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KW 51 - Bühlertann

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Nummer <strong>51</strong>/52<br />

Donnerstag, 19. Dezember 2013<br />

Öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe<br />

Ortsmitte im Rathausfoyer<br />

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.11.2013 die Entwürfe<br />

der Bebauungspläne „Ortsmitte“ in der Fassung vom<br />

20.11.2013 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung<br />

beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wurde gemäß § 13<br />

Abs. 3 BauGB verzichtet.<br />

Die Entwürfe der Bebauungspläne „Ortsmitte“, die textlichen<br />

Festsetzungen, die Begründung sowie die spezielle artenschutzrechtliche<br />

Prüfung (gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG) liegen in der<br />

Zeit vom 03.12.2013 bis zum 17.01.2014 im Rathaus <strong>Bühlertann</strong>,<br />

Foyer, während der Dienststunden (montags bis freitags, 8.00 -<br />

12.00 Uhr, sowie montags von 15.00 - 17.00 Uhr und donnerstags<br />

von 15.00 - 18.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit<br />

öffentlich aus, sowie online unter<br />

www.buehlertann.de. Gerne steht Ihnen Herr Bürgermeister<br />

Dambacher für Fragen, Anregungen oder Kritik persönlich zur<br />

Verfügung. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.<br />

Darüber hinaus wird die Entwurfsplanung im Rahmen einer öffentlichen<br />

Bürgerinformationsveranstaltung am Montag,<br />

13. Januar 2014, um 19.00 Uhr in der kleinen Bühlertalhalle<br />

vorgestellt und offene Fragen aus der Bürgerschaft beantwortet.<br />

Eine gesonderte Einladung hierzu wird in den nächsten beiden<br />

Amtsblattausgaben nochmals erfolgen.<br />

Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum<br />

17.01.2014 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> abgegeben werden. Verspätet abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über die Bebauungspläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte,<br />

die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg<br />

(z. B. schriftlich) direkt an die Meldebehörden gestellt werden.<br />

Bitte melden Sie sich im Rathaus, Meldeamt (Frau Zauner), wenn<br />

eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet<br />

über das zentrale Meldeportal erfolgen soll.<br />

Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für Folgejahre,<br />

aus.<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Bühlertann</strong><br />

Wasserzählerablesung 2013<br />

Zum Jahresende erfolgt wieder die Ablesung der Wasserzähler<br />

und die Erstellung der Jahresendabrechnung für die Wasser- und<br />

Abwassergebühren.<br />

Hierzu wurden bereits die Ablesekarten per Post zugesandt. Sie<br />

haben dann verschiedene Möglichkeiten, um uns den Wasserzählerstand<br />

mitzuteilen. Entweder verwenden Sie die Ablesekarte<br />

und tragen dort den Zählerstand und das Ablesedatum ein und<br />

senden die Karte ans Rathaus. Auch die Übermittlung per Telefon<br />

oder Telefax ist möglich. Alle erforderlichen Angaben stehen<br />

auf dem Anschreiben zur Zählerablesung. Wenn Sie Internet haben,<br />

ist es am einfachsten, wenn Sie den Online-Zugang verwenden.<br />

Mit wenigen Klicks können Sie den Zählerstand selbst<br />

ins System der von uns hierzu beauftragten Firma co-met GmbH<br />

eingeben. Verwenden Sie hierzu den Zugangslink auf der Eingangsseite<br />

der Homepage der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong>.<br />

Mit Ihrem Buchungszeichen und dem Passwort auf dem Anschreiben<br />

zur Zählerablesung können Sie den Zugang freischalten<br />

und den Zählerstand eingeben. Dabei erfolgt sofort eine Plausibilitätskontrolle<br />

um Eingabefehler zu vermeiden. Diese Erfassung<br />

ist für Sie und für uns die einfachste und modernste Methode<br />

zur Zählerstandserfassung.<br />

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!<br />

Bürgermeisteramt<br />

Zentrales Meldeportal<br />

Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften<br />

- Widerspruchsrecht der Einwohner(innen) -<br />

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a<br />

Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg<br />

bestimmt, die über das Internet Melderegisterauskünfte<br />

erteilt. Dieses Meldeportal besteht bereits seit 2007.<br />

Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal<br />

werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden,<br />

öffentliche und nichtöffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang<br />

der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche<br />

Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und<br />

Anschriften.<br />

§ 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und<br />

Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, sodass Melderegisterauskünfte<br />

an nicht öffentliche Stellen über dieses<br />

Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.<br />

Zweckverband Schwimmhalle Bühlertal<br />

Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr<br />

Über Weihnachten und Neujahr bleibt die<br />

Schwimmhalle von Montag, 23.12.2013 bis<br />

Samstag, 11.01.2014 geschlossen.<br />

Wir werden in dieser Zeit auch größere, dringende<br />

Sanierungsmaßnahmen in den<br />

Duschräumen durchführen.<br />

Wir wünschen all unseren Besuchern und Gästen eine gesegnete<br />

Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Jahr 2014.<br />

Michael Dambacher<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Müllabfuhr-Termine für Januar 2014<br />

Rest- und Biomüllabfuhr<br />

Samstag, den 11.01.2014<br />

Freitag, den 24.01.2014<br />

Abfuhr Gelber Sack<br />

Freitag, den 17.01.2014<br />

Papiertonnenabfuhr<br />

Dienstag, den 28.01.2014

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