegraum<br />
hineinragen.<br />
Das sogenannte Lichtraumprofil von 2,50 m über Fußwegen<br />
und 4,50 m über Fahrbahnen ist dabei zu beachten.<br />
Sitzung des Kreistags am 27.11.<strong>2013</strong><br />
Die nächste Sitzung des Kreistags findet am Mittwoch, dem<br />
27.11.<strong>2013</strong>, um 16.00 <strong>Uhr</strong>, in der Sport- und Festhalle in 74858<br />
Aglasterhausen statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse<br />
2. Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie<br />
Sansenhecken<br />
3. Abfallgebührenkalkulation 2014<br />
4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Neckar-Odenwald-<br />
Kreises für das Haushaltsjahr 2014<br />
5. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />
des Neckar-Odenwald-Kreises<br />
- Änderung der Gesellschaftsstruktur<br />
6. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Dienstleistungsgesellschaft<br />
des Neckar-Odenwald-Kreises gemeinnützige<br />
GmbH (DIGENO)<br />
- Wirtschaftsplan 2014<br />
7. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
des Neckar-Odenwald-Kreises<br />
mbH (WiNO)<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012<br />
b) Entlastung des Aufsichtsrats und des Liquidators<br />
8. Aktualisierung des Betrauungsaktes für die Neckar-Odenwald-Kliniken<br />
gGmbH<br />
9. Änderung der „Richtlinie für Kreiszuschüsse zum Bau und<br />
Ausbau von Sportstätten im Neckar-Odenwald-Kreis“ vom<br />
29.11.2010<br />
10. Bildung des Kreiswahlausschusses zur Kreistagswahl am<br />
25.5.2014<br />
11. Mitteilungen und Anfragen<br />
12. Fragestunde<br />
Dr. Achim Brötel (Landrat)<br />
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />
Familie, Frauen und Senioren<br />
Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat<br />
Ab 1. Dezember <strong>2013</strong> erhalten schwerbehinderte Menschen in<br />
Baden-Württemberg den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte<br />
im Bankkartenformat. Damit folgt Baden-Württemberg<br />
den Vorgaben des Bundes, den neuen Ausweis bis zum 1.<br />
Januar 2015 einzuführen. Mit dem neuen Ausweis wird künftig<br />
auch den schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg<br />
eine benutzerfreundliche und zeitgemäße Identifikationskarte<br />
im Scheckkartenformat ausgestellt und damit die Diskriminierung<br />
von schwerbehinderten Menschen aufgrund des Ausweisformats<br />
abgeschafft. Das Beiblatt mit Wertmarke für die<br />
unentgeltliche Beförderung wurde bereits zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />
im neuen Format eingeführt. Es hat das gleiche Format wie der<br />
Schwerbehindertenausweis, sodass beide wie andere Plastikkarten<br />
bequem in der Geldbörse mitgeführt werden können.<br />
Neu sind die ertastbaren Kennzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis<br />
für blinde Menschen sowie der Hinweis auf die