27.02.2014 Aufrufe

nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nebengewerbe bzw. häusliche Nebenbeschäftigung<br />

im Sinne <strong>der</strong> Gewerbeordnung (GewO)<br />

(Be- und Verarbeitung)<br />

Fleisch von sämtlichen landwirtschaftlichen Nutztieren und von Wild,<br />

wenn kleiner als halbiert bzw. bei Rin<strong>der</strong>n kleiner als gefünftelt,<br />

Fleischwaren aller Art (z.B. Wurst, Faschiertes, Geselchtes)<br />

Fische, geräuchert, getrocknet, gebeizt<br />

Fischprodukte (z.B. Rogen geräuchert, Sulz, Laibchen, Pastete)<br />

Fischfilet (grätenfrei)<br />

Brathühner (gewürzt)<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!