Arrangierte Liebe : Leitfaden zur Sonderausstellung in der ... - Oapen
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In den Händen <strong>der</strong> Männer –<br />
Hochzeit bei den Iatmul<br />
Hochzeit und Ehe legalisieren auch bei den Iatmul<br />
die Beziehung zwischen Mann und Frau. In<br />
<strong>der</strong> Regel heiraten die Iatmul-Frauen im Alter zwischen<br />
14 und 18 Jahren. Die Hochzeitszeremonie<br />
besteht im Wesentlichen aus <strong>der</strong> Übergabe e<strong>in</strong>es<br />
Brautpreises von <strong>der</strong> Familie des Bräutigams an<br />
die Familie <strong>der</strong> Braut. Dieser legitimiert die Beziehung<br />
zwischen den Ehepartnern (Hauser-Schäubl<strong>in</strong><br />
1977:73; Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1985:525). Früher<br />
zog die Frau erst nach <strong>der</strong> Hochzeit <strong>in</strong> das Haus<br />
ihres Ehemannes, <strong>der</strong> oftmals mit den Familien<br />
se<strong>in</strong>er Brü<strong>der</strong> zusammenlebt (Hauser-Schäubl<strong>in</strong><br />
1985:520), doch etwa seit dem Zweiten Weltkrieg<br />
geschieht dieses oft schon davor. Mittlerweile bedeutet<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zug beim Bräutigam, im Gegensatz<br />
<strong>zur</strong> Geschichte von Kwapmei, auch die Aufnahme<br />
geschlechtlicher Beziehungen, so dass oft schon<br />
mehr als e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d gezeugt wird, bevor die Beziehung<br />
durch die Übergabe des Brautpreises offiziell<br />
als Ehe zählt (Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1977:73). Jedoch<br />
lebt die Frau bis <strong>zur</strong> Hochzeitszeremonie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
unsicheren Status. So kann es passieren, dass <strong>der</strong><br />
Bräutigam den Brautpreis verweigert und die Frau<br />
nach e<strong>in</strong>iger Zeit wie<strong>der</strong> abweist. E<strong>in</strong> solches Verhalten<br />
wird bei den Iatmul allerd<strong>in</strong>gs nicht gerne<br />
gesehen (Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1977:77f.).<br />
Die Hochzeitszeremonie <strong>der</strong> Iatmul ist also e<strong>in</strong>e<br />
Transaktion zwischen <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Braut und <strong>der</strong><br />
des Bräutigams und somit nicht primär e<strong>in</strong>e Angelegenheit<br />
zwischen zwei Personen. Die Übergabe<br />
des Brautpreises wird ausschließlich von Männern<br />
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durchgeführt, <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Übergabe wird<br />
vom Bräutigam, Bru<strong>der</strong> und Vater <strong>der</strong> Braut festgesetzt<br />
(Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1977:83). Traditionell<br />
besteht <strong>der</strong> Brautpreis <strong>der</strong> Iatmul aus Muschelgeld.<br />
Dieses wurde hierfür an e<strong>in</strong>e mehrere Meter lange<br />
Schnur aus Pflanzenfasern gereiht. Mit e<strong>in</strong>er ähnlichen<br />
Schnur wurde auch die Braut ausgestattet.<br />
Zusätzlich wurde sie mit Baumharz e<strong>in</strong>gerieben,<br />
mit roter Farbe bemalt und bekam als beson<strong>der</strong>es<br />
Charakteristikum die Brauthaube. Der Wert des<br />
Brautschmucks stand immer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten<br />
Verhältnis <strong>zur</strong> Höhe des Brautpreises.<br />
Bei <strong>der</strong> Übergabe des Brautpreises gab es lange<br />
Diskussionen über die Qualität des Muschelgeldes,<br />
diese fallen jedoch mittlerweile weg, da <strong>der</strong> Brautpreis<br />
seit etwa 1950 <strong>in</strong> Form von Geldsche<strong>in</strong>en<br />
überreicht wird. Die Höhe des Brautpreises wird<br />
von dem Vater und den Brü<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Braut festgelegt.<br />
Er ist beson<strong>der</strong>s hoch, wenn die Braut das älteste<br />
K<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Familie ist und bereits für ihre Mutter<br />
e<strong>in</strong>e hohe Summe bezahlt wurde. Heute br<strong>in</strong>gt<br />
die Braut Geld und e<strong>in</strong>e Aussteuer (z.B. Kochtöpfe<br />
und Paddel) im Wert von etwa zwei Dritteln des<br />
Brautpreises mit <strong>in</strong> die Ehe (Hauser-Schäubl<strong>in</strong><br />
1977:83; Hauser-Schäubl<strong>in</strong> 1985:525f.).<br />
Der Brautpreis bedeutet die Ablösung <strong>der</strong> Frau<br />
von ihrer Familie und die Anglie<strong>der</strong>ung an die<br />
Familie des Bräutigams. Dies be<strong>in</strong>haltet auch alle<br />
Dienstleistungen, die die Frau nun für ihre neue<br />
Verwandtschaft leistet, so z.B. die Versorgung <strong>der</strong><br />
Familie mit Grundnahrungsmitteln. Oft zahlt <strong>der</strong><br />
Vater <strong>der</strong> Braut deshalb auch e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Geldgabe<br />
an den Vater des Bräutigams, damit se<strong>in</strong>e<br />
Tochter auch nach <strong>der</strong> Hochzeit noch regelmäßi-