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nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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verbleibende Betrag wird als Beitragsgrundlage für die Berechnung <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsbeiträge herangezogen.<br />

Gemeldete Bruttoeinnahmen<br />

– Abzug eines Freibetrages in Höhe von € 3.700,–<br />

– Davon Abzug von 70 % als Ausgabenpauschale<br />

= Verbleibende 30 % <strong>der</strong> Bruttoeinnahmen<br />

gelten als jährliche Beitragsgrundlage<br />

Die Vorschreibung <strong>der</strong> Beiträge aus Nebentätigkeiten erfolgt einmal jährlich.<br />

Beispiel 1:<br />

Die Meldung <strong>der</strong> Bruttoeinnahmen aus Nebentätigkeiten muss bis spätestens<br />

30. April des Folgejahres bei <strong>der</strong> SVB einlangen.<br />

Bruttoeinnahmen Be- und Verarbeitung € 5.250,–<br />

– Freibetrag € 3.700,–<br />

= € 1.550,–<br />

– 70 % Ausgabenpauschale € 1.085,–<br />

= jährliche Beitragsgrundlage (30 %) € 465,–<br />

monatliche Beitragsgrundlage: 1/12 € 38,75<br />

Multiplikation mit gültigem Beitragssatz von 25,80 %* € 10,–<br />

Jahressumme (jährliche Vorschreibung) € 120,–<br />

*bei Vollversicherung (KV/UV/PV) im Jahr 2013<br />

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