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Ortsmitte West - Bühlertann

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Bebauungsplan „<strong>Ortsmitte</strong> <strong>West</strong>“, Gemarkung <strong>Bühlertann</strong><br />

Begründung<br />

In diesem Gebiet besteht die Möglichkeit zur Einzelhandelsagglomeration durch die Ansiedlung mehrerer<br />

kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe, die gemeinsam die Auswirkungen eines großflächigen<br />

Einzelhandelsbetriebs entwickeln. Bei der Standortentscheidung für zukünftige Einzelhandelsansiedlungen<br />

in <strong>Bühlertann</strong> sind diese zu berücksichtigen. Für die etwaige Ansiedlung großflächiger<br />

Einzelhandelsbetriebe bietet auch der Bereich des Bebauungsplans „<strong>Ortsmitte</strong> Süd“ ausreichende<br />

Möglichkeiten im angrenzenden Bereich des Vorranggebiets.<br />

3.3 Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan „Oberes Bühlertal, 6. Änderung“ ist der Planbereich als bestehende Gemischte<br />

Baufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird demnach entsprechend § 8 Baugesetzbuch aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

4. Bestandssituation<br />

4.1 Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt südlich der Hauptstraße (L 1060) von <strong>Bühlertann</strong> und wird westlich vom Friedhof und<br />

dem Bebauungsplan Seewasen, südlich von der Seestraße und östlich von der Hauptstraße eingerahmt.<br />

Die gesamte überplante Fläche beträgt: 2,3 ha<br />

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:<br />

Vollständig einbezogen: Flst. Nr. 67/4 (Weg), 67/6 (Weg), 86, 86/1, 86/2, 87, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95<br />

(Straße), 97, 98, 104, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 147, 148, 148/1, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 157<br />

(Straße), 158 (Straße), 159, 160, 161, 162, 171<br />

Teilflächen: Flst. Nr. 46 (Straße) , 67/3 (Weg)<br />

Maßgebend ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500, Stand 09.11.2013<br />

ARCHITEKTUR + STÄDTEBAU DIPL. ING. MATHIAS FRIEDERICH Seite 4 von 10

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