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Arrangierte Liebe : Leitfaden zur Sonderausstellung in der ... - Oapen

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In den Händen <strong>der</strong> Männer –<br />

Hochzeit bei den Iatmul<br />

Hochzeit und Ehe legalisieren auch bei den Iatmul<br />

die Beziehung zwischen Mann und Frau. In<br />

<strong>der</strong> Regel heiraten die Iatmul-Frauen im Alter zwischen<br />

14 und 18 Jahren. Die Hochzeitszeremonie<br />

besteht im Wesentlichen aus <strong>der</strong> Übergabe e<strong>in</strong>es<br />

Brautpreises von <strong>der</strong> Familie des Bräutigams an<br />

die Familie <strong>der</strong> Braut. Dieser legitimiert die Beziehung<br />

zwischen den Ehepartnern (Hauser-Schäubl<strong>in</strong><br />

1977:73; Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1985:525). Früher<br />

zog die Frau erst nach <strong>der</strong> Hochzeit <strong>in</strong> das Haus<br />

ihres Ehemannes, <strong>der</strong> oftmals mit den Familien<br />

se<strong>in</strong>er Brü<strong>der</strong> zusammenlebt (Hauser-Schäubl<strong>in</strong><br />

1985:520), doch etwa seit dem Zweiten Weltkrieg<br />

geschieht dieses oft schon davor. Mittlerweile bedeutet<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zug beim Bräutigam, im Gegensatz<br />

<strong>zur</strong> Geschichte von Kwapmei, auch die Aufnahme<br />

geschlechtlicher Beziehungen, so dass oft schon<br />

mehr als e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d gezeugt wird, bevor die Beziehung<br />

durch die Übergabe des Brautpreises offiziell<br />

als Ehe zählt (Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1977:73). Jedoch<br />

lebt die Frau bis <strong>zur</strong> Hochzeitszeremonie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

unsicheren Status. So kann es passieren, dass <strong>der</strong><br />

Bräutigam den Brautpreis verweigert und die Frau<br />

nach e<strong>in</strong>iger Zeit wie<strong>der</strong> abweist. E<strong>in</strong> solches Verhalten<br />

wird bei den Iatmul allerd<strong>in</strong>gs nicht gerne<br />

gesehen (Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1977:77f.).<br />

Die Hochzeitszeremonie <strong>der</strong> Iatmul ist also e<strong>in</strong>e<br />

Transaktion zwischen <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Braut und <strong>der</strong><br />

des Bräutigams und somit nicht primär e<strong>in</strong>e Angelegenheit<br />

zwischen zwei Personen. Die Übergabe<br />

des Brautpreises wird ausschließlich von Männern<br />

88<br />

durchgeführt, <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Übergabe wird<br />

vom Bräutigam, Bru<strong>der</strong> und Vater <strong>der</strong> Braut festgesetzt<br />

(Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1977:83). Traditionell<br />

besteht <strong>der</strong> Brautpreis <strong>der</strong> Iatmul aus Muschelgeld.<br />

Dieses wurde hierfür an e<strong>in</strong>e mehrere Meter lange<br />

Schnur aus Pflanzenfasern gereiht. Mit e<strong>in</strong>er ähnlichen<br />

Schnur wurde auch die Braut ausgestattet.<br />

Zusätzlich wurde sie mit Baumharz e<strong>in</strong>gerieben,<br />

mit roter Farbe bemalt und bekam als beson<strong>der</strong>es<br />

Charakteristikum die Brauthaube. Der Wert des<br />

Brautschmucks stand immer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten<br />

Verhältnis <strong>zur</strong> Höhe des Brautpreises.<br />

Bei <strong>der</strong> Übergabe des Brautpreises gab es lange<br />

Diskussionen über die Qualität des Muschelgeldes,<br />

diese fallen jedoch mittlerweile weg, da <strong>der</strong> Brautpreis<br />

seit etwa 1950 <strong>in</strong> Form von Geldsche<strong>in</strong>en<br />

überreicht wird. Die Höhe des Brautpreises wird<br />

von dem Vater und den Brü<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Braut festgelegt.<br />

Er ist beson<strong>der</strong>s hoch, wenn die Braut das älteste<br />

K<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Familie ist und bereits für ihre Mutter<br />

e<strong>in</strong>e hohe Summe bezahlt wurde. Heute br<strong>in</strong>gt<br />

die Braut Geld und e<strong>in</strong>e Aussteuer (z.B. Kochtöpfe<br />

und Paddel) im Wert von etwa zwei Dritteln des<br />

Brautpreises mit <strong>in</strong> die Ehe (Hauser-Schäubl<strong>in</strong><br />

1977:83; Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1985:525f.).<br />

Der Brautpreis bedeutet die Ablösung <strong>der</strong> Frau<br />

von ihrer Familie und die Anglie<strong>der</strong>ung an die<br />

Familie des Bräutigams. Dies be<strong>in</strong>haltet auch alle<br />

Dienstleistungen, die die Frau nun für ihre neue<br />

Verwandtschaft leistet, so z.B. die Versorgung <strong>der</strong><br />

Familie mit Grundnahrungsmitteln. Oft zahlt <strong>der</strong><br />

Vater <strong>der</strong> Braut deshalb auch e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Geldgabe<br />

an den Vater des Bräutigams, damit se<strong>in</strong>e<br />

Tochter auch nach <strong>der</strong> Hochzeit noch regelmäßi-

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