oliver dürr
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Brief Kommunikation<br />
Einspruch/Widerspruch – Bares Geld wert<br />
Einspruch/Widerspruch<br />
Sie können auch Behörden, Versicherungen oder Vermietern widersprechen<br />
Es lohnt sich, Kündigungen, Steuer- oder Bußgeldbescheide genauer unter die Lupe zu nehmen. Sie<br />
können Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, wenn Sie mit dem Schreiben nicht einverstanden sind.<br />
Der Einspruch/Widerspruch ist ein Rechtsbehelf* und in der Regel innerhalb einer Frist<br />
von vier Wochen einzulegen. Erst nach einem erfolglosen Einspruch/Widerspruch kann Klage<br />
eingereicht werden. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, sich bei einem Einspruch/Widerspruch<br />
von einem Anwalt beraten zu lassen, insbesondere da in einigen Fällen Kosten entstehen können.<br />
Einspruch bzw. Widerspruch erheben<br />
Sie meist bei rechtlichen Fragen.<br />
Zum Beispiel gegen<br />
■ Einen Vollstreckungsbescheid oder<br />
ein Versäumnisurteil<br />
■ Einen fehlerhaften Renten-, Steuer-<br />
oder Bußgeldbescheid<br />
■ Einen Strafbefehl<br />
■ Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf<br />
■ Bauvorhaben oder Flächennutzungspläne<br />
■ Versicherungssummen oder<br />
Entschädigungen, mit denen Sie<br />
nicht einverstanden sind<br />
■ Eine falsche Einstufung durch die<br />
Versicherung (z.B. Pflegeversicherung)<br />
Tipp Verschicken Sie Ihren Einspruch/<br />
Widerspruch per Einschreiben mit<br />
Rückschein, damit Sie die fristgerechte<br />
Einreichung nachweisen können.<br />
* Ein Rechtsbehelf ist ein Rechtsmittel im weiteren Sinne.<br />
Zu den Rechtsbehelfen gehören u.a. Klage, Einspruch/Widerspruch,<br />
Antrag auf gerichtliche Entscheidung sowie Verfassungsbeschwerde<br />
und Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren.<br />
Worauf Sie bei einem Einspruch/<br />
Widerspruch achten sollten<br />
■ Es muss eindeutig sein, wer Einspruch einlegt<br />
■ Ihr Schreiben muss den Begriff „Einspruch“<br />
bzw. „Widerspruch“ enthalten<br />
■ Geben Sie an, gegen welchen Bescheid Sie<br />
Einspruch einlegen; erwähnen Sie das Datum<br />
■ Nennen Sie das Aktenzeichen<br />
■ Begründen Sie Ihren Einspruch/Widerspruch<br />
■ Legen Sie Rechnungen, Fotos,<br />
Beglaubigungen etc. bei<br />
■ Bitten Sie um Prüfung des Vorgangs<br />
Experten-Tipp<br />
„Sie müssen den Grund für den<br />
Einspruch nicht zwingend angeben.<br />
Aber es erleichtert uns das weitere<br />
Vorgehen“, erklärt der stellvertretende<br />
Leiter des Referats Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
und Bußgeldeinziehung<br />
Klaus Blücher aus Berlin.<br />
„Damit die Sachbearbeiter gleich<br />
wissen, worum es geht, sollten Sie<br />
,Einspruch gegen den Bußgeldbescheid<br />
vom …‘ als Betreff<br />
schreiben – und vergessen Sie nicht,<br />
das Aktenzeichen anzugeben!“<br />
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