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Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

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Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />

3. Leitfaden <strong>für</strong> die Föderative Weiterbildung zur<br />

<strong>Fachpsychologin</strong> bzw. zum <strong>Fachpsychologe</strong>n <strong>für</strong><br />

<strong>Rechtspsychologie</strong> nach alter Ordnung<br />

3.1. Zur Umsetzung der alten Weiterbildungsordnung während der<br />

Übergangsregelung<br />

Bis 2012 gewährleisteten die Regionalen Gremien <strong>für</strong> die Region Deutschland Mitte und<br />

Deutschland Ost die inhaltlichen Qualitätsstandards der Weiterbildung einschließlich der<br />

Prüfungen und Zertifizierung, die vom Akkreditierungsausschuss vorgegeben wurden.<br />

Im Zuge der Reformbestrebungen in Bezug auf die Weiterbildung wurde im Sommer 2012<br />

ein bundesweites Fachgremium von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen<br />

berufen, das die Aufgaben des bisherigen Akkreditierungsausschusses und der regionalen<br />

Gremien übernommen hat. Das neu berufene Fachgremium <strong>Rechtspsychologie</strong> wurde der<br />

fachliche Ansprechpartner <strong>für</strong> die Föderation Deutscher Psychologen Vereinigungen bei der<br />

Akkreditierung einer neuen Weiterbildungsordnung und es entscheidet über Anträge im<br />

Rahmen laufender Weiterbildungen. Im Rahmen der Übergangsregelung werden die<br />

bisherigen Abläufe der Zertifizierung nach alter Ordnung beibehalten und das Fachgremium<br />

trifft seine Entscheidungen auf der Basis der alten Weiterbildungsordnung und der dazu von<br />

den früheren Regionalen Gremien beschlossenen Ausführungsbestimmungen. In den<br />

Aussagen zum Zertifizierungsprozess wird daher abweichend von der Benennung in der alten<br />

Weiterbildungsordnung anstelle der Regionalen Gremien das Fachgremium bei den<br />

entsprechenden Aufgaben genannt.<br />

3.2 Was sind die Inhalte und Bestandteile der Weiterbildung nach alter<br />

Weiterbildungsordnung?<br />

Inhalt der Weiterbildung ist die Forensische Psychologie und somit die Anfertigung<br />

psychodiagnostischer Gutachten <strong>für</strong> Gerichte und andere Institutionen der Rechtspflege sowie<br />

die psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug.<br />

Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt etwa drei Jahre und umfasst 375<br />

Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten, die sich wie folgt aufteilen:<br />

· Weiterbildungsseminare (240 UE)<br />

· Fachteamarbeit (120 UE)<br />

· Beratung der forensisch-psychologischen Prüfungsgutachten (6-15 UE).<br />

Hinzu kommen Zeiten <strong>für</strong> die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare, Arbeit<br />

im Fachteam, die Anfertigung von schriftlichen Falldarstellungen bzw. Prüfungsgutachten,<br />

Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen.<br />

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