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Seite 14 Freitag, den 28. Juni 2013 WEiSWEiL<br />
gezeigt, wie unpopuläre aber in der Sache<br />
richtige Entscheidungen zu einer positiven<br />
Dynamik führen können. Derzeit sieht es so<br />
aus, als würden dieser Erfolge wieder mutwillig<br />
zunichte gemacht.<br />
Wir haben kein einnahmen- sondern ein<br />
Ausgabenproblem!<br />
Zwar muss Deutschland seine öfentlichen<br />
Haushalte konsolidieren. Das darf aber nicht<br />
über Steuererhöhungen geschehen. Die<br />
Einnahmen öfentlichen Hand erreichen seit<br />
2009 lückenlos einen historischen Höchststand<br />
nach dem anderen. Bund, Länder und<br />
Gemeinden hatten 2012 zusammen Rekordeinnahmen<br />
von 602 Mrd. €. Auch für die<br />
kommenden Jahre sind Steigerungen von<br />
jährlich 3 % prognostiziert. Dies ist nicht die<br />
Zeit für Steuererhöhungen!<br />
Noch nie haben Steuererhöhungen zum<br />
Schuldenabbau beigetragen!<br />
Erst Recht nicht, wenn im gleichen Atemzug<br />
ein Füllhorn von Wahlversprechen ausgeschüttet<br />
wird, die nicht gegeninanziert<br />
sind. So verspricht die SPD mehr Kindergeld,<br />
die CDU höhere Renten für Mütter, die Grünen<br />
einen höheren Grundfreibetrag, die FDP<br />
die Abschafung des Soli und die Linke die<br />
Abschafung der Rente mit 67.<br />
Was immer noch fehlt, ist die Erkenntnis,<br />
dass es auf Dauer nicht funktioniert, sich<br />
zuerst die Ausgabenwünsche zu überlegen<br />
und sich danach mit der Frage ihrer Finanzierung<br />
zu beschäftigen. Privat würde das<br />
niemand tun, aber in der Politik scheint dies<br />
inzwischen zum Normalfall geworden zu<br />
sein.<br />
Die Haushaltskonsolidierung in Bund, Land<br />
und vielen Kommunen ist derzeit darauf<br />
ausgelegt, nahezu ausschließlich von der<br />
guten Konjunktur und sprudelnden Einnahmen<br />
zu proitieren. Steigende Lasten der<br />
Zukunft (z.B. Beamtenpensionen) und eine<br />
Konsolidierung in wirtschaftlich schwächeren<br />
Zeiten sind bisher nicht angemessen<br />
berücksichtigt.<br />
Noch immer fehlt es an einer grundlegenden<br />
Aufgabenkritik der öfentlichen Hand.<br />
Aus Sicht der Unternehmen gibt es für außerplanmäßige,<br />
allein durch die gute wirtschaftliche<br />
Entwicklung entstehende staatliche<br />
Einnahmen in den kommenden Jahren<br />
genau 3 legitime Verwendungszwecke:<br />
• Schuldenabbau<br />
• investitionen in Verkehrs- und Energieinfrastruktur<br />
• investitionen in die Bildung<br />
Wahlgeschenke verbieten sich geradezu,<br />
wenn man nicht die eigene politische<br />
Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen will.<br />
Zu den einzelnen maßnahmen<br />
1. Vermögensteuer<br />
SPD und Linkspartei planen eine Wiederbelebung<br />
der Vermögensteuer, die im Jahr<br />
1996 abgeschaft worden ist, weil das Bundesverfassungsgericht<br />
die ungleiche Besteuerung<br />
von Grundbesitz und sonstigem<br />
Vermögen für verfassungswidrig erklärte.<br />
Auch die SPD wird derzeit nicht müde zu<br />
betonen, dass die Vermögensteuer nicht die<br />
Substanz mittelständischer Unternehmen<br />
angreifen soll.<br />
Fakt ist: die in Aussicht gestellten Erleichterungen<br />
wurden bisher nicht konkretisiert<br />
und wären vermutlich ebenfalls verfassungsrechtlich<br />
angreifbar.<br />
Beispielrechnungen zeigen die starke Betrofenheit<br />
der Unternehmen. Die Auswirkungen<br />
möchte ich ihnen am Beispiel eines<br />
für unsere Region typischen Familienunternehmens<br />
mit 200 Arbeitnehmern, 40 Mio.<br />
€ Umsatz und 2 Mio. € Gewinn aufzeigen:<br />
allein durch die Vermögensteuer in Höhe<br />
von 1 Prozent p.a. würde die Gesamtsteuerbelastung<br />
von 950.000 € auf 1,14 Mio. €<br />
steigen. Damit würde deutlich mehr als die<br />
Hälfte des operativen Ertrags abgeschöpft.<br />
Das geht ans Eingemachte!<br />
2. Vermögensabgabe<br />
Bündnis 90/Die Grünen planen dagegen<br />
eine einmalige Vermögensabgabe nach<br />
dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes<br />
der 1950er Jahre. Der Entwurf sieht eine<br />
Abgabe in Höhe von 15 % des Vermögens<br />
natürlicher Personen vor, die auf 10 Jahre<br />
verteilt werden soll, was einer Belastung von<br />
1,5 % p.a. entspricht. Die Wirkung wäre also<br />
einer Vermögenssteuer sehr ähnlich.<br />
Das Grundgesetz verlangt eine „notstandsmäßige<br />
Ausnahmesituation“ des Staates,<br />
um eine solche Abgabe zu rechtfertigen.<br />
Verfassungsrechtler gehen von einem solchen<br />
Notstand aber nur für die Situation<br />
aus, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg<br />
gegeben war. Die Bekämpfung der Staatsverschuldung<br />
sollte aber politisches Alltagsgeschäft<br />
sein!<br />
3. Anhebung des Spitzensteuersatzes<br />
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei<br />
planen im Falle eines Wahlsieges den<br />
Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer<br />
von derzeit 42% auf 49% anzuheben. Diese<br />
Maßnahme trift insbesondere Personenunternehmen<br />
hart, weil sie deren Eigenkapital<br />
verringert und damit auch die Krisenresistenz<br />
und die investitionsfähigkeit.<br />
Nehmen wir als Beispiel einen kleinen Mittelständler<br />
mit 20 Mitarbeitern, 4 Mio. €<br />
Umsatz und 200.000 € Gewinn. Seine Steuerbelastung<br />
(Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag)<br />
würde von derzeit 44,3% auf<br />
51,7% steigen. Statt bisher 88.620 € müsste<br />
er dem Finanzamt nun ca. 103.000 € überweisen.<br />
Das Argument, dass Mitte der 90er<br />
Jahre der Spitzensteuersatz mit 53% viel höher<br />
war als die aktuell diskutierten Vorschläge<br />
und die Wirtschaft auch diesen überlebt<br />
hat, zieht nicht: Damals herrschte eine Rekordarbeitslosigkeit<br />
von bis zu 12,7 % in<br />
Deutschland und die Wirtschaft stagnierte.<br />
4. Verschärfung der erbschaftsteuer<br />
Bei der Erbschaftsteuer existieren derzeit Erleichterungen<br />
für Übergaben von Betriebsvermögen,<br />
wenn das Unternehmen vom<br />
Erben über einen bestimmten Zeitraum<br />
mit dem gleichen Arbeitnehmerbestand<br />
fortgeführt wird.<br />
SPD und Grüne setzen sich für eine Verschärfung<br />
dieser Reglungen ein mit dem Ziel, das<br />
Aufkommen der Erbschaftsteuer deutlich zu<br />
erhöhen.<br />
Gerade im Hinblick auf Familienunternehmen<br />
wäre eine höhere Besteuerung d e r<br />
Substanz für den Standort Deutschland<br />
schädlich. Von der Politik werden diese<br />
zu Recht oft als Stütze der deutschen Wirtschaft<br />
und Bewahrer von Arbeitsplätzen<br />
gelobt. Diese Struktur würde nachhaltig<br />
durch diese Steuerpläne gefährdet. Der Blick<br />
in andere Staaten, wie z.B. USA oder Großbritannien,<br />
zeigt, wie anfällig Volkswirtschaften<br />
mit nur wenigen Familienunternehmen<br />
sind.<br />
Robuste unternehmen haben sich in der<br />
letzten krise als Segen erwiesen!<br />
Die Krisenjahre 2009/2010 haben gezeigt,<br />
dass solide inanzierte Unternehmen mit<br />
ausreichend Eigenkapital ein Segen für unser<br />
Land sind. Nur so ist es möglich, konjunkturelle<br />
Dellen unbeschadet zu überstehen,<br />
Arbeitsplätze zu erhalten und in die Zukunft<br />
des Betriebes zu investieren. Die Gewinne<br />
der absoluten Mehrzahl der Unternehmen<br />
dienen nicht der persönlichen Bereicherung<br />
des Unternehmers, sondern werden wieder<br />
in das Unternehmen investiert. Sie sind also<br />
nicht das „Gehalt“ des Unternehmers, sondern<br />
eine bilanziell ermittelte Größe.<br />
Die derzeit in Raum stehenden Steuererhöhungspläne<br />
sind deshalb besorgniserregend.<br />
Erst Recht, wenn man sich einmal die<br />
Summer aller diskutierten Maßnahmen vor<br />
Augen führt:<br />
• 1% Prozent Vermögenssteuer pro Jahr<br />
• Eine Vermögensabgabe von 1,5 % über<br />
10 Jahre hinweg<br />
• Eine Anhebung der Körperschaftsteuer<br />
auf 25%<br />
• Einen um 7 Prozentpunkte höheren<br />
Einkommensteuertarif<br />
• Eine um 7 Prozentpunkte höhere Abgeltungssteuer<br />
auf Kapitalerträge<br />
• Eine Verschärfung der Erbschaftsteuer<br />
• Eine Finanztransaktionssteuer für die<br />
Riester-Altersvorsorge<br />
Hinzu kommen weitere Belastungen, wie:<br />
• Kommunale Gewerbesteueranhebungen<br />
• Kommunale Grundsteueranhebungen<br />
• Anhebungen der der Grunderwerbsteuer<br />
durch das Land (z.B. B.-W. im<br />
Jahr 2011)<br />
• Kommunale Bettensteuern<br />
• Massiv steigende Strompreise durch<br />
die politisch gewollte EEG-Umlage