BAKALARKA PDF - Theses
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und ihn durch den Verbalstil zu ersetzen, diese Versuche blieben aber unerfolgreich. Die<br />
Stellung des Nominalstils zeigt sich in der Rechtssprache als berechtigt, weil durch ihn die<br />
semantischen Nuancen zum Ausdruck kommen können, was in der Sprache des Rechts von<br />
elementarer Bedeutung ist. Das wollen wir an einem klaren Beispiel StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2<br />
F 21 veranschaulichen:<br />
Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl<br />
verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandenraubes sein, wenn es am Tatort an der<br />
Ausführung des Raubes unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als<br />
täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Raub von mindestens<br />
zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen<br />
wird (Fortführung von BGHSt 46, 120).<br />
Das, was in der Gemeinsprache als rauben ausgedruckt wurde, kommt in dieser<br />
Aussage mit Wörtern Begehung von Raub, Ausführung des Raubes zum Ausdruck und diese<br />
semantischen Nuancen, die durch Nominalisierung ausgedrückt werden, spielen vor allem im<br />
Recht eine wichtige Rolle, weil mit jeder sprachlichen Nuance, jedem Bedeutungsunterschied,<br />
eine andere Strafe verhängt werden kann. (Oder allgemeiner gesagt – andere Rechtsfolgen.)<br />
Als letzte Anmerkung zu dem Stil der juristischen Texte möchten wir die Beliebtheit und<br />
hohe Produktivität des -ung Suffix, das in diesen Texten sehr oft vorkommt, erwähnen.<br />
Wir haben in diesem Kapitel nur auf manche Spezifika der deutschen Rechtssprache<br />
eingegangen und sind uns im Klaren, dass es noch Eigenschaften gibt, die erwähnt werden<br />
sollten (Stellung der FVG, Verhältnis zu anderen FS, Gewinn des semantischen Inhalts durch<br />
Kontext, wertbeladene Wörter mit neutralem Inhalt, Perspektivisierung usw.), trotzdem solle<br />
an dieser Stelle die Problematik abgeschlossen werden und wir hoffen, dass für den Leser eine<br />
kleine Einführung in die Problematik dieses komplexen Themas verschafft wurde.<br />
8. Praktischer Teil<br />
In den vorgegangenen Kapiteln haben wir eine theoretische Grundlage dieser Arbeit<br />
geschaffen, an die wir jetzt in einer praktischen Analyse eines juristischen Textes anknüpfen<br />
wollen. Die Merkmale, die wir bis jetzt bestimmt haben und von denen wir vermuten, dass sie<br />
als typisch für die Fachsprache oder Rechtssprache gelten, werden uns als eine Stütze in<br />
21 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs046138.html (Zugriff am14.04.2013)<br />
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