Explosionsschutzdokument - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Verarbeiten von UV-Lacken<br />
Bei der UV-Technologie wird der flüssige<br />
Lackfilm durch ultraviolette Strahlen<br />
ausgehärtet. Diese Aushärtung erfolgt<br />
sehr schnell, meistens in Sek<strong>und</strong>en oder<br />
Bruchteilen von Sek<strong>und</strong>en. Zum Start<br />
der Polymerisation werden in der Regel<br />
Fotoinitiatoren eingesetzt. Andere Bestand<br />
teile der UV-Lacke können Pigmente<br />
oder Additive sein. Normalerweise sind<br />
UV-Lacke lösemittelfrei <strong>und</strong> damit nicht<br />
entzündbar (siehe Wasserlacke).<br />
Bei der Verarbeitung von UV-Lacken<br />
entstehen Gefährdungen, die von der<br />
chemischen Zusammensetzung des<br />
Beschichtungs stoffes, der angewandten<br />
Applikationstechnik <strong>und</strong> der Art<br />
der Aushärtung des Lackes bestimmt<br />
werden. Diese signifikanten Gefährdungen<br />
<strong>und</strong> die wichtigsten Schutzmaßnahmen<br />
sind:<br />
Besonders zu beachten ist, dass die<br />
meisten UV-Lacke ohne UV-Bestrahlung<br />
nicht aushärten. Daher sind<br />
insbesondere der Hautkontakt <strong>und</strong><br />
das Einatmen von Lackaerosolen zu<br />
vermeiden.<br />
Gefährdung<br />
Kontakt mit oder Einatmen<br />
von UV‐Lacken<br />
oder Aerosolen <strong>und</strong><br />
Lösemitteln als Nebel<br />
oder Flüssigkeiten<br />
Einatmen von Ozon<br />
Exposition<br />
gegenüber UV-Licht<br />
Schutzmaßnahmen<br />
• Vermeidung oder Reduzierung von Lackaerosolen durch geeignete<br />
Beschichtungstechnik (z. B. Tauchlackieren, Walzenauftrag,<br />
nebelarme Spritzverfahren)<br />
• Einbau einer technischen Lüftung, z. B. entsprechend:<br />
– EN 12215 (Spritzkabinen <strong>und</strong> Spritzstände) oder<br />
– EN 13355 (kombinierte Spritzkabinen)<br />
• Erfassung des Ozon durch geeignete technische Lüftung<br />
• Keine Rückführung der abgesaugten Luft in den Arbeitsraum<br />
• Einbau geeigneter Einrichtungen (z. B. Filter) vor Ableitung in die<br />
Umgebung<br />
• Messung der Ozon-Konzentration vor Inbetriebnahme<br />
• Vermeidung der Emissionen von gefährlicher Strahlung in den<br />
Arbeitsraum durch geeignete Abschirmung<br />
• Abschirmung des reflektierten Lichts<br />
• Verriegelung der Zugänge <strong>und</strong> Öffnungen von UV-Trocknungsanlagen<br />
mit den Strahlungsquellen<br />
• Bei begehbaren Kabinen sind Einrichtungen zum Erkennen von<br />
Personen notwendig (z. B. Bewegungsmelder).<br />
Diese Einrichtungen müssen mit den Strahlungsquellen von<br />
UV‐Trocknungsanlagen elektrisch verriegelt sein.<br />
• Regelmäßige Prüfung der Dichtungen <strong>und</strong> Abdeckungen bei der<br />
Instandhaltung<br />
UV-Härtung von lackierten <strong>Holz</strong>stühlen<br />
Ausführlichere Informationen zur<br />
Auswahl <strong>und</strong> zur sicheren Verarbeitung<br />
von UV-Lacken sind enthalten im<br />
europäischen „UV-protocol coating“,<br />
das im Jahr 2005 verabschiedet wurde.<br />
Das Protokoll ist verfügbar unter<br />
www.vdma.org/uv<br />
UV-Härtung von lackierten Fahrzeugteilen<br />
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