nebentätigkeiten - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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verbleibende Betrag wird als Beitragsgrundlage für die Berechnung <strong>der</strong><br />
Sozialversicherungsbeiträge herangezogen.<br />
Gemeldete Bruttoeinnahmen<br />
– Abzug eines Freibetrages in Höhe von € 3.700,–<br />
– Davon Abzug von 70 % als Ausgabenpauschale<br />
= Verbleibende 30 % <strong>der</strong> Bruttoeinnahmen<br />
gelten als jährliche Beitragsgrundlage<br />
Die Vorschreibung <strong>der</strong> Beiträge aus Nebentätigkeiten erfolgt einmal jährlich.<br />
Beispiel 1:<br />
Die Meldung <strong>der</strong> Bruttoeinnahmen aus Nebentätigkeiten muss bis spätestens<br />
30. April des Folgejahres bei <strong>der</strong> SVB einlangen.<br />
Bruttoeinnahmen Be- und Verarbeitung € 5.250,–<br />
– Freibetrag € 3.700,–<br />
= € 1.550,–<br />
– 70 % Ausgabenpauschale € 1.085,–<br />
= jährliche Beitragsgrundlage (30 %) € 465,–<br />
monatliche Beitragsgrundlage: 1/12 € 38,75<br />
Multiplikation mit gültigem Beitragssatz von 25,80 %* € 10,–<br />
Jahressumme (jährliche Vorschreibung) € 120,–<br />
*bei Vollversicherung (KV/UV/PV) im Jahr 2013<br />
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