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Explosionsschutzdokument - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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Explosionsschutz<br />

In feuergefährdeten Räumen, z. B. Lackierräumen<br />

oder gesonderten Bereichen,<br />

müssen die explosionsgefährdeten<br />

Be reiche durch den Betreiber festgelegt<br />

werden. Diese explosionsgefährdeten<br />

Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit<br />

des Auftretens gefährlicher<br />

explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen<br />

eingeteilt:<br />

Zone 0: Bereich, in dem explo sionsfähige<br />

Atmosphäre als Mischung<br />

brennbarer Stoffe in Form von Gas,<br />

Dampf oder Nebel mit Luft ständig<br />

oder langzeitig oder häufig vorhanden<br />

ist.<br />

Zone 1: Bereich, in dem damit zu rechnen<br />

ist, dass explosionsfähige Atmosphäre<br />

als Mischung brenn barer Stoffe<br />

in Form von Gas, Dampf oder Nebel<br />

mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich<br />

auftritt.<br />

Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb<br />

nicht damit zu rechnen ist, dass<br />

explosionsfähige Atmo sphäre als Mischung<br />

brenn barer Stoffe in Form von<br />

Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt,<br />

wenn sie aber dennoch auftritt, dann<br />

nur kurz zeitig.<br />

Verarbeitungsbeispiele mit<br />

Angabe der explosionsgefährdeten<br />

Bereiche siehe Anhang 1.<br />

Explosionsgefährdete Bereiche gelten<br />

immer gleichzeitig als feuergefährdete<br />

Bereiche.<br />

Neben den Brandschutzmaßnahmen<br />

(siehe Abschnitt „Brandschutz“) müssen<br />

in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

zusätzlich folgende Forderungen erfüllt<br />

sein:<br />

• Fußböden müssen elektrostatisch ableitfähig<br />

sein. In explosionsgefährdeten<br />

Bereichen darf der Ableitwiderstand<br />

des Fußbodens einschließlich des Fußbodenbelages<br />

den Wert von 108 Ohm<br />

nicht überschreiten. Geeignet sind z. B.<br />

Böden aus Beton, leitfähigem Terrazzo.<br />

• Der Gebrauch von Gegenständen oder<br />

Einrichtungen aus isolierenden Materialien<br />

in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

ist zu vermeiden.<br />

Können Gegenstände oder Einrichtungen<br />

aus leitfähigen oder ableitfähigen<br />

Materialien nicht eingesetzt werden,<br />

sind Maßnahmen gegen gefährliche<br />

Aufladungen zu treffen. Mögliche Maßnahmen<br />

sind z. B. leitfähige oder ableitfähige<br />

Beschichtungen, leitfähige<br />

Fäden in Textilien oder auch sicher<br />

wirkende organisatorische Maßnahmen.<br />

• Zum Reinigen keine Funken erzeugenden<br />

Werkzeuge einsetzen, wenn dabei<br />

Funkengarben entstehen können<br />

• Keine Gegenstände mit heißen Oberflächen<br />

(z. B. Heizplatten) aufstellen<br />

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