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Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

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Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />

Weiterbildungsseminare<br />

Die Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen und Schwerpunkten des Fachs erfolgt sowohl<br />

nach alter als auch nach neuer Weiterbildungsordnung in modularer Form durch Seminare. Die<br />

Weiterbildungsteilnehmer sind frei, die Reihenfolge dieser Seminare nach eigenen Interessen und<br />

Erfordernissen selbst zu wählen und unter Beachtung der erforderlichen Mindestbelegung eigene<br />

Schwerpunkte zu bilden. Sie umfassen einen Mindestumfang von 240 Unterrichtseinheiten (UE) zzgl.<br />

ihrer Vor‐ und Nachbereitung durch Literaturstudien.<br />

Mindestumfänge im Rahmen der alten Weiterbildungsordnung laut Beschlüssen der<br />

Regionalen Gremien<br />

Alle Schwerpunkte gem. „3. Inhalte der Weiterbildung“ der alten Weiterbildungsordnung müssen mit<br />

mindestens einem Seminar belegt werden. Von den insgesamt geforderten 240 Unterrichtseinheiten<br />

können bis zu 20% (48 UE) anerkannt werden, soweit entsprechende rechtspsychologische<br />

Lerninhalte schon während des Studiums absolviert wurden. In begründeten Einzelfällen (zum<br />

Beispiel Schwerpunktstudium <strong>Rechtspsychologie</strong>) können auch mehr als 20% anerkannt werden. Die<br />

Entscheidung obliegt dem Fachgremium.<br />

Mindestumfänge im Rahmen der neuen Weiterbildungsordnung laut<br />

Ausführungsbestimmungen des Fachgremiums<br />

Alle Schwerpunkte gem. § 3.1 B: „Inhalte der theoretischen Weiterbildung“ der neuen<br />

Weiterbildungsordnung sind zu belegen. Die Grundlagenbereiche A1, A2 und A3 sind mit mindestens<br />

jeweils einem achtstündigen Seminar (8 UE) und die Anwendungsbereiche B1 bis B5 mit mindestens<br />

jeweils einem 16‐stündigen Seminar (16 UE) zu berücksichtigen sind. Von den insgesamt<br />

geforderten 240 Unterrichtseinheiten sind insgesamt 180 UE aus den Grundlagenbereichen A1 bis A3<br />

und den Anwendungsbereichen B1 bis B5 zu belegen.<br />

Das Fachgremium hat die bisher <strong>für</strong> bestimmte Schwerpunkte akkreditierten Seminare auch den neuen<br />

inhaltlichen Schwerpunkten der Weiterbildung gemäß § 3.1 der neuen Weiterbildungsordnung<br />

zugeordnet.<br />

Sie finden die aktuelle Planung der Weiterbildungsseminare der DPA mit Zuordnung zu<br />

den Schwerpunkten nach alter und nach neuer Weiterbildungsordnung auf der Website<br />

der DPA unter:<br />

http://www.psychologenakademie.de/fortbildungweiterbildung/fachbereiche/rechts_psych/foed_weit_rechts<br />

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