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BAKALARKA PDF - Theses

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und ihn durch den Verbalstil zu ersetzen, diese Versuche blieben aber unerfolgreich. Die<br />

Stellung des Nominalstils zeigt sich in der Rechtssprache als berechtigt, weil durch ihn die<br />

semantischen Nuancen zum Ausdruck kommen können, was in der Sprache des Rechts von<br />

elementarer Bedeutung ist. Das wollen wir an einem klaren Beispiel StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2<br />

F 21 veranschaulichen:<br />

Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl<br />

verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandenraubes sein, wenn es am Tatort an der<br />

Ausführung des Raubes unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als<br />

täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Raub von mindestens<br />

zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen<br />

wird (Fortführung von BGHSt 46, 120).<br />

Das, was in der Gemeinsprache als rauben ausgedruckt wurde, kommt in dieser<br />

Aussage mit Wörtern Begehung von Raub, Ausführung des Raubes zum Ausdruck und diese<br />

semantischen Nuancen, die durch Nominalisierung ausgedrückt werden, spielen vor allem im<br />

Recht eine wichtige Rolle, weil mit jeder sprachlichen Nuance, jedem Bedeutungsunterschied,<br />

eine andere Strafe verhängt werden kann. (Oder allgemeiner gesagt – andere Rechtsfolgen.)<br />

Als letzte Anmerkung zu dem Stil der juristischen Texte möchten wir die Beliebtheit und<br />

hohe Produktivität des -ung Suffix, das in diesen Texten sehr oft vorkommt, erwähnen.<br />

Wir haben in diesem Kapitel nur auf manche Spezifika der deutschen Rechtssprache<br />

eingegangen und sind uns im Klaren, dass es noch Eigenschaften gibt, die erwähnt werden<br />

sollten (Stellung der FVG, Verhältnis zu anderen FS, Gewinn des semantischen Inhalts durch<br />

Kontext, wertbeladene Wörter mit neutralem Inhalt, Perspektivisierung usw.), trotzdem solle<br />

an dieser Stelle die Problematik abgeschlossen werden und wir hoffen, dass für den Leser eine<br />

kleine Einführung in die Problematik dieses komplexen Themas verschafft wurde.<br />

8. Praktischer Teil<br />

In den vorgegangenen Kapiteln haben wir eine theoretische Grundlage dieser Arbeit<br />

geschaffen, an die wir jetzt in einer praktischen Analyse eines juristischen Textes anknüpfen<br />

wollen. Die Merkmale, die wir bis jetzt bestimmt haben und von denen wir vermuten, dass sie<br />

als typisch für die Fachsprache oder Rechtssprache gelten, werden uns als eine Stütze in<br />

21 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs046138.html (Zugriff am14.04.2013)<br />

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