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mitteilung an die presse - Europa

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29. und 30. Mai 2013<br />

UMWELT<br />

Montrealer Protokoll über Stoffe, <strong>die</strong> zu einem Abbau der Ozonschicht führen –<br />

Verh<strong>an</strong>dlungsrichtlinien<br />

Der Rat ermächtigte <strong>die</strong> Kommission, im Namen der Europäischen Union Änderungen und Anpassungen<br />

des Montrealer Protokolls über Stoffe, <strong>die</strong> zu einem Abbau der Ozonschicht führen,<br />

auszuh<strong>an</strong>deln (ABl. L 297 vom 31.10.1988, S. 21).<br />

Die Verh<strong>an</strong>dlungen werden auf der 25. Tagung der Vertragsparteien des Protokolls und auf der<br />

26. Tagung der Vertragsparteien des Protokolls/10. Konferenz der Vertragsparteien stattfinden.<br />

BESCHÄFTIGUG<br />

Leitlinien der EU für <strong>die</strong> Tagung der für Arbeit und Beschäftigung zuständigen Minister der<br />

G20<br />

Der Rat billigte <strong>die</strong> Leitlinien der EU zu den Prioritäten für <strong>die</strong> EU und ihre Mitgliedstaaten auf der<br />

Tagung der für Arbeit und Beschäftigung zuständigen Minister der G20, <strong>die</strong> am 18./19. Juli 2013 in<br />

Moskau stattfinden wird.<br />

FISCHEREI<br />

Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Côte d'Ivoire – Erneuerung des Protokolls<br />

Der Rat nahm einen Beschluss über <strong>die</strong> Unterzeichnung im Namen der Union und <strong>die</strong> vorläufige<br />

Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der F<strong>an</strong>gmöglichkeiten und der fin<strong>an</strong>ziellen Gegenleistung<br />

nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EU und der Republik Côte<br />

d'Ivoire (8698/13) <strong>an</strong>.<br />

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und Côte d'Ivoire wurde 2008<br />

geschlossen. Hauptzweck des Protokolls zu <strong>die</strong>sem partnerschaftlichen Fischereiabkommen ist es,<br />

<strong>die</strong> F<strong>an</strong>gmöglichkeiten für EU-Fischereifahrzeuge sowie <strong>die</strong> fin<strong>an</strong>zielle Gegenleistung sowohl für<br />

<strong>die</strong> eingeräumten Zug<strong>an</strong>gsrechte als auch zur Unterstützung des Fischereisektors festzulegen. Als<br />

Ergebnis der Verh<strong>an</strong>dlungen wurde am 9. J<strong>an</strong>uar 2013 ein neues Protokoll paraphiert; das vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gene<br />

Protokoll sollte am 30. Juni 2013 auslaufen. Damit EU-Schiffe weiterhin ihre F<strong>an</strong>gtätigkeit<br />

in <strong>die</strong>ser Region ausüben können, sollte das neue Protokoll bis zum Abschluss der für<br />

seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren ab dem 1. Juli 2013 vorläufig <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt<br />

werden.<br />

Zusätzlich zu dem Beschluss über <strong>die</strong> vorläufige Anwendung des neuen Protokolls nahm der Rat<br />

eine Verordnung über <strong>die</strong> Aufteilung der F<strong>an</strong>gmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten gemäß<br />

<strong>die</strong>sem Protokoll und der fin<strong>an</strong>ziellen Gegenleistung der EU (8700/13) <strong>an</strong>.<br />

10142/1/13 REV 1 30<br />

DE

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