Explosionsschutzdokument - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Anhang 1: Verarbeitungsbeispiele mit Angabe der explosionsgefährdeten Bereiche – Flammpunktkriterium<br />
Verarbeitungsfall 2<br />
Gesonderte Räume (Lackierräume) zum<br />
Verarbeiten von flüssigen brennbaren<br />
Beschichtungsstoffen.<br />
Lackierraum mit Spritzstand<br />
Feuergefährdet<br />
Lackierraum mit Spritzkabine<br />
Feuergefährdet<br />
Verarbeitung von lösemittelhaltigen<br />
Beschichtungs stoffen mit einem<br />
• Flammpunkt 21 °C, wenn sie betriebsmäßig*<br />
nicht über ihren Flammpunkt<br />
erwärmt werden.<br />
1 m<br />
Zone 2<br />
1 m<br />
1 m<br />
Zone 2<br />
Feuergefährdet<br />
Feuergefährdet<br />
1 m<br />
1 m<br />
Hinweis:<br />
Explosionsgefährdete Bereiche<br />
gelten immer gleichzeitig als feuergefährdete<br />
Bereiche.<br />
Zone 2<br />
Zone 2<br />
Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152<br />
(früher: Explosionsschutz-Regeln –<br />
BGR 104)<br />
Art der Lüftung<br />
Einteilung der Bereiche<br />
in Zonen<br />
Inneres von Ständen <strong>und</strong> technische Lüftung Zone 2: Im Inneren<br />
Kabinen<br />
Um Standöffnung (ständige technische Lüftung Zone 2: 1 m<br />
Öffnungen, aber keine Türen)<br />
* Betriebsmäßige Erwärmung liegt vor, wenn Beschichtungsstoffe durch das Arbeitsverfahren (z. B. Heißspritzen) erwärmt werden.<br />
Maßgebend ist jeweils die höchste Temperatur, sei es des Beschichtungsstoffes an der Arbeitsstelle (z. B. an der Spritz- oder Sprühdose)<br />
oder des zu beschichtenden Gutes. Hierzu zählt nicht die natürliche Erwärmung in Arbeitsgefäßen an heißen Tagen.<br />
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