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Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

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Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />

Dazu kommt die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare und der<br />

Fachteamarbeiten sowie die schriftliche Ausfertigung von Falldarstellungen und 3<br />

Prüfungsgutachten. Darüber hinaus ist eine rechtspsychologische Teilzeitberufstätigkeit<br />

notwendig.<br />

3. Welche Kriterien gelten <strong>für</strong> Supervisor(inn)en?<br />

Supervisoren müssen vom Fachgremium anerkannt werden, welches die<br />

Qualifikationsmerkmale definiert. Es gelten aktuell die folgenden Kriterien:<br />

a) Zertifizierung als <strong>Fachpsychologin</strong>/ <strong>Fachpsychologe</strong> <strong>für</strong> <strong>Rechtspsychologie</strong>,<br />

b) Zertifizierung als Supervisor(in) oder Mediator(in) oder Approbation zur/zum<br />

Psychologischen Psychotherapeutin/ Psychotherapeuten oder Nachweis qualifizierter<br />

didaktischer Fähigkeiten,<br />

c) mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach der Zertifizierung oder insgesamt mindestens 6-<br />

jährige Berufspraxis, jeweils mit nachgewiesenem eindeutig rechtspsychologischen<br />

Arbeitsschwerpunkt<br />

d) Vorlage eines aktuellen selbst erstellten anonymisierten Gutachtens bzw. eines<br />

Fachberichts beim Fachgremium<br />

Dieser Merkmalskatalog ist nicht erschöpfend, sondern markiert den zugrunde zu<br />

legenden Orientierungsrahmen.<br />

4. Ist die Qualifikation als Supervisor(in) durch den <strong>BDP</strong> ausreichend?<br />

Die Qualifikation als Supervisor/in durch den <strong>BDP</strong> kann nicht als hinreichend <strong>für</strong> die<br />

Supervision von Fachteams und/oder die Beratung von Prüfungsarbeiten angesehen<br />

werden. Als zusätzliche Voraussetzung muss die betreffende Person Rechtspsychologe<br />

sein.<br />

5. Wie wird bei Einzelsupervision verfahren?<br />

Nach aktueller Auffassung ersetzt Einzelsupervision nicht die Arbeit in einem Fachteam.<br />

Einzelsupervision wird somit vom Fachgremium nicht anerkannt.<br />

6. Was muss im Weiterbildungsfachteam geleistet werden?<br />

Die Weiterbildung umfasst eine regelmäßige Teilnahme im Umfang von 120 Std. zu je 45<br />

Min. in einem Weiterbildungsfachteam das i.d.R. aus fünf Personen bestehen soll.<br />

Es muss bei der Deutschen Psychologen Akademie angemeldet werden und Protokolle der<br />

Sitzungen erstellen. Jede(r) Teilnehmer(in) muss zehn selbst bearbeitete Fälle aus mind.<br />

drei der Schwerpunkte C bis G vorstellen. Fünf davon müssen forensisch-psychologische<br />

Gutachten sein. Die/der aus ausgewählte Supervisor(in) nimmt an den Sitzungen teil und<br />

kontrolliert die Erfüllung der Anforderungen durch die einzelnen Teilnehmer(innen).<br />

7. Wie bilde ich ein Fachteam?<br />

In den meisten Großstädten bestehen Teams von gutachterlich tätigen Diplom-<br />

Psycholog(inn)en. Sie könnten bei diesen nachfragen, ob eine Mitarbeit in deren<br />

Fachgruppen möglich ist.<br />

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