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Dienst- und Konferenzordnung der staatlichen Studienseminare ...

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Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung <strong>und</strong> Kultur Rheinland-Pfalz Nr. 4/2013<br />

96<br />

Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom<br />

19. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 370) die Voraus -<br />

setzungen für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft<br />

als Körperschaft des öffentlichen Rechts näher<br />

konkretisiert. Danach ist im Kern zu prüfen, ob eine<br />

solche Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist, über eine<br />

Satzung verfügt, die erfor<strong>der</strong>liche Intensität des reli -<br />

giösen Lebens aufweist, eine Bedeutung im öffentlichen<br />

Leben hat, über eine hinreichende Organisations -<br />

struktur <strong>und</strong> über eine ausreichende Finanzausstattung<br />

verfügt sowie die Gewähr <strong>der</strong> Rechtstreue bietet. Die<br />

Beurteilung <strong>der</strong> „Dauerhaftigkeit“ bedarf auch einer<br />

positiven prognostischen Einschätzung, dass die Ge -<br />

meinschaft auch in Zukunft dauerhaft bestehen wird.<br />

4 Die Durchführung <strong>der</strong> Prüfung nach Nummer 3 erfor<strong>der</strong>t<br />

die Vorlage insbeson<strong>der</strong>e folgen<strong>der</strong> Unterlagen:<br />

4.1 den Nachweis einer Bestehenszeit <strong>der</strong> Jüdischen<br />

Gemeinde von in <strong>der</strong> Regel mindestens fünf Jahren,<br />

4.2 die aktuelle vollständige Mitglie<strong>der</strong>liste <strong>der</strong> Jüdischen<br />

Gemeinde mit einer vorhandenen Mitglie<strong>der</strong>zahl von<br />

in <strong>der</strong> Regel mindestens 150 Personen jüdischen Glaubens<br />

mit Wohnsitz im Gebiet <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde<br />

in Rheinland-Pfalz,<br />

4.3 die aktuell geltende Satzung <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde,<br />

4.4 die aktuell gültige Wahlordnung <strong>der</strong> Jüdischen<br />

Gemeinde <strong>und</strong> eine Bestätigung, dass die Jüdische<br />

Gemeinde über ordnungsgemäß gewählte Vertretungsorgane<br />

verfügt,<br />

4.5 den Nachweis eines von <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde<br />

durchgeführten lebendigen jüdischen Gemeindelebens<br />

(Gottesdienste, Feiertage, sonstige Veranstaltungen etc.)<br />

in <strong>der</strong> Regel während <strong>der</strong> letzten fünf Kalen<strong>der</strong>jahre,<br />

4.6 eine Bestätigung, dass die Jüdische Gemeinde die<br />

gr<strong>und</strong>legenden Prinzipien des Gr<strong>und</strong>gesetzes für die<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verfassung für<br />

Rheinland-Pfalz achtet,<br />

4.7 das Testat einer vereidigten Wirtschaftsprüferin o<strong>der</strong><br />

eines vereidigten Wirtschaftsprüfers über die Finanzausstattung<br />

<strong>der</strong> Jüdischen Gemeinde,<br />

4.8 den Nachweis über die im Judentum erfolgte Anerkennung<br />

als Jüdische Gemeinde durch Vorlage einer<br />

Bestätigung einer <strong>der</strong> folgenden in Deutschland ansässigen<br />

<strong>und</strong> anerkannten Rabbinerkonferenzen<br />

– Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland,<br />

Roonstraße 50, 50674 Köln<br />

o<strong>der</strong><br />

– Allgemeine Rabbinerkonferenz, Hunoldsgraben 28,<br />

86150 Augsburg.<br />

5 Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt des Ministeriums in Kraft.<br />

Allgemeines Stellen- <strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />

für den Schulaufsichtsdienst bei <strong>der</strong> Aufsichts<strong>und</strong><br />

<strong>Dienst</strong>leistungsdirektion<br />

Bekanntmachung des Ministeriums<br />

für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung <strong>und</strong> Kultur<br />

vom 15. April 2013 (9212)<br />

In § 27 <strong>der</strong> Laufbahnverordnung für den Schuldienst, den<br />

Schulaufsichtsdienst <strong>und</strong> den schulpsychologischen <strong>Dienst</strong><br />

(SchulLbVO) vom 15. August 2012 wurden die Befähigungsvoraussetzungen<br />

für die Übernahme eines Amtes in <strong>der</strong><br />

Schulaufsicht neu geregelt. In diesem Zusammenhang wurde<br />

das Stellen- <strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsprofil für Schulaufsichts -<br />

beamtinnen <strong>und</strong> Schulaufsichtsbeamte bei <strong>der</strong> Aufsichts- <strong>und</strong><br />

<strong>Dienst</strong>leistungsdirektion überarbeitet. Die folgende Veröffent -<br />

lichung bietet Interessierten die Möglichkeit, sich rechtzeitig<br />

<strong>und</strong> umfassend über die zu erwartenden Aufgaben <strong>und</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen von Schulaufsichtsbeamtinnen <strong>und</strong> -beamten<br />

in <strong>der</strong> Schulaufsicht bei <strong>der</strong> Aufsichts- <strong>und</strong> <strong>Dienst</strong>leistungs -<br />

direktion zu informieren. Dieses ist die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Auswahlentscheidung bei <strong>der</strong> Besetzung von Schul -<br />

aufsichtsbeamtenstellen bei <strong>der</strong> Aufsichts- <strong>und</strong> <strong>Dienst</strong>leistungsdirektion:<br />

Die künftige Referentin o<strong>der</strong> den künftigen Referenten in<br />

<strong>der</strong> Abteilung Schulaufsicht, Schulberatung <strong>und</strong> Schulentwicklung<br />

erwartet ein breit gefächertes Aufgabenfeld; es<br />

beinhaltet vor allem die schulfachliche <strong>und</strong> schulaufsichtliche<br />

Zuständigkeit für eine Reihe von Schulen, wobei die Anzahl<br />

<strong>und</strong> die räumliche Verteilung von <strong>der</strong> Schulart abhängen.<br />

Zu den Kernaufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />

a) Beratung, Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Schulen in<br />

<strong>der</strong> Personal-, Unterrichts- <strong>und</strong> Organisationsentwicklung<br />

sowie <strong>der</strong> kontinuierlichen Qualitätsarbeit;<br />

b) <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> Fachaufsicht;<br />

c) Konfliktprävention <strong>und</strong> Konfliktregelung;<br />

d) Kooperationen mit Elternvertretungen, Personalvertretungen,<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten;<br />

e) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit sowie Koope -<br />

rationen mit Schulträgern <strong>und</strong> außerschulischen Institutionen;<br />

f) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Schulwesens;<br />

g) Personalauswahl, Personalverwaltung, Personalführung,<br />

Personalentwicklung;<br />

h) Verwaltungshandeln<br />

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden von den Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerbern folgende Kompetenzen erwartet:<br />

Sach-, Fach- <strong>und</strong> Personalkompetenz<br />

(Kenntnisse über Auftrag, Rechtsrahmen <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />

schulaufsichtlichen Verwaltungshandelns sowie über Qualität<br />

von Unterricht <strong>und</strong> Schule; Kenntnisse über aktuelle<br />

bildungspolitische Themen; IT-Anwen<strong>der</strong>kenntnisse; Fähigkeit,<br />

Denk- <strong>und</strong> Arbeitsprozesse zielorientiert zu struktu -<br />

rieren <strong>und</strong> umzusetzen; Interesse an Verwaltungsaufgaben

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