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Explosionsschutzdokument - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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Verarbeiten von UV-Lacken<br />

Bei der UV-Technologie wird der flüssige<br />

Lackfilm durch ultraviolette Strahlen<br />

ausgehärtet. Diese Aushärtung erfolgt<br />

sehr schnell, meistens in Sek<strong>und</strong>en oder<br />

Bruchteilen von Sek<strong>und</strong>en. Zum Start<br />

der Polymerisation werden in der Regel<br />

Fotoinitiatoren eingesetzt. Andere Bestand<br />

teile der UV-Lacke können Pigmente<br />

oder Additive sein. Normalerweise sind<br />

UV-Lacke lösemittelfrei <strong>und</strong> damit nicht<br />

entzündbar (siehe Wasserlacke).<br />

Bei der Verarbeitung von UV-Lacken<br />

entstehen Gefährdungen, die von der<br />

chemischen Zusammensetzung des<br />

Beschichtungs stoffes, der angewandten<br />

Applikationstechnik <strong>und</strong> der Art<br />

der Aushärtung des Lackes bestimmt<br />

werden. Diese signifikanten Gefährdungen<br />

<strong>und</strong> die wichtigsten Schutzmaßnahmen<br />

sind:<br />

Besonders zu beachten ist, dass die<br />

meisten UV-Lacke ohne UV-Bestrahlung<br />

nicht aushärten. Daher sind<br />

insbesondere der Hautkontakt <strong>und</strong><br />

das Einatmen von Lackaerosolen zu<br />

vermeiden.<br />

Gefährdung<br />

Kontakt mit oder Einatmen<br />

von UV‐Lacken<br />

oder Aerosolen <strong>und</strong><br />

Lösemitteln als Nebel<br />

oder Flüssigkeiten<br />

Einatmen von Ozon<br />

Exposition<br />

gegenüber UV-Licht<br />

Schutzmaßnahmen<br />

• Vermeidung oder Reduzierung von Lackaerosolen durch geeignete<br />

Beschichtungstechnik (z. B. Tauchlackieren, Walzenauftrag,<br />

nebelarme Spritzverfahren)<br />

• Einbau einer technischen Lüftung, z. B. entsprechend:<br />

– EN 12215 (Spritzkabinen <strong>und</strong> Spritzstände) oder<br />

– EN 13355 (kombinierte Spritzkabinen)<br />

• Erfassung des Ozon durch geeignete technische Lüftung<br />

• Keine Rückführung der abgesaugten Luft in den Arbeitsraum<br />

• Einbau geeigneter Einrichtungen (z. B. Filter) vor Ableitung in die<br />

Umgebung<br />

• Messung der Ozon-Konzentration vor Inbetriebnahme<br />

• Vermeidung der Emissionen von gefährlicher Strahlung in den<br />

Arbeitsraum durch geeignete Abschirmung<br />

• Abschirmung des reflektierten Lichts<br />

• Verriegelung der Zugänge <strong>und</strong> Öffnungen von UV-Trocknungsanlagen<br />

mit den Strahlungsquellen<br />

• Bei begehbaren Kabinen sind Einrichtungen zum Erkennen von<br />

Personen notwendig (z. B. Bewegungsmelder).<br />

Diese Einrichtungen müssen mit den Strahlungsquellen von<br />

UV‐Trocknungsanlagen elektrisch verriegelt sein.<br />

• Regelmäßige Prüfung der Dichtungen <strong>und</strong> Abdeckungen bei der<br />

Instandhaltung<br />

UV-Härtung von lackierten <strong>Holz</strong>stühlen<br />

Ausführlichere Informationen zur<br />

Auswahl <strong>und</strong> zur sicheren Verarbeitung<br />

von UV-Lacken sind enthalten im<br />

europäischen „UV-protocol coating“,<br />

das im Jahr 2005 verabschiedet wurde.<br />

Das Protokoll ist verfügbar unter<br />

www.vdma.org/uv<br />

UV-Härtung von lackierten Fahrzeugteilen<br />

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