Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
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Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />
Dazu kommt die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare und der<br />
Fachteamarbeiten sowie die schriftliche Ausfertigung von Falldarstellungen und 3<br />
Prüfungsgutachten. Darüber hinaus ist eine rechtspsychologische Teilzeitberufstätigkeit<br />
notwendig.<br />
3. Welche Kriterien gelten <strong>für</strong> Supervisor(inn)en?<br />
Supervisoren müssen vom Fachgremium anerkannt werden, welches die<br />
Qualifikationsmerkmale definiert. Es gelten aktuell die folgenden Kriterien:<br />
a) Zertifizierung als <strong>Fachpsychologin</strong>/ <strong>Fachpsychologe</strong> <strong>für</strong> <strong>Rechtspsychologie</strong>,<br />
b) Zertifizierung als Supervisor(in) oder Mediator(in) oder Approbation zur/zum<br />
Psychologischen Psychotherapeutin/ Psychotherapeuten oder Nachweis qualifizierter<br />
didaktischer Fähigkeiten,<br />
c) mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach der Zertifizierung oder insgesamt mindestens 6-<br />
jährige Berufspraxis, jeweils mit nachgewiesenem eindeutig rechtspsychologischen<br />
Arbeitsschwerpunkt<br />
d) Vorlage eines aktuellen selbst erstellten anonymisierten Gutachtens bzw. eines<br />
Fachberichts beim Fachgremium<br />
Dieser Merkmalskatalog ist nicht erschöpfend, sondern markiert den zugrunde zu<br />
legenden Orientierungsrahmen.<br />
4. Ist die Qualifikation als Supervisor(in) durch den <strong>BDP</strong> ausreichend?<br />
Die Qualifikation als Supervisor/in durch den <strong>BDP</strong> kann nicht als hinreichend <strong>für</strong> die<br />
Supervision von Fachteams und/oder die Beratung von Prüfungsarbeiten angesehen<br />
werden. Als zusätzliche Voraussetzung muss die betreffende Person Rechtspsychologe<br />
sein.<br />
5. Wie wird bei Einzelsupervision verfahren?<br />
Nach aktueller Auffassung ersetzt Einzelsupervision nicht die Arbeit in einem Fachteam.<br />
Einzelsupervision wird somit vom Fachgremium nicht anerkannt.<br />
6. Was muss im Weiterbildungsfachteam geleistet werden?<br />
Die Weiterbildung umfasst eine regelmäßige Teilnahme im Umfang von 120 Std. zu je 45<br />
Min. in einem Weiterbildungsfachteam das i.d.R. aus fünf Personen bestehen soll.<br />
Es muss bei der Deutschen Psychologen Akademie angemeldet werden und Protokolle der<br />
Sitzungen erstellen. Jede(r) Teilnehmer(in) muss zehn selbst bearbeitete Fälle aus mind.<br />
drei der Schwerpunkte C bis G vorstellen. Fünf davon müssen forensisch-psychologische<br />
Gutachten sein. Die/der aus ausgewählte Supervisor(in) nimmt an den Sitzungen teil und<br />
kontrolliert die Erfüllung der Anforderungen durch die einzelnen Teilnehmer(innen).<br />
7. Wie bilde ich ein Fachteam?<br />
In den meisten Großstädten bestehen Teams von gutachterlich tätigen Diplom-<br />
Psycholog(inn)en. Sie könnten bei diesen nachfragen, ob eine Mitarbeit in deren<br />
Fachgruppen möglich ist.<br />
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