Fachpsychologe/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
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Arbeit und Supervision im Fachteam<br />
Leitfaden <strong>für</strong> die Zertifizierung nach alter Ordnung<br />
Die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam über insgesamt 120 UE ist verpflichtend. Das<br />
Fachteam soll in der Regel aus fünf Personen bestehen und von einer/einem<br />
<strong>Fachpsychologin</strong>/en <strong>für</strong> <strong>Rechtspsychologie</strong> als Supervisor/in geleitet werden (siehe Liste der<br />
SupervisorInnen bei 3.4).<br />
Der/die Supervisor/in stellt <strong>für</strong> das Fachgremium fest, ob die nachstehenden Anforderungen<br />
von den Teilnehmer/innen erfüllt werden:<br />
· Vorliegen aussagekräftiger Protokolle der Sitzungen<br />
· Teilnahme an 120 Std. Fachteamsitzungen<br />
· Vorstellung von zehn selbst bearbeiteten Fällen aus mindestens drei der Schwerpunkte C<br />
bis G (s. Punkt 3.1. Wichtig: Hierbei werden aus Schwerpunkt F der Bereich Sorgerecht<br />
und der Bereich Vormundschaft als je ein Gutachten-Schwerpunkt anerkannt).<br />
· Vorliegen der schriftlichen Darstellungen dieser Fälle. Hierbei ist eine hinreichende<br />
Bearbeitungszeit pro Fallbesprechung zu gewährleisten (mind. fünf der zehn Fälle müssen<br />
forensisch-psychologische Gutachten sein.<br />
Gegen die Nichtanerkennung einer Fallarbeit durch die Supervisorin/den Supervisor hat die<br />
Weiterbildungsteilnehmerin/der Weiterbildungsteilnehmer Einspruchsrecht beim<br />
Fachgremium. Im Einspruchsfall entscheidet das Fachgremium.<br />
Praktische Tätigkeit während der Weiterbildung<br />
Im Verlauf der Weiterbildung ist nachzuweisen, dass in einer entsprechenden Einrichtung die<br />
Möglichkeit <strong>für</strong> eine psychologische Tätigkeit im Bereich der <strong>Rechtspsychologie</strong> von<br />
mindestens 15 Wochenstunden über mindestens drei Jahre gegeben ist. Dabei kann im<br />
Einzelfall dieser Nachweis auch geführt werden über freiberufliche Tätigkeit im Umfang von<br />
mindestens 10 Gutachten pro Jahr, die im Auftrag von Gerichten erstellt wurden.<br />
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so haben die Weiterbildungsteilnehmerinnen<br />
und –teilnehmer die Möglichkeit, sich bei einer der folgenden Praxiseinrichtungen <strong>für</strong> ihre<br />
rechtspsychologische Tätigkeit formlos zu bewerben.<br />
Weiterbildungseinrichtungen:<br />
Nr. Name Adresse PLZ Ort<br />
1. Rechtspsychologische Praxis Bahnstr. 3<br />
50858 Köln<br />
Frau Dipl.-Psych. G. Klein<br />
2. RechtsPsychologisches Steinring 45<br />
44789 Bochum<br />
Zentrum Bochum<br />
3. Gerichtspsychologisches Altstädter Kirchstr. 14 33602 Bielefeld<br />
Institut Bielefeld<br />
Prof. Dr. Heinz Offe<br />
4. Praxis <strong>für</strong> gerichtliche Lothringer Str. 53 52070 Aachen<br />
Psychologie<br />
Frau Prof. Dr. M.-L. Kluck<br />
5. IFP (Institut <strong>für</strong> Forensische Schlossstr. 357 45359 Essen<br />
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