KW 51 - Bühlertann
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Nummer <strong>51</strong>/52<br />
Donnerstag, 19. Dezember 2013<br />
Öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe<br />
Ortsmitte im Rathausfoyer<br />
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.11.2013 die Entwürfe<br />
der Bebauungspläne „Ortsmitte“ in der Fassung vom<br />
20.11.2013 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung<br />
beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wurde gemäß § 13<br />
Abs. 3 BauGB verzichtet.<br />
Die Entwürfe der Bebauungspläne „Ortsmitte“, die textlichen<br />
Festsetzungen, die Begründung sowie die spezielle artenschutzrechtliche<br />
Prüfung (gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG) liegen in der<br />
Zeit vom 03.12.2013 bis zum 17.01.2014 im Rathaus <strong>Bühlertann</strong>,<br />
Foyer, während der Dienststunden (montags bis freitags, 8.00 -<br />
12.00 Uhr, sowie montags von 15.00 - 17.00 Uhr und donnerstags<br />
von 15.00 - 18.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit<br />
öffentlich aus, sowie online unter<br />
www.buehlertann.de. Gerne steht Ihnen Herr Bürgermeister<br />
Dambacher für Fragen, Anregungen oder Kritik persönlich zur<br />
Verfügung. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.<br />
Darüber hinaus wird die Entwurfsplanung im Rahmen einer öffentlichen<br />
Bürgerinformationsveranstaltung am Montag,<br />
13. Januar 2014, um 19.00 Uhr in der kleinen Bühlertalhalle<br />
vorgestellt und offene Fragen aus der Bürgerschaft beantwortet.<br />
Eine gesonderte Einladung hierzu wird in den nächsten beiden<br />
Amtsblattausgaben nochmals erfolgen.<br />
Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum<br />
17.01.2014 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />
der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> abgegeben werden. Verspätet abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über die Bebauungspläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte,<br />
die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg<br />
(z. B. schriftlich) direkt an die Meldebehörden gestellt werden.<br />
Bitte melden Sie sich im Rathaus, Meldeamt (Frau Zauner), wenn<br />
eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet<br />
über das zentrale Meldeportal erfolgen soll.<br />
Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für Folgejahre,<br />
aus.<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Bühlertann</strong><br />
Wasserzählerablesung 2013<br />
Zum Jahresende erfolgt wieder die Ablesung der Wasserzähler<br />
und die Erstellung der Jahresendabrechnung für die Wasser- und<br />
Abwassergebühren.<br />
Hierzu wurden bereits die Ablesekarten per Post zugesandt. Sie<br />
haben dann verschiedene Möglichkeiten, um uns den Wasserzählerstand<br />
mitzuteilen. Entweder verwenden Sie die Ablesekarte<br />
und tragen dort den Zählerstand und das Ablesedatum ein und<br />
senden die Karte ans Rathaus. Auch die Übermittlung per Telefon<br />
oder Telefax ist möglich. Alle erforderlichen Angaben stehen<br />
auf dem Anschreiben zur Zählerablesung. Wenn Sie Internet haben,<br />
ist es am einfachsten, wenn Sie den Online-Zugang verwenden.<br />
Mit wenigen Klicks können Sie den Zählerstand selbst<br />
ins System der von uns hierzu beauftragten Firma co-met GmbH<br />
eingeben. Verwenden Sie hierzu den Zugangslink auf der Eingangsseite<br />
der Homepage der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong>.<br />
Mit Ihrem Buchungszeichen und dem Passwort auf dem Anschreiben<br />
zur Zählerablesung können Sie den Zugang freischalten<br />
und den Zählerstand eingeben. Dabei erfolgt sofort eine Plausibilitätskontrolle<br />
um Eingabefehler zu vermeiden. Diese Erfassung<br />
ist für Sie und für uns die einfachste und modernste Methode<br />
zur Zählerstandserfassung.<br />
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!<br />
Bürgermeisteramt<br />
Zentrales Meldeportal<br />
Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften<br />
- Widerspruchsrecht der Einwohner(innen) -<br />
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a<br />
Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg<br />
bestimmt, die über das Internet Melderegisterauskünfte<br />
erteilt. Dieses Meldeportal besteht bereits seit 2007.<br />
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal<br />
werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden,<br />
öffentliche und nichtöffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang<br />
der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche<br />
Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und<br />
Anschriften.<br />
§ 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und<br />
Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, sodass Melderegisterauskünfte<br />
an nicht öffentliche Stellen über dieses<br />
Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.<br />
Zweckverband Schwimmhalle Bühlertal<br />
Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr<br />
Über Weihnachten und Neujahr bleibt die<br />
Schwimmhalle von Montag, 23.12.2013 bis<br />
Samstag, 11.01.2014 geschlossen.<br />
Wir werden in dieser Zeit auch größere, dringende<br />
Sanierungsmaßnahmen in den<br />
Duschräumen durchführen.<br />
Wir wünschen all unseren Besuchern und Gästen eine gesegnete<br />
Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Jahr 2014.<br />
Michael Dambacher<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Müllabfuhr-Termine für Januar 2014<br />
Rest- und Biomüllabfuhr<br />
Samstag, den 11.01.2014<br />
Freitag, den 24.01.2014<br />
Abfuhr Gelber Sack<br />
Freitag, den 17.01.2014<br />
Papiertonnenabfuhr<br />
Dienstag, den 28.01.2014