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oliver dürr

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Entschuldigung/Krankmeldung/Beurlaubung –<br />

Ein Brief wird erwartet<br />

Wenn Sie krank sind<br />

Rufen Sie Ihren Arbeitgeber schon morgens an. Nach einer länger als drei Kalendertage andauernden<br />

Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Das Attest können Sie<br />

kommentarlos an die Personalabteilung schicken. Auch den zweiten Beleg, der für die Krankenkasse<br />

bestimmt ist, verschicken Sie ohne Anschreiben.<br />

Wenn Ihr Kind krank ist<br />

Benachrichtigen Sie morgens die Schule,<br />

damit man weiß, wo das Kind ist. Schicken Sie<br />

nach spätestens drei Tagen eine schriftliche<br />

Entschuldigung (ggf. mit ärztlichem Attest*).<br />

Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen.<br />

Das Schreiben an den Klassenlehrer<br />

sollte enthalten<br />

■ Name des Kindes<br />

■ Grund der Abwesenheit<br />

■ Voraussichtliche Dauer der Abwesenheit<br />

■ Empfehlung: Ab drei Krankheitstagen<br />

ein ärztliches Attest beilegen<br />

■ Unterschrift des Erziehungsberechtigten<br />

Befreiung vom Unterricht<br />

Schüler können z.B. vom Sportunterricht<br />

freigestellt werden. Für die Befreiung vom<br />

Sport muss dem schriftlichen Antrag der<br />

Erziehungsberechtigten ein Attest beigelegt<br />

werden.<br />

Brief Kommunikation<br />

* Laut Schulbesuchsverordnung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests<br />

erst ab dem 10.Krankheits-(Unterrichts-)tag erforderlich. Allerdings<br />

kann die Schulleitung das Attest auch schon früher verlangen,<br />

wenn begründete Zweifel am Grund des Fernbleibens vom Unterricht<br />

vorliegen (z.B. bei häufigem Fehlen). Auf Grund dieses Sachverhalts<br />

empfiehlt sich die Vorlage eines Attests schon nach drei Fehltagen.<br />

Beurlaubung nur schriftlich<br />

Beurlaubungen können in begründeten Fällen<br />

auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten<br />

genehmigt werden. Das Schreiben wird<br />

im Fall einer eintägigen Beurlaubung an den<br />

Klassenlehrer gerichtet, bei längerer Abwesenheit<br />

an den Schulleiter.<br />

Gründe für Beurlaubung<br />

■ Trauerfall in der Familie<br />

Entschuldigung<br />

■ Teilnahme an Sportwettkämpfen<br />

oder Wettbewerben<br />

■ „Runder Geburtstag“ der Großeltern<br />

■ Silberne Hochzeit der Eltern<br />

oder Großeltern<br />

Experten-Tipp<br />

„Wenn Erziehungsberechtigte<br />

ihr Kind länger als zwei Tage vom<br />

Unterricht befreien wollen, müssen<br />

sie das bei uns vier Wochen vorher<br />

schriftlich beantragen“, betont<br />

Jürgen Gerth, Studienleiter vom<br />

Gymnasium für Jungen und<br />

Mädchen in Frankfurt am Main.<br />

„Nur weil man drei Tage vor<br />

Ferienbeginn in den Urlaub<br />

fahren will, kann man sein Kind<br />

nicht aus der Schule nehmen.“<br />

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