Explosionsschutzdokument - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Explosionsschutz<br />
In feuergefährdeten Räumen, z. B. Lackierräumen<br />
oder gesonderten Bereichen,<br />
müssen die explosionsgefährdeten<br />
Be reiche durch den Betreiber festgelegt<br />
werden. Diese explosionsgefährdeten<br />
Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit<br />
des Auftretens gefährlicher<br />
explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen<br />
eingeteilt:<br />
Zone 0: Bereich, in dem explo sionsfähige<br />
Atmosphäre als Mischung<br />
brennbarer Stoffe in Form von Gas,<br />
Dampf oder Nebel mit Luft ständig<br />
oder langzeitig oder häufig vorhanden<br />
ist.<br />
Zone 1: Bereich, in dem damit zu rechnen<br />
ist, dass explosionsfähige Atmosphäre<br />
als Mischung brenn barer Stoffe<br />
in Form von Gas, Dampf oder Nebel<br />
mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich<br />
auftritt.<br />
Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb<br />
nicht damit zu rechnen ist, dass<br />
explosionsfähige Atmo sphäre als Mischung<br />
brenn barer Stoffe in Form von<br />
Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt,<br />
wenn sie aber dennoch auftritt, dann<br />
nur kurz zeitig.<br />
Verarbeitungsbeispiele mit<br />
Angabe der explosionsgefährdeten<br />
Bereiche siehe Anhang 1.<br />
Explosionsgefährdete Bereiche gelten<br />
immer gleichzeitig als feuergefährdete<br />
Bereiche.<br />
Neben den Brandschutzmaßnahmen<br />
(siehe Abschnitt „Brandschutz“) müssen<br />
in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
zusätzlich folgende Forderungen erfüllt<br />
sein:<br />
• Fußböden müssen elektrostatisch ableitfähig<br />
sein. In explosionsgefährdeten<br />
Bereichen darf der Ableitwiderstand<br />
des Fußbodens einschließlich des Fußbodenbelages<br />
den Wert von 108 Ohm<br />
nicht überschreiten. Geeignet sind z. B.<br />
Böden aus Beton, leitfähigem Terrazzo.<br />
• Der Gebrauch von Gegenständen oder<br />
Einrichtungen aus isolierenden Materialien<br />
in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
ist zu vermeiden.<br />
Können Gegenstände oder Einrichtungen<br />
aus leitfähigen oder ableitfähigen<br />
Materialien nicht eingesetzt werden,<br />
sind Maßnahmen gegen gefährliche<br />
Aufladungen zu treffen. Mögliche Maßnahmen<br />
sind z. B. leitfähige oder ableitfähige<br />
Beschichtungen, leitfähige<br />
Fäden in Textilien oder auch sicher<br />
wirkende organisatorische Maßnahmen.<br />
• Zum Reinigen keine Funken erzeugenden<br />
Werkzeuge einsetzen, wenn dabei<br />
Funkengarben entstehen können<br />
• Keine Gegenstände mit heißen Oberflächen<br />
(z. B. Heizplatten) aufstellen<br />
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