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Seite 14 Freitag, den 28. Juni 2013 WEiSWEiL<br />

gezeigt, wie unpopuläre aber in der Sache<br />

richtige Entscheidungen zu einer positiven<br />

Dynamik führen können. Derzeit sieht es so<br />

aus, als würden dieser Erfolge wieder mutwillig<br />

zunichte gemacht.<br />

Wir haben kein einnahmen- sondern ein<br />

Ausgabenproblem!<br />

Zwar muss Deutschland seine öfentlichen<br />

Haushalte konsolidieren. Das darf aber nicht<br />

über Steuererhöhungen geschehen. Die<br />

Einnahmen öfentlichen Hand erreichen seit<br />

2009 lückenlos einen historischen Höchststand<br />

nach dem anderen. Bund, Länder und<br />

Gemeinden hatten 2012 zusammen Rekordeinnahmen<br />

von 602 Mrd. €. Auch für die<br />

kommenden Jahre sind Steigerungen von<br />

jährlich 3 % prognostiziert. Dies ist nicht die<br />

Zeit für Steuererhöhungen!<br />

Noch nie haben Steuererhöhungen zum<br />

Schuldenabbau beigetragen!<br />

Erst Recht nicht, wenn im gleichen Atemzug<br />

ein Füllhorn von Wahlversprechen ausgeschüttet<br />

wird, die nicht gegeninanziert<br />

sind. So verspricht die SPD mehr Kindergeld,<br />

die CDU höhere Renten für Mütter, die Grünen<br />

einen höheren Grundfreibetrag, die FDP<br />

die Abschafung des Soli und die Linke die<br />

Abschafung der Rente mit 67.<br />

Was immer noch fehlt, ist die Erkenntnis,<br />

dass es auf Dauer nicht funktioniert, sich<br />

zuerst die Ausgabenwünsche zu überlegen<br />

und sich danach mit der Frage ihrer Finanzierung<br />

zu beschäftigen. Privat würde das<br />

niemand tun, aber in der Politik scheint dies<br />

inzwischen zum Normalfall geworden zu<br />

sein.<br />

Die Haushaltskonsolidierung in Bund, Land<br />

und vielen Kommunen ist derzeit darauf<br />

ausgelegt, nahezu ausschließlich von der<br />

guten Konjunktur und sprudelnden Einnahmen<br />

zu proitieren. Steigende Lasten der<br />

Zukunft (z.B. Beamtenpensionen) und eine<br />

Konsolidierung in wirtschaftlich schwächeren<br />

Zeiten sind bisher nicht angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Noch immer fehlt es an einer grundlegenden<br />

Aufgabenkritik der öfentlichen Hand.<br />

Aus Sicht der Unternehmen gibt es für außerplanmäßige,<br />

allein durch die gute wirtschaftliche<br />

Entwicklung entstehende staatliche<br />

Einnahmen in den kommenden Jahren<br />

genau 3 legitime Verwendungszwecke:<br />

• Schuldenabbau<br />

• investitionen in Verkehrs- und Energieinfrastruktur<br />

• investitionen in die Bildung<br />

Wahlgeschenke verbieten sich geradezu,<br />

wenn man nicht die eigene politische<br />

Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen will.<br />

Zu den einzelnen maßnahmen<br />

1. Vermögensteuer<br />

SPD und Linkspartei planen eine Wiederbelebung<br />

der Vermögensteuer, die im Jahr<br />

1996 abgeschaft worden ist, weil das Bundesverfassungsgericht<br />

die ungleiche Besteuerung<br />

von Grundbesitz und sonstigem<br />

Vermögen für verfassungswidrig erklärte.<br />

Auch die SPD wird derzeit nicht müde zu<br />

betonen, dass die Vermögensteuer nicht die<br />

Substanz mittelständischer Unternehmen<br />

angreifen soll.<br />

Fakt ist: die in Aussicht gestellten Erleichterungen<br />

wurden bisher nicht konkretisiert<br />

und wären vermutlich ebenfalls verfassungsrechtlich<br />

angreifbar.<br />

Beispielrechnungen zeigen die starke Betrofenheit<br />

der Unternehmen. Die Auswirkungen<br />

möchte ich ihnen am Beispiel eines<br />

für unsere Region typischen Familienunternehmens<br />

mit 200 Arbeitnehmern, 40 Mio.<br />

€ Umsatz und 2 Mio. € Gewinn aufzeigen:<br />

allein durch die Vermögensteuer in Höhe<br />

von 1 Prozent p.a. würde die Gesamtsteuerbelastung<br />

von 950.000 € auf 1,14 Mio. €<br />

steigen. Damit würde deutlich mehr als die<br />

Hälfte des operativen Ertrags abgeschöpft.<br />

Das geht ans Eingemachte!<br />

2. Vermögensabgabe<br />

Bündnis 90/Die Grünen planen dagegen<br />

eine einmalige Vermögensabgabe nach<br />

dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes<br />

der 1950er Jahre. Der Entwurf sieht eine<br />

Abgabe in Höhe von 15 % des Vermögens<br />

natürlicher Personen vor, die auf 10 Jahre<br />

verteilt werden soll, was einer Belastung von<br />

1,5 % p.a. entspricht. Die Wirkung wäre also<br />

einer Vermögenssteuer sehr ähnlich.<br />

Das Grundgesetz verlangt eine „notstandsmäßige<br />

Ausnahmesituation“ des Staates,<br />

um eine solche Abgabe zu rechtfertigen.<br />

Verfassungsrechtler gehen von einem solchen<br />

Notstand aber nur für die Situation<br />

aus, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

gegeben war. Die Bekämpfung der Staatsverschuldung<br />

sollte aber politisches Alltagsgeschäft<br />

sein!<br />

3. Anhebung des Spitzensteuersatzes<br />

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei<br />

planen im Falle eines Wahlsieges den<br />

Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer<br />

von derzeit 42% auf 49% anzuheben. Diese<br />

Maßnahme trift insbesondere Personenunternehmen<br />

hart, weil sie deren Eigenkapital<br />

verringert und damit auch die Krisenresistenz<br />

und die investitionsfähigkeit.<br />

Nehmen wir als Beispiel einen kleinen Mittelständler<br />

mit 20 Mitarbeitern, 4 Mio. €<br />

Umsatz und 200.000 € Gewinn. Seine Steuerbelastung<br />

(Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag)<br />

würde von derzeit 44,3% auf<br />

51,7% steigen. Statt bisher 88.620 € müsste<br />

er dem Finanzamt nun ca. 103.000 € überweisen.<br />

Das Argument, dass Mitte der 90er<br />

Jahre der Spitzensteuersatz mit 53% viel höher<br />

war als die aktuell diskutierten Vorschläge<br />

und die Wirtschaft auch diesen überlebt<br />

hat, zieht nicht: Damals herrschte eine Rekordarbeitslosigkeit<br />

von bis zu 12,7 % in<br />

Deutschland und die Wirtschaft stagnierte.<br />

4. Verschärfung der erbschaftsteuer<br />

Bei der Erbschaftsteuer existieren derzeit Erleichterungen<br />

für Übergaben von Betriebsvermögen,<br />

wenn das Unternehmen vom<br />

Erben über einen bestimmten Zeitraum<br />

mit dem gleichen Arbeitnehmerbestand<br />

fortgeführt wird.<br />

SPD und Grüne setzen sich für eine Verschärfung<br />

dieser Reglungen ein mit dem Ziel, das<br />

Aufkommen der Erbschaftsteuer deutlich zu<br />

erhöhen.<br />

Gerade im Hinblick auf Familienunternehmen<br />

wäre eine höhere Besteuerung d e r<br />

Substanz für den Standort Deutschland<br />

schädlich. Von der Politik werden diese<br />

zu Recht oft als Stütze der deutschen Wirtschaft<br />

und Bewahrer von Arbeitsplätzen<br />

gelobt. Diese Struktur würde nachhaltig<br />

durch diese Steuerpläne gefährdet. Der Blick<br />

in andere Staaten, wie z.B. USA oder Großbritannien,<br />

zeigt, wie anfällig Volkswirtschaften<br />

mit nur wenigen Familienunternehmen<br />

sind.<br />

Robuste unternehmen haben sich in der<br />

letzten krise als Segen erwiesen!<br />

Die Krisenjahre 2009/2010 haben gezeigt,<br />

dass solide inanzierte Unternehmen mit<br />

ausreichend Eigenkapital ein Segen für unser<br />

Land sind. Nur so ist es möglich, konjunkturelle<br />

Dellen unbeschadet zu überstehen,<br />

Arbeitsplätze zu erhalten und in die Zukunft<br />

des Betriebes zu investieren. Die Gewinne<br />

der absoluten Mehrzahl der Unternehmen<br />

dienen nicht der persönlichen Bereicherung<br />

des Unternehmers, sondern werden wieder<br />

in das Unternehmen investiert. Sie sind also<br />

nicht das „Gehalt“ des Unternehmers, sondern<br />

eine bilanziell ermittelte Größe.<br />

Die derzeit in Raum stehenden Steuererhöhungspläne<br />

sind deshalb besorgniserregend.<br />

Erst Recht, wenn man sich einmal die<br />

Summer aller diskutierten Maßnahmen vor<br />

Augen führt:<br />

• 1% Prozent Vermögenssteuer pro Jahr<br />

• Eine Vermögensabgabe von 1,5 % über<br />

10 Jahre hinweg<br />

• Eine Anhebung der Körperschaftsteuer<br />

auf 25%<br />

• Einen um 7 Prozentpunkte höheren<br />

Einkommensteuertarif<br />

• Eine um 7 Prozentpunkte höhere Abgeltungssteuer<br />

auf Kapitalerträge<br />

• Eine Verschärfung der Erbschaftsteuer<br />

• Eine Finanztransaktionssteuer für die<br />

Riester-Altersvorsorge<br />

Hinzu kommen weitere Belastungen, wie:<br />

• Kommunale Gewerbesteueranhebungen<br />

• Kommunale Grundsteueranhebungen<br />

• Anhebungen der der Grunderwerbsteuer<br />

durch das Land (z.B. B.-W. im<br />

Jahr 2011)<br />

• Kommunale Bettensteuern<br />

• Massiv steigende Strompreise durch<br />

die politisch gewollte EEG-Umlage

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