Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />
3. Leitfaden <strong>für</strong> die Föderative Weiterbildung zur<br />
<strong>Fachpsychologin</strong> bzw. zum <strong>Fachpsychologe</strong>n <strong>für</strong><br />
<strong>Rechtspsychologie</strong> nach alter Ordnung<br />
3.1. Zur Umsetzung der alten Weiterbildungsordnung während der<br />
Übergangsregelung<br />
Bis 2012 gewährleisteten die Regionalen Gremien <strong>für</strong> die Region Deutschland Mitte und<br />
Deutschland Ost die inhaltlichen Qualitätsstandards der Weiterbildung einschließlich der<br />
Prüfungen und Zertifizierung, die vom Akkreditierungsausschuss vorgegeben wurden.<br />
Im Zuge der Reformbestrebungen in Bezug auf die Weiterbildung wurde im Sommer 2012<br />
ein bundesweites Fachgremium von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen<br />
berufen, das die Aufgaben des bisherigen Akkreditierungsausschusses und der regionalen<br />
Gremien übernommen hat. Das neu berufene Fachgremium <strong>Rechtspsychologie</strong> wurde der<br />
fachliche Ansprechpartner <strong>für</strong> die Föderation Deutscher Psychologen Vereinigungen bei der<br />
Akkreditierung einer neuen Weiterbildungsordnung und es entscheidet über Anträge im<br />
Rahmen laufender Weiterbildungen. Im Rahmen der Übergangsregelung werden die<br />
bisherigen Abläufe der Zertifizierung nach alter Ordnung beibehalten und das Fachgremium<br />
trifft seine Entscheidungen auf der Basis der alten Weiterbildungsordnung und der dazu von<br />
den früheren Regionalen Gremien beschlossenen Ausführungsbestimmungen. In den<br />
Aussagen zum Zertifizierungsprozess wird daher abweichend von der Benennung in der alten<br />
Weiterbildungsordnung anstelle der Regionalen Gremien das Fachgremium bei den<br />
entsprechenden Aufgaben genannt.<br />
3.2 Was sind die Inhalte und Bestandteile der Weiterbildung nach alter<br />
Weiterbildungsordnung?<br />
Inhalt der Weiterbildung ist die Forensische Psychologie und somit die Anfertigung<br />
psychodiagnostischer Gutachten <strong>für</strong> Gerichte und andere Institutionen der Rechtspflege sowie<br />
die psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug.<br />
Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt etwa drei Jahre und umfasst 375<br />
Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten, die sich wie folgt aufteilen:<br />
· Weiterbildungsseminare (240 UE)<br />
· Fachteamarbeit (120 UE)<br />
· Beratung der forensisch-psychologischen Prüfungsgutachten (6-15 UE).<br />
Hinzu kommen Zeiten <strong>für</strong> die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare, Arbeit<br />
im Fachteam, die Anfertigung von schriftlichen Falldarstellungen bzw. Prüfungsgutachten,<br />
Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen.<br />
- 20 -