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BLV Magazin 1-2008 - Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg

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Angestellte<br />

vergleichbaren Beamten ca. 500 Euro<br />

netto/Monat weniger. Der <strong>BLV</strong> erachtet<br />

diese Situation als äußerst unbefriedigend<br />

und fordert das Kultusministerium<br />

auf, in Verhandlungen mit dem<br />

Finanzministerium diese Ungerechtigkeit<br />

abzumildern bzw. zu beseitigen, da<br />

unseres Erachtens eine solch erhebliche<br />

Gehaltseinbuße im Vergleich zu den<br />

Kollegen, die ins Beamtenverhältnis gelangen,<br />

schlicht und einfach ungerecht<br />

und so nicht tragbar ist.<br />

Für die Mitglieder des Referats Angestellte:<br />

Elisabeth Bezner<br />

Dienstrecht<br />

„spickmich“-Urteil:<br />

Wenig Schutz für Lehrkräfte<br />

Mit Urteil vom 11.07.2007, AZ 28 O<br />

263/7, hat das Landgericht Köln den Antrag<br />

einer Lehrer in auf Erlass einer einstwe<br />

ilige Ver f ügung abgew iesen. D ie P ädagogin<br />

wollte dem Betreiber einer Homepage<br />

untersagen lassen, Bewertungen<br />

und Daten zu ihrer Person im Internet<br />

zu veröffentlichen. Auf der Seite www.<br />

spickmich.de können Schülerinnen und<br />

Schüler unter anderem die Lehrerinnen<br />

und Lehrer ihrer Schule darstellen und<br />

beurteilen. Dagegen wollte sich die Klägerin<br />

wehren.<br />

Immerhin verfügt das beklagte Schülerportal<br />

über derzeit rd. 100.000 angemeldete<br />

Mitglieder. Unter der Rubrik<br />

„Meine Schule“ ist es den Schülern möglich,<br />

Meinungen abzugeben und Noten<br />

zu vergeben. Auf der Schulseite „Lehrerzimmer“<br />

können den Pädagogen z.B.<br />

in den Kategorien „cool“, „sexy“, „beliebt“,<br />

„motiviert“, „faire Noten“, „guter<br />

Unterricht“ Schulnoten zugeordnet<br />

werden. Die Klägerin war im Mai 2007<br />

aufmerksam geworden, dass sie mit ihrem<br />

Namen, Schulort und dem Fach<br />

Deutsch auf www.spickmich.de genannt<br />

und mit einer Gesamtnote von 4,3<br />

bedacht wurde.<br />

Die Verfügungsklägerin begründete ihren<br />

Unterlassungsanspruch damit, dass<br />

sie mit den Schülerbewertungen im Internet<br />

ihre Persönlichkeitsrechte verletzt<br />

sehe. Darüber hinaus war sie der<br />

Ansicht, dass mit den Angaben zu ihrem<br />

Namen, Schulort und Unterrichtsfach ein<br />

Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz<br />

vorliege. Der Klagebegründung<br />

widersprachen die Richter am Landgericht<br />

Köln. Anhand des zu beurteilenden<br />

Einzelfalls sei eine Güterabwägung<br />

der anderen Seite erforderlich. Die beanstandeten<br />

Bewertungen seien vom<br />

Grundrecht der freien Meinungsäußerung<br />

gedeckt und stellten auch keine<br />

unzulässige Schmähkritik dar.<br />

Auch der Datenschutz sei nicht verletzt,<br />

so das Landgericht Köln. „Die Daten<br />

bestehend aus Namen, Schule und unterrichtenden<br />

Fächern der Verfügungsklägerin<br />

sind durch die mit ihrem Willen<br />

Helmut Kleinböck<br />

erfolgten Eintragungen im Internet<br />

bekannt geworden, da die Daten auch<br />

auf der Homepage der Schule, an der die<br />

Verfügungsklägerin unterrichtet, veröffentlicht<br />

wurden und damit allgemein<br />

zugänglich sind“, so die Richter.<br />

Das Urteil, das zwischenzeitlich vom<br />

zuständigen Oberlandesgericht bestätigt<br />

wurde, sollte somit alle Lehrkräfte<br />

in der Frage sensibilisieren, ob sie ihre<br />

persönlichen Daten einer Schulhomepage<br />

oder anderweitig dem Internet<br />

anvertrauen. Es wirft aber auch ein<br />

bezeichnendes Licht auf den Umgang<br />

der Gesellschaft mit den Pädagogen,<br />

wenn Kinder und Jugendliche ihre persönlichen<br />

Werturteile über die sie unterrichtenden<br />

Lehrerinnen und Lehrer<br />

weltweit publizieren.<br />

Helmut Kleinböck<br />

Personalvertretung<br />

Große Nachfrage bei Personalräteschulung<br />

in Nordwürttemberg<br />

Der Monat November hat sich als Schulungstermin<br />

für Personalrätinnen und<br />

Personalräte in Nordwürttemberg zu<br />

einer festen Größe entwickelt.<br />

Über 50 Örtliche Personalrätinnen und<br />

Personalräte konnten die <strong>BLV</strong>-Mitglieder<br />

des Bezirkspersonalrats Iris Fröhlich,<br />

Sophia Guter, Sigrun Ruchti-Göller,<br />

Dieter Tschaffon und Otto Zillien im<br />

Intercity-Restaurant (Hauptbahnhof<br />

Stuttgart) begrüßen.<br />

Die Themenpalette, die bereits im Vorfeld<br />

von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />

gewünscht wurde, reichte von<br />

A wie Arbeitslosengeld über die Sommerferien<br />

(bei befristeten Arbeitsverträgen),<br />

über D wie Dienstaufgaben von<br />

Lehrkräften (z. B. Inventarisierungstätigkeiten)<br />

oder P wie Poolstunden (Zustandekommen<br />

und ÖPR-Beteiligung<br />

bei der Vergabe) bis hin zu Z wie Zielvereinbarung<br />

zwischen Schulleiter/in und<br />

Kollege/Kollegin.<br />

Nach diesem ersten Teil der Veranstaltung<br />

referierten Iris Fröhlich und Norbert<br />

Speidel über das Thema „Operativ<br />

Eigenständige Schule“ (OES). Besonderes<br />

Interesse fanden die sogenannten<br />

Mitarbeitergespräche, die in der<br />

Landesverwaltung seit 1998 eingeführt<br />

sind und jetzt auch im Schulbereich<br />

eingeführt werden sollen. Welche rechtliche<br />

Grundlagen gibt es hierfür? Gibt<br />

die Verwaltungsvorschrift „Beratungsgespräch<br />

und dienstliche Beurteilung<br />

der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“<br />

die hierfür notwendige Legitimation?<br />

Welche Rechte hat der ÖPR bei der Einführung<br />

dieser Gespräche an den Schu-<br />

<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 1/<strong>2008</strong> 29

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