BLV Magazin 1-2008 - Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg
BLV Magazin 1-2008 - Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg
BLV Magazin 1-2008 - Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Angestellte<br />
vergleichbaren Beamten ca. 500 Euro<br />
netto/Monat weniger. Der <strong>BLV</strong> erachtet<br />
diese Situation als äußerst unbefriedigend<br />
und fordert das Kultusministerium<br />
auf, in Verhandlungen mit dem<br />
Finanzministerium diese Ungerechtigkeit<br />
abzumildern bzw. zu beseitigen, da<br />
unseres Erachtens eine solch erhebliche<br />
Gehaltseinbuße im Vergleich zu den<br />
Kollegen, die ins Beamtenverhältnis gelangen,<br />
schlicht und einfach ungerecht<br />
und so nicht tragbar ist.<br />
Für die Mitglieder des Referats Angestellte:<br />
Elisabeth Bezner<br />
Dienstrecht<br />
„spickmich“-Urteil:<br />
Wenig Schutz für Lehrkräfte<br />
Mit Urteil vom 11.07.2007, AZ 28 O<br />
263/7, hat das Landgericht Köln den Antrag<br />
einer Lehrer in auf Erlass einer einstwe<br />
ilige Ver f ügung abgew iesen. D ie P ädagogin<br />
wollte dem Betreiber einer Homepage<br />
untersagen lassen, Bewertungen<br />
und Daten zu ihrer Person im Internet<br />
zu veröffentlichen. Auf der Seite www.<br />
spickmich.de können Schülerinnen und<br />
Schüler unter anderem die Lehrerinnen<br />
und Lehrer ihrer Schule darstellen und<br />
beurteilen. Dagegen wollte sich die Klägerin<br />
wehren.<br />
Immerhin verfügt das beklagte Schülerportal<br />
über derzeit rd. 100.000 angemeldete<br />
Mitglieder. Unter der Rubrik<br />
„Meine Schule“ ist es den Schülern möglich,<br />
Meinungen abzugeben und Noten<br />
zu vergeben. Auf der Schulseite „Lehrerzimmer“<br />
können den Pädagogen z.B.<br />
in den Kategorien „cool“, „sexy“, „beliebt“,<br />
„motiviert“, „faire Noten“, „guter<br />
Unterricht“ Schulnoten zugeordnet<br />
werden. Die Klägerin war im Mai 2007<br />
aufmerksam geworden, dass sie mit ihrem<br />
Namen, Schulort und dem Fach<br />
Deutsch auf www.spickmich.de genannt<br />
und mit einer Gesamtnote von 4,3<br />
bedacht wurde.<br />
Die Verfügungsklägerin begründete ihren<br />
Unterlassungsanspruch damit, dass<br />
sie mit den Schülerbewertungen im Internet<br />
ihre Persönlichkeitsrechte verletzt<br />
sehe. Darüber hinaus war sie der<br />
Ansicht, dass mit den Angaben zu ihrem<br />
Namen, Schulort und Unterrichtsfach ein<br />
Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz<br />
vorliege. Der Klagebegründung<br />
widersprachen die Richter am Landgericht<br />
Köln. Anhand des zu beurteilenden<br />
Einzelfalls sei eine Güterabwägung<br />
der anderen Seite erforderlich. Die beanstandeten<br />
Bewertungen seien vom<br />
Grundrecht der freien Meinungsäußerung<br />
gedeckt und stellten auch keine<br />
unzulässige Schmähkritik dar.<br />
Auch der Datenschutz sei nicht verletzt,<br />
so das Landgericht Köln. „Die Daten<br />
bestehend aus Namen, Schule und unterrichtenden<br />
Fächern der Verfügungsklägerin<br />
sind durch die mit ihrem Willen<br />
Helmut Kleinböck<br />
erfolgten Eintragungen im Internet<br />
bekannt geworden, da die Daten auch<br />
auf der Homepage der Schule, an der die<br />
Verfügungsklägerin unterrichtet, veröffentlicht<br />
wurden und damit allgemein<br />
zugänglich sind“, so die Richter.<br />
Das Urteil, das zwischenzeitlich vom<br />
zuständigen Oberlandesgericht bestätigt<br />
wurde, sollte somit alle Lehrkräfte<br />
in der Frage sensibilisieren, ob sie ihre<br />
persönlichen Daten einer Schulhomepage<br />
oder anderweitig dem Internet<br />
anvertrauen. Es wirft aber auch ein<br />
bezeichnendes Licht auf den Umgang<br />
der Gesellschaft mit den Pädagogen,<br />
wenn Kinder und Jugendliche ihre persönlichen<br />
Werturteile über die sie unterrichtenden<br />
Lehrerinnen und Lehrer<br />
weltweit publizieren.<br />
Helmut Kleinböck<br />
Personalvertretung<br />
Große Nachfrage bei Personalräteschulung<br />
in Nordwürttemberg<br />
Der Monat November hat sich als Schulungstermin<br />
für Personalrätinnen und<br />
Personalräte in Nordwürttemberg zu<br />
einer festen Größe entwickelt.<br />
Über 50 Örtliche Personalrätinnen und<br />
Personalräte konnten die <strong>BLV</strong>-Mitglieder<br />
des Bezirkspersonalrats Iris Fröhlich,<br />
Sophia Guter, Sigrun Ruchti-Göller,<br />
Dieter Tschaffon und Otto Zillien im<br />
Intercity-Restaurant (Hauptbahnhof<br />
Stuttgart) begrüßen.<br />
Die Themenpalette, die bereits im Vorfeld<br />
von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />
gewünscht wurde, reichte von<br />
A wie Arbeitslosengeld über die Sommerferien<br />
(bei befristeten Arbeitsverträgen),<br />
über D wie Dienstaufgaben von<br />
Lehrkräften (z. B. Inventarisierungstätigkeiten)<br />
oder P wie Poolstunden (Zustandekommen<br />
und ÖPR-Beteiligung<br />
bei der Vergabe) bis hin zu Z wie Zielvereinbarung<br />
zwischen Schulleiter/in und<br />
Kollege/Kollegin.<br />
Nach diesem ersten Teil der Veranstaltung<br />
referierten Iris Fröhlich und Norbert<br />
Speidel über das Thema „Operativ<br />
Eigenständige Schule“ (OES). Besonderes<br />
Interesse fanden die sogenannten<br />
Mitarbeitergespräche, die in der<br />
Landesverwaltung seit 1998 eingeführt<br />
sind und jetzt auch im Schulbereich<br />
eingeführt werden sollen. Welche rechtliche<br />
Grundlagen gibt es hierfür? Gibt<br />
die Verwaltungsvorschrift „Beratungsgespräch<br />
und dienstliche Beurteilung<br />
der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“<br />
die hierfür notwendige Legitimation?<br />
Welche Rechte hat der ÖPR bei der Einführung<br />
dieser Gespräche an den Schu-<br />
<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 1/<strong>2008</strong> 29