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oliver dürr

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Beschwerde – Nicht einfach alles hinnehmen<br />

Beschwerde oder Reklamation?<br />

Beschweren sollten Sie sich zum Beispiel<br />

■ Über mangelhafte Qualität<br />

■ Wenn die Leistung nicht den<br />

Erwartungen entspricht<br />

■ Über schlechten Service<br />

■ Über Lärmbelästigung<br />

■ Über unfreundliche Bedienung<br />

■ Über zu lange Wartezeiten<br />

(z.B. in Restaurants)<br />

Eine Beschwerde sollte enthalten<br />

■ Grund der Beschwerde<br />

■ Beschreibung des Vorfalls<br />

■ Datum des Vorfalls<br />

■ Persönliche Meinung<br />

■ Evtl. Verbesserungsvorschlag<br />

■ Ausdruck der Hoffnung, dass es<br />

nicht noch einmal vorkommt<br />

Brief Kommunikation<br />

Der Unterschied zwischen Beschwerde und Reklamation ist manchmal fließend. Beschweren können<br />

Sie sich, wenn eine vertragliche Vereinbarung nicht eingehalten wurde, Sie sich über unfreundliches<br />

Personal bzw. unzuverlässige Handwerker ärgern oder das Geld von der Versicherung immer noch<br />

nicht auf dem Konto eingegangen ist. Bei den meisten Beschwerden geht es vorrangig darum,<br />

sich „Luft zu machen“ und zukünftigen Mängeln vorzubeugen. Reklamiert werden dagegen<br />

unsachgemäße Leistungen oder schadhafte Produkte (siehe Kapitel „Reklamationen“).<br />

Richtig beschweren heißt, sich schriftlich beschweren<br />

Beschwerde<br />

Eine schriftliche Beschwerde hat entscheidende Vorteile: Sie können in Ruhe über die angemessene<br />

Formulierung nachdenken und schwarz auf weiß wird Ihre Beschwerde ernster genommen als eine<br />

telefonisch vorgebrachte. Außerdem können Sie sich – sollte es zu einem Rechtsstreit kommen –<br />

später auf Ihre schriftliche Beschwerde beziehen. Unternehmen nehmen Beschwerden in der<br />

Regel sehr ernst. Viele sehen eine Chance darin, ihren Service aufgrund von Kritik zu verbessern.<br />

Experten-Tipp<br />

„Wenn Sie nicht wissen, an wen<br />

Sie sich bei Bau- und Straßenlärm<br />

oder anderen städtischen Angelegenheiten<br />

wenden sollen,<br />

schreiben Sie am besten an den<br />

Bürgermeister. Dort wird die Beschwerde<br />

entweder bearbeitet<br />

oder an die richtige Stelle weitergeleitet“,<br />

rät Heinrich Bauer,<br />

zuständig für Bürgerservice und<br />

Sicherheit in Karlsruhe.<br />

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