nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Be- und Verarbeitung<br />
Edelbrände,<br />
Weinbrand,<br />
Liköre,<br />
Essig,<br />
angesetzte Schnäpse (z.B. Lärcherl, Zirberl, Nuss)<br />
Schaumwein*,<br />
Sekt*,<br />
Holun<strong>der</strong>sekt*<br />
Achtung: die Sekterzeugung muss durch einen befugten<br />
Schaumweinerzeuger erfolgen.<br />
Siehe dazu auch Hinweis zur Beitragsberechnung Seite 31.<br />
* Für diese Produkte wurde ein eigener Tatbestand geschaffen: „Obst schaum -<br />
wein er zeu gung“ - das ist die Verarbeitung von Wein zu Sekt (Obst schaum wein).<br />
Begriffsbestimmung:<br />
„Obstschaumwein“ ist ein schäumen<strong>der</strong> Obstwein, <strong>der</strong> durch alkoholische<br />
Gä rung aus Frucht saft o<strong>der</strong> zweite alkoholische Gärung von Obstwein<br />
ge wonnen wurde und beim Öffnen des Behältnisses durch Entweichen<br />
von Kohlendioxyd gekennzeichnet ist. Der Kohlen säure über druck muss in<br />
ge schlossenen Behältnissen bei 20°C mindestens 3,0 bar betragen (Wein gesetz<br />
2009, BGBl. I Nr. 111/2009).<br />
Beachte:<br />
Produkte, die bis 31.07.2009 <strong>der</strong> Be- und Verarbeitung gleichzusetzen waren<br />
und nicht unter den Begriff „Obstschaumwein“ fallen, sind weiterhin <strong>der</strong> Beund<br />
Verarbeitung zuzuordnen (z.B. Frizzante).<br />
17