27.02.2014 Aufrufe

nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Be- und Verarbeitung<br />

Edelbrände,<br />

Weinbrand,<br />

Liköre,<br />

Essig,<br />

angesetzte Schnäpse (z.B. Lärcherl, Zirberl, Nuss)<br />

Schaumwein*,<br />

Sekt*,<br />

Holun<strong>der</strong>sekt*<br />

Achtung: die Sekterzeugung muss durch einen befugten<br />

Schaumweinerzeuger erfolgen.<br />

Siehe dazu auch Hinweis zur Beitragsberechnung Seite 31.<br />

* Für diese Produkte wurde ein eigener Tatbestand geschaffen: „Obst schaum -<br />

wein er zeu gung“ - das ist die Verarbeitung von Wein zu Sekt (Obst schaum wein).<br />

Begriffsbestimmung:<br />

„Obstschaumwein“ ist ein schäumen<strong>der</strong> Obstwein, <strong>der</strong> durch alkoholische<br />

Gä rung aus Frucht saft o<strong>der</strong> zweite alkoholische Gärung von Obstwein<br />

ge wonnen wurde und beim Öffnen des Behältnisses durch Entweichen<br />

von Kohlendioxyd gekennzeichnet ist. Der Kohlen säure über druck muss in<br />

ge schlossenen Behältnissen bei 20°C mindestens 3,0 bar betragen (Wein gesetz<br />

2009, BGBl. I Nr. 111/2009).<br />

Beachte:<br />

Produkte, die bis 31.07.2009 <strong>der</strong> Be- und Verarbeitung gleichzusetzen waren<br />

und nicht unter den Begriff „Obstschaumwein“ fallen, sind weiterhin <strong>der</strong> Beund<br />

Verarbeitung zuzuordnen (z.B. Frizzante).<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!