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Ortsmitte West - Bühlertann

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Gemeinde <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

zum<br />

Bebauungsplan<br />

„<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“<br />

Entwurf 20.11.2013<br />

Städtebauliche Planung:<br />

Architektur + Städtebau<br />

Mathias Friederich<br />

Dipl. Ing. freier Stadtplaner<br />

Bestandsaufnahme, Erschließungsplanung:<br />

Ingenieurbüro Franke und Krupp VSI<br />

artenschutzrechtliches Prüfprotokoll:<br />

Ingenieurbüro Fleckenstein


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

A. VORBEMERKUNG<br />

1. Erfordernis und Anlass der Planaufstellung<br />

Für den Planbereich südlich der Hauptstraße sind keine städtebaulichen Vorgaben vorhanden. Aufgrund<br />

vorhandener Leerstände, der abgängigen Gebäude sowie der zukünftigen Leerstände möchte die<br />

Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> für diesen sensiblen Bereich an der <strong>Ortsmitte</strong> eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung sicherstellen. Weiterhin soll der rechtliche Rahmen für eine Entwicklung im Innenbereich im<br />

Sinne der Nachverdichtung auf vorhandenen Freiflächen geschaffen werden. Außerdem sieht der<br />

Regionalplan das Quartier als Vorranggebiet für großflächigen Einzelhandel vor, was aufgrund der<br />

Entwicklung der Einzelhandelsflächen im Doppelunterzentrum <strong>Bühlertann</strong>-Obersontheim unwahrscheinlich<br />

ist. Die Planaufstellung begünstigt jedoch die Ansiedlung mehrerer kleinflächiger<br />

Einzelhandelsunternehmen, die als Einzelhandelsagglomeration gemeinsam ähnliche Auswirkungen wie<br />

eine großflächige Einzelhandelsfläche entwickeln können. Diese Punkte langfristig umzusetzen erfordert die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.2013 beschlossen den Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“<br />

aufzustellen.<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung<br />

Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes eine städtebaulich<br />

geordnete Entwicklung dauerhaft sichergestellt werden. Aufgrund der vorhandenen und zukünftigen<br />

Leerstände, insbesondere auch entlang der Hauptstraße sind Grundstücksverkäufe und Veränderungen in<br />

der Bausubstanz möglich. Hier sollen die entlang der Hauptstraße vorhandenen Gebäudefluchten,<br />

Kubaturen und ihre ortstypischen Gestaltungselemente erhalten werden und unmaßstäbliche Neubauten<br />

nicht zugelassen werden. Im Bereich der westlichen Seestraße und entlang der Grabenstraße sind größere<br />

Freiflächen vorhanden. Durch den Bebauungsplan soll hier der rechtliche Rahmen für eine städtebaulich<br />

geordnete Innenentwicklung im Sinne der Nachverdichtung geschaffen werden.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) des im<br />

Zusammenhang bebauten Ortes <strong>Bühlertann</strong>. Eine Umsetzung des Bebauungsplanes gem. § 13 a BauGB<br />

ist aufgrund der parallelen Aufstellung von insgesamt 4 Bebauungsplänen, <strong>Ortsmitte</strong> Nord, Ost, Süd und<br />

<strong>West</strong> und der daraus überplanten Fläche nicht möglich. Nachdem der Bebauungsplan jedoch die Vorgaben<br />

des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt, wird der Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren<br />

durchgeführt.<br />

Bei einer durch das Ingenieurbüro Fleckenstein verfahrensbegleitend durchgeführten speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) auf durch das Büro Fleckenstein abgegrenzten innerörtlichen<br />

Freibereichen, werden gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG die artenschutzrechtlichen Belange ermittelt und<br />

fachgerecht geprüft. Die Ergebnisse dieser Untersuchung vom 08.11.2013 sind in der beigefügten<br />

Unterlage dargestellt. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass eine erhebliche Betroffenheit besonders<br />

geschützter Arten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.<br />

Weiterhin wird festgestellt, dass durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer<br />

Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet wird und auch keine Anhaltspunkte für eine<br />

Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB bestehen.<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 2 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

3. Übergeordnete Planungen<br />

3.1 Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg<br />

Die Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> gehört innerhalb der Region Franken zum Landkreis Schwäbisch Hall und im<br />

Netz der zentralen Orte des Landes zum Mittelbereich Schwäbisch Hall. Im Landkreis Schwäbisch Hall<br />

zählt <strong>Bühlertann</strong> zu den Gemeinden des Ländlichen Raumes im engeren Sinne.<br />

3.2 Regionalplan Heilbronn–Franken<br />

Die Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> bildet zusammen mit Obersontheim das Unterzentrum Obersontheim–<strong>Bühlertann</strong><br />

im Mittelbereich Schwäbisch Hall. Der Regionalplan formuliert die Aufgabe von Unterzentren in der<br />

qualifizierten Grundversorgung für die jeweils zugehörigen Verflechtungsbereiche als Ziel dieser<br />

Gemeinden.<br />

Nach dem Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 befindet sich die Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> an der<br />

bestehenden Straße für großräumigen Verkehr L 1060 zwischen Schwäbisch Hall und Ellwangen.<br />

<strong>Bühlertann</strong> liegt laut Regionalplan in einem Vorbehaltsgebiet für Erholung und ist auch als Erholungsort<br />

ausgewiesen, in dem besonders günstige Voraussetzungen für die Erholung und den Tourismus in der<br />

Region bestehen.<br />

Der durch <strong>Bühlertann</strong> verlaufende Fluss Bühler ist als Vorfluter zum Kocher als Vorbehaltsgebiet für den<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Der überplante Bereich im Bebauungsplan ist im Regionalplan als bestehende Siedlungsfläche Wohnen<br />

und Mischgebiet ausgewiesen.<br />

Das Gebiet des Bebauungsplans <strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong> ist zudem als Vorranggebiet für regionalbedeutsame<br />

Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen. Der Regionalplan formuliert als Ziel, dass zentrenrelevante,<br />

regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte nur in den abgegrenzten zentralörtlichen Standortbereichen<br />

anzusiedeln sind, die das Vorranggebiet darstellen.<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 3 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

In diesem Gebiet besteht die Möglichkeit zur Einzelhandelsagglomeration durch die Ansiedlung mehrerer<br />

kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe, die gemeinsam die Auswirkungen eines großflächigen<br />

Einzelhandelsbetriebs entwickeln. Bei der Standortentscheidung für zukünftige Einzelhandelsansiedlungen<br />

in <strong>Bühlertann</strong> sind diese zu berücksichtigen. Für die etwaige Ansiedlung großflächiger<br />

Einzelhandelsbetriebe bietet auch der Bereich des Bebauungsplans „<strong>Ortsmitte</strong> Süd“ ausreichende<br />

Möglichkeiten im angrenzenden Bereich des Vorranggebiets.<br />

3.3 Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan „Oberes Bühlertal, 6. Änderung“ ist der Planbereich als bestehende Gemischte<br />

Baufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird demnach entsprechend § 8 Baugesetzbuch aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

4. Bestandssituation<br />

4.1 Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt südlich der Hauptstraße (L 1060) von <strong>Bühlertann</strong> und wird westlich vom Friedhof und<br />

dem Bebauungsplan Seewasen, südlich von der Seestraße und östlich von der Hauptstraße eingerahmt.<br />

Die gesamte überplante Fläche beträgt: 2,3 ha<br />

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:<br />

Vollständig einbezogen: Flst. Nr. 67/4 (Weg), 67/6 (Weg), 86, 86/1, 86/2, 87, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95<br />

(Straße), 97, 98, 104, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 147, 148, 148/1, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 157<br />

(Straße), 158 (Straße), 159, 160, 161, 162, 171<br />

Teilflächen: Flst. Nr. 46 (Straße) , 67/3 (Weg)<br />

Maßgebend ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500, Stand 09.11.2013<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 4 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

4.2 Bestehende Nutzungen im Plangebiet<br />

Die überplanten Flächen sind die südlich der Hauptstraße über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen des<br />

„Altortes“ von <strong>Bühlertann</strong>. Es handelt sich dabei um das Gasthaus „Stern“, einen Blumenladen, einen<br />

Friseur- Fußpflegebetrieb, weitere Wohn- und Gewerbegebäude entlang der Hauptstraße sowie um<br />

aufgelassene landwirtschaftliche Nutzungen und Flächen in den zwischen See- und Hauptstraße gelegenen<br />

Bereichen. Zwischen der gewachsenen Ortsbebauung finden sich auch in den letzten Jahren entstandene<br />

Wohn- und Geschäftsgebäude mit den dafür notwendigen Nebengebäuden für Kleingewerbe.<br />

An der Kreuzung Garten- und Seestraße liegt eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle mit zugehörigen<br />

Gebäuden und großzügigen Freiflächen mit einem teils hochwertigen Baumbestand. Entlang der westlichen<br />

Grenze des Planbereichs zwischen St. Gangolf-Kapelle und der Einmündung des Seegrabenwegs befinden<br />

sich teilweise private Grünstrukturen, welche den dahinterliegenden Friedhof von der <strong>Ortsmitte</strong> abschirmen.<br />

4.3 Umgebungssituation<br />

Der überplante Bereich ist von der bestehenden innerörtlichen Bebauung von <strong>Bühlertann</strong> umgeben und<br />

wird im Süden von der hier verlaufenden Hauptstraße (L 1060) und im <strong>West</strong>en von der Obersontheimer<br />

Straße, der K 2621 eingegrenzt. In der Umgebung befinden sich neben den bestehenden Wohnnutzungen<br />

ebenfalls bestehende innerörtliche Gewerbenutzungen. Der Gebietscharakter des überplanten Bereiches<br />

entspricht dem der Norden und Süden angrenzenden Nutzungen, westlich schließt sich der Friedhof an.<br />

B<br />

Planungsbericht<br />

1. Städtebauliche Konzeption<br />

Durch die Überplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in <strong>Bühlertann</strong> dauerhaft ermöglicht<br />

und die gewachsenen Strukturen insbesondere entlang der Ortsdurchfahrt langfristig gesichert werden.<br />

Weiterhin soll eine geordnete Innentwicklung in <strong>Bühlertann</strong> planerisch unterstützt und der innere<br />

Ortsbereich auch für junge Familien attraktiv werden. Dies zu erreichen wird durch Baulinien entlang der<br />

Hauptstraße die bestehenden Gebäudefluchten und die Staffelung der Gebäude zwingend vorgeschrieben.<br />

Ebenfalls wurde die Stellung der Gebäude durch die Vorgabe von Firstrichtungen in dem zur Hauptstraße<br />

ausgerichteten Bereich zwingend vorgegeben. Dies in Verbindung mit Höhenfestsetzungen für die<br />

Traufhöhe sowie eine an den Bestand angepasste Dachgestaltung mit einem Steildach sowie konkrete<br />

Dacheindeckungsvorgaben sollen die hier gewachsenen Baustrukturen erhalten und eine adäquate<br />

Neubebauung ermöglichen. Ebenfalls werden durch die Vorgabe der Baulinien entlang der Hauptstraße<br />

vorhandene historische Blickbeziehungen und ortsbildprägende Raumkanten erhalten.<br />

Entgegen den strikten Vorgaben für eine Bebauung entlang der historischen Hauptstraße werden in den<br />

„hinteren“ Bereichen nur geringe Einschränkungen für eine Bebauung vorgegeben, um hier auch moderne<br />

Baukörper zu ermöglichen und so auch diesen Bereich für junge Bauwillige interessant zu machen. Die hier<br />

vorhandenen Freiflächen sollen durch einen minimierten befahrbaren Wohnweg sowie eine ortstypische<br />

Platzsituation erschlossen werden und damit auch einer Bebauung und städtebaulichen Verdichtung<br />

zugeführt werden. Durch einen neuen Fußweg wird das Wohngebiet Hofwiesen besser an den Altort<br />

angebunden und die nachbarschaftliche Kommunikation verbessert. Diese Maßnahmen stellen eine<br />

Wiederbelebung der Flächen und die Nachverdichtung des Altortes von <strong>Bühlertann</strong> langfristig sicher.<br />

2. Planinhalte und Festsetzungen<br />

2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Plangebiet wird als Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt. Um eine<br />

große Bandbreite von Nutzungen im Gebiet zuzulassen, werden nur gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO<br />

Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 BauNVO, sowie § 6 Abs. 2 Nr. 6 (Gartenbaubetriebe), Nr. 7 (Tankstellen) und<br />

Nr. 8 (Vergnügungsstätten) als ausnahmsweise mögliche Nutzungen, nicht zugelassen. Die weiteren<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 5 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind entsprechend der Gebietsvorgabe nur insoweit zulässig, soweit<br />

sie die Hauptnutzungen Wohnen und nichtstörendes Gewerbe nicht beeinträchtigen.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) vorgegeben und begrenzt. Im MI<br />

1, das heißt, entlang der Ortsdurchfahrt, ist nach § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />

erforderlich. Dadurch wird der Charakter des Ortskerns erhalten. Die Bebauung im MI 2 hingegen ist in<br />

offener Bauweise auszuführen um attraktive Baugrundstücke im Bestand zu erzielen.<br />

2.2 Höhenlage und Höhen der baulichen Anlagen<br />

Die Höhenlage der Gebäude wird mit einer Differenz der Erdgeschossfußbodenhöhe (EGFFH) von max.<br />

0,50 m zur Straßenhöhe vorgegeben.<br />

Die Höhen der baulichen Anlagen werden durch Traufhöhen beschränkt, gemessen zwischen EGFFH und<br />

dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, die im MI 1 zwischen mind. 6,00 und max. 8,00m<br />

liegen und im MI 2 max. 7,00m betragen. Dies richtet sich nach der vorhandenen Bebauungsstruktur und<br />

soll eine maßstäbliche Weiterentwicklung des Ortes sicherstellen. Dabei sind maximal 3 Vollgeschosse, bei<br />

Pult- oder Flachdächern im MI 2 nur 2 Vollgeschosse zulässig. Aus der Neigung der Satteldächer von über<br />

50° wird das Erscheinungsbild bestehender dominanter Spitzgiebel und großer Dachflächen entlang der<br />

Ortsdurchfahrt für das MI 1 aufgegriffen. Für das Gesamtbild des Ortes wird so eine Höhenstaffelung<br />

erreicht, da im MI 2 eine maximale Dachneigung von 30° und eine maximale Firsthöhe für Wohngebäude<br />

bei 12,00m festliegt. Lediglich ortsbildtypische Satteldächer mit mind. 50° Dachneigung dürfen diese Höhe<br />

überschreiten, sind jedoch auf eine maximale Gebäudebreite von 12,00m beschränkt. Die zulässige<br />

Dachneigung von max. 20° bzw. einer Firsthöhe von max. 11,00m (gemessen ab EGFFH) bei gewerblich<br />

genutzten Bauwerken ohne Wohnfunktion dient ebenfalls dazu, den städtebaulichen Akzent des MI 1 zu<br />

unterstützen.<br />

2.3 Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt, die eine freie Nutzung der<br />

Grundstücksflächen ermöglichen. Dabei werden Fluchten bestehender Gebäude teilweise unterschritten um<br />

den heutigen Bedürfnissen von der Verkehrsplanung und den Ansprüchen Bauwilliger an attraktive<br />

Grundstücke, gerecht zu werden. Der Verlauf der Seestraße wird dementsprechend angepasst und die<br />

Baufenster in diesem Bereich von der neuen Straßengrenze zurückversetzt.<br />

Die Baulinien entlang der Bebauung der Hauptstraße gewährleisten eine nachhaltige Sicherung des<br />

städtebaulichen Erscheinungsbilds <strong>Bühlertann</strong>s.<br />

2.4 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports)<br />

Die Versiegelung der Grundstücksflächen wird reduziert, es sind Garagen und Carports grundsätzlich nur<br />

innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen. Es werden ausreichend große Aufstellflächen<br />

vor Garagen durch ist einen Mindestabstand zur Straßenbegrenzungslinie von 5,00 m hergestellt.<br />

Ausreichende Stellplatzflächen auf den Grundstücken werden ermöglicht, sie sind auch außerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen, müssen jedoch aus versickerungsfähigen Materialien<br />

ausgeführt werden. Im MI 1 sind Garagenbauten und Carports nur im rückwärtigen Bereich zulässig,<br />

Garagen, die bis auf die Hälfte der Gebäudetiefe des Hauptgebäudes zurückgesetzt werden sind ebenfalls<br />

zulässig.<br />

2.5 Grünflächen<br />

2.5.1 Öffentliche Grünflächen und Straßenbegleitgrün<br />

Im Verlauf der Hauptstraße sind zur Durchgrünung des Siedlungsraums, der Verlangsamung des<br />

Durchfahrtverkehrs sowie zur Steigerung der städtebaulichen Qualität straßenbegleitend Bäume zu<br />

pflanzen.<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 6 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

2.5.2 Private Grünflächen 1 und 2<br />

Entlang der westlichen Grenze des Bebauungsplans werden Flächen als privates Grün 1 ausgewiesen, die<br />

den Ortskern vom Friedhof abschirmen. Diese Fläche dient auch dem Ausgleich wegfallender<br />

Gartenflächen im Bebauungsplangebiet.<br />

Private Grünflächen 2 werden nur in wichtigen Bereichen vorgegeben. Hierbei handelt es sich entlang der<br />

Hauptstraße um dauerhaft vorgegebene Vorgartenflächen die in erheblichem Maße das Ortsbild mitprägen.<br />

Die Flächen sind deshalb grundsätzlich von Bebauung frei zu halten.<br />

2.6 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Grundsätzlich wird vorausgestellt, dass sich die Auswirkungen der durch vorliegende Bauleitplanung<br />

ermöglichten Neubebauung auf den Naturhaushalt nicht wesentlich von den Auswirkungen unterscheiden,<br />

die nach bisherigen bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Innenbereich gemäß § 34 BauGB)<br />

denkbar wären.<br />

An der Artenzusammensetzung der bestehenden Vegetation gilt es sich bei Neupflanzungsmaßnahmen zu<br />

orientieren. Pflanzausfälle sind in Anlehnung an die vorangehende Bepflanzung bzw. die<br />

Pflanzempfehlungen zu ersetzen, um langfristig funktionierende Grünstrukturen im Siedlungsraum sicher zu<br />

stellen.<br />

Strukturreiche (vielfach höhlen-/spaltenreiche) Obst- und Laubbäume, die im Rahmen der Bauleitplanung<br />

zeichnerisch festgesetzt sind, sind langfristig zu erhalten und während Baumaßnahmen nahe des<br />

Kronenbereichs durch fachgerechte Schutzvorkehrungen vor baubedingten Auswirkungen zu bewahren.<br />

Hierdurch sollen einerseits wertvolle Lebensräume bzw. Habitatstrukturen im Siedlungraum erhalten und<br />

andererseits ortsbildprägende Raumelemente gesichert werden.<br />

Unvermeidbare Gehölzrodungen im Plangebiet sind ausschließlich in den Wintermonaten zulässig, um<br />

insbesondere artenschutzrechtliche Konflikte gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können.<br />

Je Baugrundstück ist mindestens ein hochstämmiger Obstbaum oder ein standortheimischer Laubbaum<br />

unter Einbeziehung der im Plan dargestellten Bäume zu pflanzen und fachgerecht zu pflegen. Hierdurch<br />

sollen neue Lebensraumqualitäten für die siedlungsbezogene Fauna und gliedernde Grünstrukturen im<br />

Siedlungsraum geschaffen werden.<br />

Im Vorfeld von Abriss-, Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind betroffene nicht ausgebaute Keller- und<br />

Dachräume hinsichtlich Fledermausvorkommen zu untersuchen und Baumaßnahmen erforderlichenfalls<br />

außerhalb der Winterruhezeit einzuleiten, da eine flächendeckende Untersuchung der erwarteten<br />

Fledermauspopulation insbesondere in Privatgebäuden im Rahmen der Bauleitplanung nicht geleistet<br />

werden kann. Einzelfallbezogen ist die Erforderlichkeit von Vermeidungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen<br />

mit der zuständigen Naturschutzverwaltung abzustimmen. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sind<br />

Nistkästen für Fledermäuse und Höhlenbrüter nachzuweisen.<br />

Die im privaten Grün 1 vorhandenen Baumstrukturen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu<br />

erhalten. Besonders gilt dies für Höhlenbäume wie auch totholzreiche Altbäume, die als habitatwirksame<br />

Gehölzstrukturen zu erhalten sind.<br />

Die extensive Begrünung von Flachdächern bei Neubauten, die mit Flachdächern ausgeführt werden<br />

können, trägt zum Ausgleich der Beeinträchtigung des Schutzguts Boden bei.<br />

Die Herleitung der Begründung der grünordnerischen Festsetzungen und des Schutzes des<br />

siedlungsbezogenen Naturraumes ist Bestandteil der beigefügten speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung.<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 7 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

3. Regelungen zur Gestaltung (Örtliche Bauvorschriften)<br />

3.1 Erforderlichkeit gestalterischer Vorschriften<br />

Um sowohl den Charakter des „Altorts“ von <strong>Bühlertann</strong> dauerhaft zu erhalten als auch innerörtliche<br />

Entwicklungspotentiale im Ortskern zu ermöglichen ist die Differenzierung in MI 1 und MI 2 erfolgt. Für den<br />

Verlauf der Hauptstraße (MI 1), in deren Zuge sich die städtebaulichen Akzente <strong>Bühlertann</strong>s befinden, wird<br />

eine Sicherung der ortsbildprägenden Raumsituationen, für die dahinter liegenden Bereiche (MI 2) und<br />

damit Chancen für Neubauten und eine Ergänzung im Sinne einer nachhaltigen Verdichtung ermöglicht.<br />

Dabei folgt die Bebauungsstruktur der historischen Entwicklung des Ortes, indem entlang der Hauptstraße<br />

eine kleinstädtische Urbanität erhalten bleibt, während rückwärtig als Nachfolge landwirtschaftlicher<br />

Produktionsstätten dörfliche Siedlungsstrukturen in offener Bauweise entwickelt werden. Dabei sollen sich<br />

auch Bauten in den Nachverdichtungsflächen in das Erscheinungsbild einfügen, so dass, trotz möglicher<br />

moderner Außengestaltung, ein harmonisches städtebauliches Gesamtensemble damit erhalten bleibt. Die<br />

versetze Staffelung der Wohn- und Geschäftshäuser an der Hauptstraße, die Torsituation am Turm der St.-<br />

Gangolf-Kapelle, sowie die Perspektive auf die Apsis der Kapelle, das Rathaus, Gasthäuser und die<br />

gesamte städtebauliche Situation am St.-Georgs-Platz stellen eine räumliche Besonderheit dar, auf die in<br />

diesem Bebauungsplan mit Baulinien eingegangen wird, um auch künftigen Generationen diesen Stadtraum<br />

zu erhalten.<br />

3.2 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />

Um negative Einwirkungen auf das Ortsbild zu vermeiden, sind für die äußere Gestaltung der Gebäude<br />

keine leuchtenden und reflektierenden Materialien zulässig. Eine Ausnahme hierzu bilden jedoch<br />

Sonnenkollektoren oder Solarzellen, deren Errichtung erwünscht ist.<br />

3.3 Dächer<br />

Das MI 1 ist durch bestehende historische, teilweise unter Denkmalschutz stehende Gebäude geprägt und<br />

soll diesen Charakter behalten. Dazu sind nur steile Satteldächer mit vorgeschriebenen<br />

Dacheindeckungsmaterialien und -farben zugelassen. Metallische Eindeckungen bilden eine Ausnahme<br />

und sind nur in Form von Kupfereindeckungen auf Nebendächern oder Gauben zulässig.<br />

Im MI 2 werden auch moderne Gebäudelösungen ermöglicht. Es werden freie Dachformen zugelassen, so<br />

dass auch Flachdächer, Pult- oder versetzte Pultdächer möglich sind, sofern sie die maximale Traufhöhe<br />

von 7,00m und die maximale Dachneigung von 30° nicht überschreiten. Steile Satteldächer sind ortstypisch,<br />

deswegen werden Satteldächer mit 50° und mehr ebenfalls zugelassen, sind aber auf Gebäude beschränkt,<br />

die eine maximale Gebäudebreite von 12,00m nicht überschreiten.<br />

Bei der Dachgestaltung werden ebenfalls blendende oder reflektierende Dacheindeckungsmaterialien<br />

ausgeschlossen, wobei Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung trotzdem möglich sind. Der<br />

Ioneneintrag in die Kanalisation wird durch vorgeschriebene beschichte Bleche verhindert.<br />

3.4 Werbeanlagen<br />

Die zulässigen Werbeanlagen werden auf eine Größe bis max. 1 qm beschränkt und sind nur am Ort der<br />

Leistung zulässig. Ausgenommen hiervon sind auf der Gebäudewand aufgemalte Werbeschriften, die mit<br />

bis zu 5 qm zulässig sind. Die Beleuchtung von Werbeanlagen ist unzulässig, um Einwirkungen auf die<br />

Wohnnutzung im Gebiet sowie die Umgebung und das Gebäudeerscheinungsbild auszuschließen.<br />

3.5 Gestaltung der Stellplätze und Zufahrten sowie Einfriedungen<br />

Zur Reduzierung der Oberflächenversiegelung und natürlichen Regenwasser Verrieselung sind die<br />

Stellplätze und Zufahrten wasserdurchlässig, z. B. mit Rasenfugen-, Dränfugen- oder Dränpflaster oder als<br />

befestigte Fahrspur auf Rasenfläche herzustellen.<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 8 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

3.6 Stellplatzverpflichtung<br />

Die Verpflichtung beträgt zwei Stellplätze pro Wohnung. Die Festlegung einer über § 37 LBO<br />

hinausgehenden Anzahl von Stellplätzen je Wohneinheiten bei der Errichtung von neuen Gebäuden ist auf<br />

Grund der Struktur mit einem geringeren Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs geboten, um den<br />

tatsächlichen Bedarf weitgehend zu decken und um die wenigen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum<br />

nicht zu überlasten.<br />

4. Hinweise und nachrichtlich übernommene Festsetzungen<br />

Parallel mit diesem Bebauungsplan werden drei weitere Bebauungspläne für die <strong>Ortsmitte</strong> <strong>Bühlertann</strong>s<br />

aufgestellt. Hiermit wird einerseits die flächendeckende Bauleitplanung für innerörtliche Nachverdichtung<br />

und andererseits den Schutz erhaltenswerter Raumkanten und städtebaulicher Ensembles gesichert.<br />

Im Planungsgebiet befinden sich denkmalgeschützte bauliche Anlagen. Diese sind gemäß §§ 2 und 12<br />

Denkmalschutzgesetz geschützt und in den textlichen spezifiziert und zeichnerischen Festsetzung<br />

dargestellt. Beim Vollzug der Planung können bisher unbekannte Funde entdeckt werden, da das<br />

Planungsgebiet nachweißlich seit dem frühen Mittelalter bewohnt wird. Es wird auf die Meldepflicht von<br />

Bodenfunden gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz hingewiesen.<br />

Teile des Bebauungsplans befinden sich innerhalb der Überschwemmungslinien von<br />

Hochwasserereignissen – die Baufelder des Bebauungsplans sind jedoch nur geringfügig und<br />

weitestgehend nur vom Extremereignis betroffen.<br />

Empfehlung:<br />

Wird bei der Erstellung von Neubauten ein Untergeschoss vorgesehen, empfiehlt sich zunächst die<br />

Erstellung eines Hydrogeologischen Gutachtens, da im Planbereich mit hochstehendem Grundwasser zu<br />

rechnen ist.<br />

Regenerative Energiesysteme sind von der Gemeinde <strong>Bühlertann</strong> erwünscht. Auf die Anzeige- und<br />

Erlaubnispflicht bei der Ausführung von Anlagen zur Nutzung von Erdwärme (wie z. B. Erdwärmekollektoren<br />

Erdsonden oder Grundwasserwärmepumpen) beim Landratsamt Schwäbisch Hall hingewiesen.<br />

5. Verkehrserschließung<br />

Das bestehende Straßennetz im Bebauungsplangebiet wird erhalten und im Bereich Seestraße sowie<br />

Gartenstraße durch Straßenverbeiterungen langfristig den Bedürfnissen von Verkehrssicherheit und<br />

erhöhtem Verkehrsaufkommen angepasst. An den Einmündungen von Garten- und Ziegelstraße wird die<br />

Hauptstraße auf 5,00m verengt, um hier eine Entschleunigung des Durchgangsverkehrs zu erreichen.<br />

Entlang der Seestraße wird ein Fußweg zur besseren Verbindung als Alternative zur Hauptstraße angelegt.<br />

6. Technische Ver- und Entsorgung<br />

6.1 Wasser-, Strom- und Gasversorgung<br />

Die Versorgung des Plangebiets mit Wasser, Strom und Erdgas ist sichergestellt. Ein ausreichender<br />

Wasserdruck ist auch bei der zu erwartenden Nachverdichtung der <strong>Ortsmitte</strong> gewährleistet.<br />

6.2 Gebietsentwässerung<br />

Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Mischsystem. Um die Entwässerung zu optimieren ist<br />

anfallendes Regenwasser über eine auf dem Baugrundstück zu errichtende Zisterne getrennt und<br />

zeitverzögert dem Mischwasserkanal zugeführt werden.<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 9 von 10


Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

C<br />

PLANVERWIRKLICHUNG<br />

1. Zeitliche Umsetzung der Planung<br />

Die Planung ermöglicht eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung der <strong>Ortsmitte</strong> <strong>Bühlertann</strong>s und die<br />

Schaffung attraktiver innerörtlicher Bauflächen, vor allem für Wohn- aber auch für nichtstörende<br />

gewerbliche Nutzungen. In diesem Rahmen ist mit einer Steigerung der Bautätigkeit gegenüber der<br />

bisherigen Möglichkeit des Bauens im Innenbereich (gemäß § 34 BauGB) innerhalb der <strong>Ortsmitte</strong> zu<br />

rechnen. Im gesamten Plangebiet besteht die Möglichkeit individuelle und attraktive Bauvorhaben zu<br />

realisieren und architektonisch auf Bestandsgebäude sowie städtebauliche Ensemble zu reagieren.<br />

D<br />

ABWÄGUNG<br />

Die Abwägung der Stellungnahmen und Einsprüche der Träger öffentlicher Belange sowie der<br />

Rückmeldungen von Seiten der Bürgerschaft findet nach der Auslegung der Planunterlagen statt.<br />

<strong>Bühlertann</strong>, den<br />

…..........................................<br />

Michael Dambacher<br />

(Bürgermeister)<br />

Anlagen:<br />

Umweltbericht des Ingenieurbüros Fleckenstein<br />

Bestandskarte<br />

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 10 von 10

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