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Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

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3.4. Was kostet die Weiterbildung?<br />

Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Weiterbildung orientieren sich an den Vorgaben der<br />

Weiterbildungsordnung hinsichtlich der zu absolvierenden Seminare, der Fachteamarbeit<br />

sowie der zu erstellenden forensisch-psychologischen Gutachten, der Prüfungen und<br />

Zertifizierung. Daneben müssen die Kosten, die durch die Arbeit des Fachgremiums<br />

entstehen, berücksichtigt werden.<br />

Tabellarische Darstellung der Kosten <strong>für</strong> <strong>BDP</strong>/<strong>DGPs</strong>-Mitglieder:<br />

Kostenart Kosten (Stand 01. Januar 2012)<br />

Seminare (240 UE) 4.000,00 €-4.800,00 €<br />

bei Anerkennung von 20 % der Studieninhalte<br />

reduzieren sich die Kosten entsprechend<br />

Fachteamarbeit (120 UE)<br />

Honorar Supervisor/in und<br />

Fachteamverwaltung<br />

individuell zu zahlen<br />

25,00 € jährlich<br />

Fachgremium 1.258,00 €<br />

diese sind in drei Raten, in drei Jahren zu<br />

zahlen:<br />

· jeweils 419,00 € im 1. u. 2. Jahr<br />

· 420,00 € im 3. Jahr<br />

·<br />

Prüfungsgebühren (<strong>für</strong> 10 schriftliche<br />

Prüfungen im Anschluss an das jeweilige<br />

Seminar)<br />

die Gebühr pro Prüfung beträgt 62,50 € und<br />

wird bei Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

nach Ablegen der Prüfung vom Konto<br />

abgebucht<br />

Beratung der forensisch-psychologischen<br />

Gutachten (mind. 6 Stunden-15 Stunden)<br />

3 Gutachten á 2 Std. = 6 Beratungsstunden zu<br />

je ca.75,00 € (sind an die jeweiligen Berater<br />

selbst zu entrichten)<br />

Zertifizierungsgebühren 435,00 €<br />

Die Weiterbildungskosten <strong>für</strong> Nichtmitglieder liegen höher und können bei der TransMIT<br />

angefragt werden.<br />

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