Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />
24. Wie wird eine wissenschaftliche Tätigkeit berücksichtigt?<br />
Die WBO-RP sieht einen Ersatz theoretischer Weiterbildungsabschnitte durch einschlägige<br />
wissenschaftliche Tätigkeit (Forschungsarbeiten, Doktorarbeiten usw.), durch Lehrtätigkeit<br />
oder durch eigene Referatstätigkeit nicht vor. Entsprechende Nachweise können daher auch<br />
vom Fachgremium nur im Härtefall anerkannt werden.<br />
25. Was wird wie angerechnet?<br />
Nach der WBO-RP können Vorleistungen durch den Nachweis entsprechender Lehrinhalte, z.<br />
B. aus dem Studium erbracht werden. Anträge zur Anerkennung von Studieninhalten müssen<br />
hinreichend differenziert den Umfang und die einzelnen Inhalte der Lehrveranstaltungen<br />
wiedergeben, so dass eine Zuordnung der Studieninhalte zu den in der WBO-RP definierten<br />
inhaltlichen Schwerpunkten und eine Bestimmung der anerkennungsfähigen<br />
Unterrichtseinheiten möglich ist. Erforderlich ist weiterhin der Nachweis der Teilnahme<br />
(Prüfung, Studienbuch, Teilnahmebescheinigung o. ä.). Es können nur einschlägige<br />
rechtspsychologische Lehrveranstaltungen anerkannt werden, anderweitige Lehrinhalte<br />
(Diagnostik, Klinische Psychologie, Entwicklungspsychologie usw.) werden als Standard<br />
eines Psychologiestudiums vorausgesetzt. Anerkennungsfähig sind grundsätzlich auch<br />
rechtswissenschaftliche und andere nachbarwissenschaftliche Studieninhalte, sofern sie sich<br />
nachvollziehbar den entsprechenden Schwerpunkten A und/oder J der WBO-RP zuordnen<br />
lassen. Es gelten dieselben Anerkennungsvoraussetzungen wie <strong>für</strong> die anerkennung<br />
rechtspsychologischer Inhalte.<br />
- 40 -