16.02.2014 Aufrufe

Samstag, 23. November 2013, 20.00 Uhr - Adelsheim

Samstag, 23. November 2013, 20.00 Uhr - Adelsheim

Samstag, 23. November 2013, 20.00 Uhr - Adelsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Was ändert sich durch die SEPA-Einführung:<br />

1. Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer<br />

eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, einer<br />

zweistelligen Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzahl<br />

und der Kontonummer zusammensetzt.<br />

2. Die Einzugsermächtigungen, die uns vorliegen, können<br />

automatisch in sogenannte SEPA-Basislastschriftmandate<br />

umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung<br />

für alle künftigen Lastschrifteinreichungen.<br />

3. Die Stadt ist verpflichtet, jeden Schuldner über die Umwandlung<br />

seiner bisherigen Einzugsermächtigung in einen SEPA-<br />

Basislastschriftmandat zu informieren.<br />

Deshalb werden wir Ende <strong>November</strong> diese Informationen<br />

an alle betroffenen Einwohner versenden.<br />

Ablesen der Wasserzähler - Verbrauchsabrechnung<br />

für <strong>2013</strong><br />

Sehr geehrte Kunden der Wasserversorgung <strong>Adelsheim</strong>,<br />

ab dem 25. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> werden die Ableseblätter für das<br />

Ablesen der Wasserzähler an die jeweiligen Haushalte zugestellt.<br />

Während die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung<br />

nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden, sind<br />

für die Verteilung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

die versiegelten, an den Kanal angeschlossenen<br />

Flächen der Grundstücke maßgebend. Die Schmutzwassergebühr<br />

beträgt seit 2011 unverändert 1,37 €/m³. Der Niederschlagswassersatz<br />

beträgt 0,29 €/m².<br />

Auf dem Ableseblatt finden Sie die Zählernummer Ihres Wasserzählers<br />

bzw. bei mehreren Zählern mehrere Zählernummern.<br />

Tragen Sie dort den dazugehörigen Zählerstand ein.<br />

Bitte nur ganze Kubikmeter erfassen<br />

Diesen Abschnitt senden Sie bitte unterschrieben an uns zurück.<br />

Nach den von Ihnen abgelesenen Zählerständen wird dann Ihre<br />

Jahresendabrechnung erstellt. Der von Ihnen mitgeteilte Zählerstand<br />

wird hinsichtlich des ermittelten Jahresverbrauchs einer<br />

Plausibilitätsprüfung unterzogen.<br />

Änderungen der versiegelten Flächen Ihres Grundstücks<br />

sind ebenfalls mitzuteilen.<br />

Erhalten wir bis <strong>23.</strong> Dezember <strong>2013</strong> von Ihnen keine Ablesemitteilung,<br />

wird Ihr Wasserverbrauch geschätzt und dementsprechend<br />

berechnet.<br />

Der ausgefüllte Abschnitt kann wieder in den Rathausbriefkasten<br />

eingeworfen werden, bzw. übermittelt werden:<br />

Fax 06291/6200-37 oder E-Mail: klaus.schoell@adelsheim.de.<br />

In diesem Fall ist es wichtig, das Buchungszeichen und die<br />

Zählernummer anzugeben.<br />

Die Endabrechnung <strong>2013</strong> wird Ihnen Mitte Januar 2014<br />

zugestellt.<br />

Die Abschlagszahlungen 2014 sind zum 28.2., 30.4., 30.6.,<br />

31.8., 31.10. und 31.12. fällig.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen,<br />

dass Sie auch während des Jahres Ihren Zählerstand in regelmäßigen<br />

Abständen überprüfen sollten, um so eventuelle Unregelmäßigkeiten<br />

schneller festzustellen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre<br />

Stadtverwaltung <strong>Adelsheim</strong><br />

Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />

Hecken und Sträucher entlang von<br />

Gehwegen und Straßen<br />

Regelmäßig wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher aus<br />

Grundstücken in den Gehweg- und Straßenraum hineinragen,<br />

sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen von Verkehrsteilnehmern<br />

benutzt werden können.<br />

Oftmals verdecken sie auch die Sicht an Kreuzungen und<br />

5<br />

Einmündungen von Straßen sowie die Sicht auf Wegweiser,<br />

sonstige Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen. Nach den<br />

Bestimmungen des Straßengesetzes von Baden-Württemberg<br />

und der Straßenverkehrsordnung ist dies jedoch nicht erlaubt.<br />

Wir fordern alle Grundstückseigentümer auf, die auf dem<br />

eigenen Grundstück befindlichen Hecken und Sträucher zu<br />

überprüfen. Der Zeitraum außerhalb der Vegetationsperiode bis<br />

28.2. ist gut geeignet, bei Bedarf die Hecken und Sträucher so<br />

weit zurückzuschneiden, sodass diese bei Beginn der nächsten<br />

Vegetationsperiode nicht wieder in den Straßen- und Gehwegraum<br />

hineinragen.<br />

Das sogenannte Lichtraumprofil von 2,50 m über Fußwegen<br />

und 4,50 m über Fahrbahnen ist dabei zu beachten.<br />

Sitzung des Kreistags am 27.11.<strong>2013</strong><br />

Die nächste Sitzung des Kreistags findet am Mittwoch, dem<br />

27.11.<strong>2013</strong>, um 16.00 <strong>Uhr</strong>, in der Sport- und Festhalle in 74858<br />

Aglasterhausen statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse<br />

2. Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie<br />

Sansenhecken<br />

3. Abfallgebührenkalkulation 2014<br />

4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Neckar-Odenwald-<br />

Kreises für das Haushaltsjahr 2014<br />

5. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

des Neckar-Odenwald-Kreises<br />

- Änderung der Gesellschaftsstruktur<br />

6. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Dienstleistungsgesellschaft<br />

des Neckar-Odenwald-Kreises gemeinnützige<br />

GmbH (DIGENO)<br />

- Wirtschaftsplan 2014<br />

7. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

des Neckar-Odenwald-Kreises<br />

mbH (WiNO)<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012<br />

b) Entlastung des Aufsichtsrats und des Liquidators<br />

8. Aktualisierung des Betrauungsaktes für die Neckar-Odenwald-Kliniken<br />

gGmbH<br />

9. Änderung der „Richtlinie für Kreiszuschüsse zum Bau und<br />

Ausbau von Sportstätten im Neckar-Odenwald-Kreis“ vom<br />

29.11.2010<br />

10. Bildung des Kreiswahlausschusses zur Kreistagswahl am<br />

25.5.2014<br />

11. Mitteilungen und Anfragen<br />

12. Fragestunde<br />

Dr. Achim Brötel (Landrat)<br />

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie, Frauen und Senioren<br />

Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat<br />

Ab 1. Dezember <strong>2013</strong> erhalten schwerbehinderte Menschen in<br />

Baden-Württemberg den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte<br />

im Bankkartenformat. Damit folgt Baden-Württemberg<br />

den Vorgaben des Bundes, den neuen Ausweis bis zum 1.<br />

Januar 2015 einzuführen. Mit dem neuen Ausweis wird künftig<br />

auch den schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg<br />

eine benutzerfreundliche und zeitgemäße Identifikationskarte<br />

im Scheckkartenformat ausgestellt und damit die Diskriminierung<br />

von schwerbehinderten Menschen aufgrund des Ausweisformats<br />

abgeschafft. Das Beiblatt mit Wertmarke für die<br />

unentgeltliche Beförderung wurde bereits zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />

im neuen Format eingeführt. Es hat das gleiche Format wie der<br />

Schwerbehindertenausweis, sodass beide wie andere Plastikkarten<br />

bequem in der Geldbörse mitgeführt werden können.<br />

Neu sind die ertastbaren Kennzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis<br />

für blinde Menschen sowie der Hinweis auf die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!