oliver dürr
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Entschuldigung/Krankmeldung/Beurlaubung –<br />
Ein Brief wird erwartet<br />
Wenn Sie krank sind<br />
Rufen Sie Ihren Arbeitgeber schon morgens an. Nach einer länger als drei Kalendertage andauernden<br />
Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Das Attest können Sie<br />
kommentarlos an die Personalabteilung schicken. Auch den zweiten Beleg, der für die Krankenkasse<br />
bestimmt ist, verschicken Sie ohne Anschreiben.<br />
Wenn Ihr Kind krank ist<br />
Benachrichtigen Sie morgens die Schule,<br />
damit man weiß, wo das Kind ist. Schicken Sie<br />
nach spätestens drei Tagen eine schriftliche<br />
Entschuldigung (ggf. mit ärztlichem Attest*).<br />
Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen.<br />
Das Schreiben an den Klassenlehrer<br />
sollte enthalten<br />
■ Name des Kindes<br />
■ Grund der Abwesenheit<br />
■ Voraussichtliche Dauer der Abwesenheit<br />
■ Empfehlung: Ab drei Krankheitstagen<br />
ein ärztliches Attest beilegen<br />
■ Unterschrift des Erziehungsberechtigten<br />
Befreiung vom Unterricht<br />
Schüler können z.B. vom Sportunterricht<br />
freigestellt werden. Für die Befreiung vom<br />
Sport muss dem schriftlichen Antrag der<br />
Erziehungsberechtigten ein Attest beigelegt<br />
werden.<br />
Brief Kommunikation<br />
* Laut Schulbesuchsverordnung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests<br />
erst ab dem 10.Krankheits-(Unterrichts-)tag erforderlich. Allerdings<br />
kann die Schulleitung das Attest auch schon früher verlangen,<br />
wenn begründete Zweifel am Grund des Fernbleibens vom Unterricht<br />
vorliegen (z.B. bei häufigem Fehlen). Auf Grund dieses Sachverhalts<br />
empfiehlt sich die Vorlage eines Attests schon nach drei Fehltagen.<br />
Beurlaubung nur schriftlich<br />
Beurlaubungen können in begründeten Fällen<br />
auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten<br />
genehmigt werden. Das Schreiben wird<br />
im Fall einer eintägigen Beurlaubung an den<br />
Klassenlehrer gerichtet, bei längerer Abwesenheit<br />
an den Schulleiter.<br />
Gründe für Beurlaubung<br />
■ Trauerfall in der Familie<br />
Entschuldigung<br />
■ Teilnahme an Sportwettkämpfen<br />
oder Wettbewerben<br />
■ „Runder Geburtstag“ der Großeltern<br />
■ Silberne Hochzeit der Eltern<br />
oder Großeltern<br />
Experten-Tipp<br />
„Wenn Erziehungsberechtigte<br />
ihr Kind länger als zwei Tage vom<br />
Unterricht befreien wollen, müssen<br />
sie das bei uns vier Wochen vorher<br />
schriftlich beantragen“, betont<br />
Jürgen Gerth, Studienleiter vom<br />
Gymnasium für Jungen und<br />
Mädchen in Frankfurt am Main.<br />
„Nur weil man drei Tage vor<br />
Ferienbeginn in den Urlaub<br />
fahren will, kann man sein Kind<br />
nicht aus der Schule nehmen.“<br />
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